Dachs: Generalüberholung für neue KWK Förderung?

  • Hallo,


    hat von Euch schon mal jemand einen alten (Gas)Dachs nach den Vorgaben des KWKG soweit überholt, dass der neue Förderzeitraum von 10 Jahren gilt?
    Es muss dafür ja mehr als 50% des Neupreises in die Überholung investiert worden sein.


    Bezieht sich das nur auf den Teil der Maschine, also das reine Dachsgrundmodul ohne Kondenser oder Puffer?


    Von einem Nettopreis von etwa 16.000 Euro (korrigiert mich da bitte) für den reinen Gasdachs ohne Zubehör ausgehend müsste dann mit einem nachgewiesenen Reparaturaufwand von 8.500 Euro netto die Bedingung für eine erneuten 10-Jahres KWK-Zuschlag erfüllt sein.


    Liege ich damit richtig oder habe ich etwas falsch verstanden?

    Gruß
    Michael


    Alle sagten: Das ist unmöglich! Dann kam einer der dies nicht wusste und tat es einfach.

  • Hallo Pepshmeer,

    Es muss dafür ja mehr als 50% des Neupreises in die Überholung investiert worden sein.


    Die Frage ist hier welcher Neupreis? Wenn man den von vor 5...8 Jahren nimmt, dann sieht die Sache schon günstiger aus!
    Ein neuer Motor, und evtl. das aufrüsten auf MSR2, dann bleibt ja fast nur noch der Rahmen stehen!


    Bezieht sich das nur auf den Teil der Maschine, also das reine Dachsgrundmodul ohne Kondenser oder Puffer?


    Ich denke ja, wenn aber am Kondensor oder am Pufferspeicher auch was überholt werden muß , dann wird der Preis mit eingerechnet? _()_


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Das siehst du richtig, eigentlich bleibt dann nur das Gehäuse und der Rahmen bestehen.


    Ich habe einen ziemlich fertigen Dachs aus 2001 mit 62.000 Stunden sehr günstig an der Hand.


    Eine neue MSR2 brauche ich ja auf jeden Fall, den Motor, Kabel- und Schlauchsätze, den Anlasser,Umwälz/Ölpumpe, jede Menge Kleinkram, neue Schwingungsdämpfung, und vielleicht einen neuen Generator....


    Das würde dafür aber ein fast neuwertiges Gerät ergeben und das zu vergleichsweise vertretbaren Investitionskosten.

    Gruß
    Michael


    Alle sagten: Das ist unmöglich! Dann kam einer der dies nicht wusste und tat es einfach.

  • Bei einem Gespräch mit der BAFA hab ich auch dieses Thema mal angesprochen. Soweit ich den Kollegen richtig verstanden habe, muss das BHKW ein gewisses alter haben (weis nur nicht genau wie alt, glaube irgendwas vor 1999) damit man überhaupt diese Regelung in Anspruch nehmen kann. Hintergrund war der, dass ich seit 2003 einen Dachs betreibe und nach diesjähriger Gestzeslage die Erweiterung mit einem weiteren Dachs dies dann eine gesamte BHKW-Anlage ist und damit die Förderung nur bis 2013 geht. Mein Hinweis, ich investiere mehr als 50% des neupreises und habe damit eine erneuterte Gesamtanlage hat er nicht gelten lassen, dass die Anlage die ich "saniere" zu neu ist.
    Schade, sonst hätte ich damit ja für die 2003er Anlage weitere 5 Jahre Förderung kassieren können.


    Mir wurde jedoch der Tip gegeben, dass die Erweiterung im nächsten Jahr als eigenständige neue Anlage gilt und damit für die Erweiterung ebenfalls 10 Jahre Förderung bekomme. Gefunden habe ich allerdings noch nicht, woraus diese Rechtsänderung hervorgeht.


    Grüße


    Bruno

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