Hallo,
hat von Euch schon mal jemand einen alten (Gas)Dachs nach den Vorgaben des KWKG soweit überholt, dass der neue Förderzeitraum von 10 Jahren gilt?
Es muss dafür ja mehr als 50% des Neupreises in die Überholung investiert worden sein.
Bezieht sich das nur auf den Teil der Maschine, also das reine Dachsgrundmodul ohne Kondenser oder Puffer?
Von einem Nettopreis von etwa 16.000 Euro (korrigiert mich da bitte) für den reinen Gasdachs ohne Zubehör ausgehend müsste dann mit einem nachgewiesenen Reparaturaufwand von 8.500 Euro netto die Bedingung für eine erneuten 10-Jahres KWK-Zuschlag erfüllt sein.
Liege ich damit richtig oder habe ich etwas falsch verstanden?