Inbetriebnahme im Dezember 2008 oder im Januar 2009?

  • Hi Leute,


    ich komme mit der Einspeisevergütung von BHKW einfach nicht klar. Ich finde keine wirklich klaren Aussagen, ob eine Anlage besser in diesem Jahr oder erst Anfang nächsten Jahres ans Netz gehen sollte. Es handelt sich um ein Öl - Dachs. Er ist gebraucht - Förderung spielt also sicherlich keine Rolle!? Mit wieviel Vergütung kann man rechnen bei Inbetriebnahme in 08 oder alternativ in 09????


    Kann mir jemand einen Tip geben?


    Grüße 123solar

  • Hallo 123Solar,


    ich gehe mal davon aus, dass Du auf den KWK-Zuschlag von 5,11ct bezogen auf den selbstverbrauchten Strom anspielst.


    Meine persönliche Meinung ist diese, dass es diesen Zuschlag nach dem Gesetzestext auf für Anlagen die vor dem 01.01. in Betrieb gehen geben muss. Wir warten aber immer noch auf eine Verbindliche Stellungnahme der BAFA . Was inzwischen klar sein dürfte, ist die Tatsache, dass der Zuschlag nur dann gezahlt wird, wenn ein geeichter Zähler nach dem BHKW installiert ist, welcher den gesamtproduzierten Strom misst. Es ist mir kein Hersteller bekannt, dessen interner Zähler hierfür zulässig ist.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
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  • Guten Morgen und Dank Dir Bruno,


    folglich ist das Abwarten bis Januar dann kein Fehler? Wenn es dann die 5,11 Cent garantiert gibt??? Andere Verluste mache ich ja keine - oder?


    Grüße

  • Hallo 123solar,

    Es handelt sich um ein Öl - Dachs. Er ist gebraucht - Förderung spielt also sicherlich keine Rolle!?


    Wie lange hat den der Öl Dachs schon die Förderung genossen? Nach 10 Jahren ist Schluß!
    Also angenommen, er hat in seinem Vorleben schon 5 Jahre die Förederung von 5,11Ct/kwh gehabt, dann bleiben noch 5 Jahre über!


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Guten Morgen Dachsgärtner,


    so weit ich weiß stammt der Dachs aus Italien - Bj 99 und ist gelaufen bis 2005 ... Würde also mal behaupten, er hat kein Vorleben???? ;)

  • Hallo,

    so weit ich weiß stammt der Dachs aus Italien - Bj 99 und ist gelaufen bis 2005 ... Würde also mal behaupten, er hat kein Vorleben????


    Zumindest keines nach Deutschem KWK - Gesetz! ^^|__|


    Gruß Dachsgärtner

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  • Ich bin mit dem BAFA-Schrieb meines Dachs-Centers auch nicht so ganz klar gekommen.
    Ein HeizölDachs, der zwischen 2003 und Ende 2008 angemeldet wird (BAFA + HZA) ist doch eine Anlage, die die TA-Luft nicht erfüllt.
    Deswegen steht der doch auch nicht auf der Liste der hocheffizienten KWK-Anlagen des BAFA . _()_
    Dann bekäme so eine Altanlage ab 2009 die restlichen Jahre zu den 10 förderungswürdigen doch keinen Zuschuß auf den eigengenutzten Strom, oder verstehe ich das falsch?


    Ich habe auch mal gehört, man könnte einen Heizöldachs auf Gas umrüsten. Ist das dann eine Neuanlage, die wieder 10 Jahre bekommt?
    Rein theoretisch wäre so eine Umrüstung sicherlich viel billiger als eine Neuanschaffung.


    Da der DACHS-Zähler nicht im Sinne des BAFA geeicht ist, könnte man sich also im ganzen Jahr 2009 damit beschäftigen.


    Gruß und schönes Fest
    Rosisosi

  • Hallöche,


    ich glaub hier liegst Du falsch.


    Die Förderung des produzierten Stroms erfolgt nicht unbedingt nach der BaFa-Liste. Du bekommst ja auch für eingespeisten Strom die 5,11ct. Ab 09 dann halt auch für den selbstgenutzten.
    Die BAFA Liste ist doch für den mini-kwk-Zuschuss...und da sind die Öldachse halt nicht dabei. Spielt ja auch keine Rolle, da Du Deinen Dachs schon hast und keinen "Neuanschaffungsbonus" mehr brauchst.


    Also,
    wenn ich jetzt nicht irgendwas nicht mitbekommen habe, sollte auch Dein bestehender Öl-Dachs ab 09 für den eigengenutzten Strom ganz normal nach KWK-Zuschlag bekommen.

  • Vielen Dank für die Antwort, :thankyou:


    sollte es sein, daß ich das ganze komplizierter gesehen habe als nötig?
    Jetzt braucht es ja nur noch den Hutschienenzähler und dessen Installation, was sich an anderer Stelle langsam zu einer unendlichen Geschichte entwickelt.
    Deswegen schon einmal besten Dank im Forum an alle, die sich mit dieser Geschichte herumquälen. Als bekennender Laienbetreiber würde ich aufgeben.


    Gruß
    rosisosi

  • Hallo rosisosi,


    wir bemühen uns deshalb so intensiv, damit die Chance besteht, dass sich eine weitgehend einheitliche Vorgehensweise durchsetzen kann. Wer aufgrund hohem Eigenstrombedarf schnell reagieren will, dem wird nichts anderes übrig bleiben, als einen Standardzähler in einen TAB-konformen Zählerschrank zu installieren. Hier ist noch mit dem EVU zu klären, ob dieser Schrank in BHKW-Nähe aufgebaut werden darf, das EVU hat hier Spielräume, dies zu genehmigen, da diese in den TAB ausdrücklich eingeräumt sind. Mündlich habe ich bereits die Zusage von den Stadtwerken Karlsruhe, dass in der Regelung, welche wir grade am erarbeiten sind (für den EVU-Bezirk Stadtwerke Karlsruhe), die dezentrale Anordnung des Zählers in nähe des BHKW zulässig ist. Da die Stadtwerke Karlsruhe mittlerweile in der BHKW-Szene bekannt sind und etliche diese beobachten, hoffe ich darauf, dass die ausgearbeitete Regelung dann auch bei anderen EVUs Anwendung findet.


    Grüße


    Bruno

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