Zur weiteren Verwirrung:
Mein EVU macht den Unterschied zwischen KWK-Gesetz und ENWG. Sobald man eine Photovoltaikanlage sein Eigen nennt, darf man den Zähler selbst einbauen, aber bei BHKWs gilt das nicht.
Außerdem soll bei BHKWs laut EVU auch bei mir eine Person als Meßstellenbetreiber notwendig sein, die die gesetzlichen Voraussetzungen mitbringt (sprich extra Vertrag mit EVU , Qualifikation etc.)
Den §8 KWK wollte das EVU nicht verstehen geschweige denn anerkennen.
Interessant ist aber noch, daß anscheinend die Eröffnung eines Kontos mit einem Zähler, der nicht dem EVU gehört schon fast eine bürokratische Unmöglichkeit darstellt.
Beim BDEW habe ich mal nachgeguckt, aber bisher noch nichts geeignetes gefunden.
Gruß
rosisosi