KWG Gesetz 2009 Änderungen

  • Hi,


    habe gerade noch mal mit meinem zuständigen EVU geredet. Seit 12.01.2009 gibt es eine einheitliche Regelung zum Thema Erfassung des Eigenverbrauchten Stroms. Diese Regelung schreibt keine Beschaffenheit des Zählers vor, also auch nicht ob er Rücklaufgesperrt sein muss oder nicht. Wenn ein nicht Rücklaufgesperrter Zähler eingebaut wird schiesst man sich halt selbst ins Knie. Der Zähler muss den Eichvorschriften entsprechen und gut ist (MID-Zulassung ist gültig!). Auch ist nicht vorgeschrieben das der in ein Zählerfeld muss, denn der Zähler befindet sich in der Kundenanlage und die Anbringung des Zählers muss nur den gültigen Vorschriften der VDE genügen (also geeignetes Gehäuse in das der Zähler eingebaut wird). Die Verplombung kann der Elektriker vornehmen, das EVU kommt da nicht selbst.


    Zu den Unterlagen die benötigt werden:


    - Zählerdatenblatt
    - Schaltplan
    - Inbetriebssetzungsprotokoll
    - Zählerstand des Einspeise/Bezugszähler
    - Zählerstand des neuen Zählers
    - Anschreiben an die zuständige Stelle das der Zähler zur Erfassung des gesamten erzeugten Stroms dient



    Also alles in allem keine unüberwindbaren Hürden :thumbup:
    Auch von der Kostenseite sollte sich das im Rahmen halten, ein Gehäuse kostet nicht die Welt und ein Zähler auch nicht.


    Wer Ärger mit seinem EVU hat sollte sich mit dem BDEW (ehemals VDEW) in Verbindung setzen, die haben diese Regelung erschaffen.


    Zur Abrechnung, mein EVU möchte das ich den Zählerstand mit meinen Quartalszahlen übermittle da das dann ein Abwasch ist. Also bekomme ich die Vergütung für den selbstgenutzten Strom quartalsweise ausbezahlt :thumbup:



    Gruß
    Tom

  • Hallo BHKW-Freunde,
    ich bin genauso baff wie der Dachsgärtner. Im Haus gehört meiner Ansicht nach den Netzbetreibern gar nichts, außer eventuell die Zähler. Wenn die Zählerplätze korrekt angeschlossen und verplombt werden, geht alles weitere den Netzbetreiber gar nichts an.

    Viele Grüße

    Hololoy


    Senertec Dachs HR 5,3 kW (2004), PV 1: 10 kWp (2008), PV 2: 5 kWp (2009), PV 3: 3,75 kWp mit Eigenstromnutzung (2013), PV 4: 7,5 kWp mit Eigenstromnutzung (2015), Speicherakku stationär: 24V, 10kWh brutto (2010), Zero SR: 13 kWh (mobiler Speicher, 2016), Opel Ampera: 16 kWh (mobiler Speicher mit Wärmeerzeuger, 2013), ELCO Wärmepumpe AEROTOP G (Luft-Wasser, 2022)

  • Hallo,

    Im Haus gehört meiner Ansicht nach den Netzbetreibern gar nichts, außer eventuell die Zähler. Wenn die Zählerplätze korrekt angeschlossen und verplombt werden, geht alles weitere den Netzbetreiber gar nichts an.


    Schön wäre es, aber in den TAB (technische Anschaltbedingunge) ist so alles mögliche und unmögliche festgelegt.
    Zb. die max. und minimal Höhe der Zählermitte, damit sich der Ableser weder über gebühr recken muß, und schon garnicht bücken muß! @:pille


    Auch mußte damals vor 23 Jahren zusätzlich zur Zuleitung (mindestens 16mm²) ein 8 adriges Steuerkabel von der Hauptverteilung zu den beiden UV gelegt werden...
    ...um problemlos von Zentralheizung auf Nachtstromspeicher umstellen zu können! |:-(


    gib mal TAB 2007 in Tante google ein, du wirst dich wundern, was da alles drinnsteht!


    tom, das hört sich doch mal gut an!


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Hi Tom,


    klasse Neuigkeiten, die ich gleich dem zuständigen Mitarbeiter meines EVUs zugemailt habe. Das bringt uns sicher einen guten Schritt weiter.


    Grüße


    Bruno

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  • Seit 12.01.2009 gibt es eine einheitliche Regelung zum Thema Erfassung des Eigenverbrauchten Stroms.


    Möchte gerne wissen wo man die einheitliche Regelung nachlesen kann.


    Bei mir ist momentan folgende Situation:
    Zum 1.Jan 2009 hat der Netzbetreiber gewechselt: Vorher EON AVACON jetzt Stadtwerke Springe.


    Ich hatte im Dez. einen mech. Drehstromzähler zur Messung der Gesamterzeugung mit Rücklaufsperre und Eichschein (16 Jahre gültigkeit) über das Internet gekauft und vor dem 31.12.08 auf den früheren, nach Einbau des Dachs freien Zählerplatzes selbst eingebaut. Anfang Jan. hatte ich dann ein Schreiben an Stadtwerke gerichtet. den Zählerstand vom 1. Jan mitgeteilt und mich unter Beifügung einer Kopie vom Eichschein selber zum Meßstellenbetreiber erklärt.
    Nun die Antwort kurz zusammengefasst:
    Meßstellenbetreiber muss ein Dritter sein. Dieser muss mit den Stadtwerken einen Meßstellenbetreibervertrag haben.
    Zählereinbau muss ausschließlich von zugelassenem Elektriker beantragt werden.
    Zählerplatz muss den gültigen TAB entsprechen.
    Der Installation eines kundeneigenen Zählers wird nicht zugestimmt.


    Dazu gibt es eine Anlage als Schemaschaltplan


    Bei Erfüllung aller Forderungen wird sich die Sache für mich nicht rechnen, da die Vergütung meiner Kenntnis nach nur max. 10 Jahre erfolgt. Für Altanlagen evtl. auch nur 10 Jahre ab Inbetriebnahme? Es fallen nur Jahresbenutzungszeiten von etwa 1300 h bei einer Eigenstromnutzung von etwa 1700 kwh an.


    Hat jemand von Euch noch einen guten Rat?


    Gruß Dachsilein
    Schemaplan_Zählereinbau.pdf

  • Hallo Dachsilein,


    bin grade dran die Vorschrift im Textform zu besorgen. Wenn man da nicht Mitglied in den entsprechenden Gremien und Verbänden etc. ist, ist das aber recht schwierig. Ich hoffe, ich kann heute noch etwas näheres dazu in Erfahrung bringen.


    Grüße


    Bruno

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  • Hallo Dachsilein,


    was deine Stadtwerke fordern verstößt gegen geltendes Gesetz. Hier heißt es eindeutig, das für die Lieferung eigene Zähler verwendet werden dürfen. Ich würde mal mit Hinweis auf die Gestze mit denen reden. Auch ein VNB kann sich nicht über das Gesetz stellen, auch wenn sie es gerne täten.


    Viele Grüße
    Joachim

  • Die pochen auf ihr Gestaltungsrecht bei der TAB und auf einen Messstellenbetreiber.
    TAB wirst du nicht drum herum kommen.
    Messtellenbetreiber sehe ich nach §8 KWK Gesetz keine Notwendigkeit.
    Aber dort werden die sich halt auf die Hinterbeine stellen und dir das Leben schwer machen.


    Also wenn du deinen Zähler in deinen alten "Bestandschutz" Zählerkasten eingebaut hast,
    solltest du deinen Ansprechpartner mitteilen das du entweder Bestandschutz bzw. die TAB eingehalten hast,
    dann Ihm mal das KWK Gesetz zusenden worin ausdrücklich das Recht auf setzen eines eigenen Zählers gestattet ist,
    und ihn zusätzlich darüber aufklären das der Zähler geeichtist, notfalls mit Eichschein nachweisen obwohl ich das danach Verlangen für Mißbräuchlich erachte.
    Sowie von einem zugelassen Dritten verblombt wurde. Damit er dir nicht Schmu vowerfen kann.


    Danach bin ich auf seine Reaktion gespannt.
    Deine Rechnung würde ich falls diese nicht beglichen werden sollte, direkt per Mahnbescheid an den GF gerichtlich einfordern.
    Das würden die mit dir auch so machen!


    Falls dein Ansprechpartner dir nach dem Schreiben auf gleicher Augenhöhe entgegen kommt, kann man ja weitere Gespräche führen.


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hallo BHKW Freunde,
    ich danke allen, die sich durch hilfreiche Tips zu meinem dargestellten Problem geäußert haben. Will versuchen damit etwas weiterzukommen.
    Auf der Suche nach dem novellierten KWK-Gesetz bin ich auf folgende Quelle gestoßen. Dort kann man es auch ausdrucken.
    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kwkg_2002/gesamt.pdf


    Der Mitarbeiter der Stadtwerke hatte mir gesagt, daß die Sache mit dem Meßstellenbetreiber im Energiewirtschaftsgesetz bzw. in einer dazugehörigen VO geregelt sei.
    Energiewirtschaftsgesetz: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/enwg_2005/gesamt.pdf (66 Seiten!)
    Da muss ich mich erstmal etwas einlesen.


    Hat schon jemand über einen Zähler für die Gesamtstrommenge, der sich im Privatbesitz befindet, eine Zustimmung vom EVU bekommen? Wenn es dort geht, wäre das eine zusätzliche Hilfe, auf die ich verweisen könnte.
    Ist in diesem Fall eine andere Person als Meßstellenbetreiber eingeschaltet?
    Gruß Dachsilein

  • Hallo Dachsilein,


    Zitat

    Hat schon jemand über einen Zähler für die Gesamtstrommenge, der sich im Privatbesitz befindet, eine Zustimmung vom EVU?

    bekommen? Jau! Mein Zähler läuft seit dem 20 Januar und hat schon über 1500 kw/h auf die Uhr gedreht. :applaus: Unser Netzbetreiber ist die RWE Westfahlen-Weser-Ems. Die haben am Anfang einen geeichten Zähler ohne Rücklaufsperre gefordert (ganze Diskussion weiter vorne im diesem Thread), lassen aber jetzt auch einen eigenen Zähler mit RS, eingebaut nach TAB , zu. Für mich war halt die TAB-Geschichte kein Problem, weil noch Zählerplätze frei waren.
    Von einem Messtellenbetreiber war nie die Rede. Den haben wir für unsere Fotovoltaikanlage ja auch nicht.


    Gruß


    Frank


  • Die haben am Anfang einen geeichten Zähler ohne Rücklaufsperre gefordert (ganze Diskussion weiter vorne im diesem Thread), lassen aber jetzt auch einen eigenen Zähler mit RS, eingebaut nach TAB , zu.


    die haben wohl hier mitgelesen :walklike:

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  • Hallo in die Runde
    hier mal ein kleiner Zwischenbericht Zähler am 02.01.2009 montiert, 28.000 Kwh schon gezählt. :D

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Ich habe heute vom zuständigen EVU erfahren, dass der nahe dem Dachs montierte Hutschienenzähler nicht anerkannt wird. Es soll ein Zähler mit Dreipunktbefestigung zentral im Zählerschrank sein. Diese Forderung kann ich aus Platz- und Kostengründen kaum erfüllen. Außerdem würde ich den Bonus ohnehin nur noch knapp 5 Jahre bekommen und somit hat es das mächtige EVU wohl wieder mal geschafft, das mir per Gesetz zustehende Geld nicht bezahlen zu müssen. Inzwischen wird es in diesem Land für die großen immer besser und für kleinen immer schlechter. Finde ich sehr frustierend.

  • Hallo freshpaint,


    bitte noch nicht aufgeben.


    Wir sind grade dran eine Regelung des BDEW auffindig zu machen.
    So wie es aussieht, hat der BDEW eine Regelung erlassen, die für zumindest alle Mitgliedsunternehmen des BDEW gelten müsste (das sind mind 60% aller EVUs). Darin soll geregelt sein, wie der Erzeugungszähler einzubauen ist. Wenn das stimmt, kann der Zähler in ein Zählergehäuse dezentral im Heizungsraum angebracht sein. Was die Bauform angeht, müsste sogar da Wahlfreiheit beim Betreiber liegen. Ist aber alles noch nicht ganz sicher, da die Regelung uns noch nicht vorliegt und auch noch nicht ganz klar ist, für wen diese genau bindend ist.


    Das BHKW-Forum.de ist dran, dass in diesem Fall die EVUs keine Willkür mehr walten lassen können.


    Grüße


    Bruno

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