KWG Gesetz 2009 Änderungen

  • Hallo in die Runde


    Wenn da noch einer ein wirklich ziehendes Argument braucht, erklär dem EVU das man den Bezugszähler dann auch nicht rücklaufgesperrt ausführen muss.
    Ich glaub dann wird der Netzingeneur nervös, und verlässt post wendend seinen Standpunkt.


    Au ja, Bezugszähler nicht rücklaufgesperrt und lieferzähler rücklaufgesperrt ^^|__| ^^|__| ^^|__| ^^|__| ^^|__|


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Morgen habe ich meinen Vort Ort Termin mit meinem Versorger.
    Er liest übrigens hier fleissig mit... Also dann mal ein nettes Hallihallöle!


    Telefonisch hatten wir unsere Standpunkte ausgetauscht und nach deren Häuptlingssitzung ist deren Standpunkt folgender.
    Zähler muss von Ihnen oder einen Messtellenbetreiber sein, und in einen passenden Umfeld verbaut sein.
    Also ein Zählerplatz im Schrank bei den anderen Zählern oder halt ein zugelassenes Gehäuse extra.
    Wo das genau verbaut wird, ist noch variabel so wie ich es verstanden habe.
    Ohne deinen Zähler von Netzbetreiber würden sie die Zahlen nicht anerkennen.


    Mein Standpunkt ist da etwas anders.
    Da auch auf der Lieferseite gilt hier das gleiche wie für den Einspeisezähler.
    Also meine Auswahl und Einbau, genauso wie dei Abrechnung.
    Solange er den Vorschriften entspricht wiese ich auf die Regelungen des KWK un des BGB hin.


    Allerdings bin ich ja Pragmatiker, daher habe ich schon verlauten lassen,
    solange die Miete nicht höher ist als ich an Invest über den Nutzungszeitraum habe,
    ist mir ziemlich egal wer den Zähler kauft oder verleiht.
    Allerdings muss der Zähler einigen Vorgaben entsprechen um ihn an meine Haussteuerung anzubinden.
    Wenn man sich so auf Augenhöhe einigen kann, bin ich der erste der OK sagt!!!!
    Schließlich müssen die auch nur Ihren Job machen und dafür sorgen das Ihr eigener Betrieb gut läuft,
    das ist bei mir und meinem Job nicht anders.
    Da habe ich volles Verständniss für!


    Wenn man sich nicht einigen kann und meint man sitzt auf einer höheren Stüfe und alle haben zu folgen,
    wozu habe ich Öffentlichkeitsarbeit gelernt und eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen.
    In der Beziehung bin ich dann wieder ein Korintenkacker und Erbsenzähler,
    der auch Geld verbrennt nur um Klarheit zu erzeugen.


    Der ansonsten ganz liebe und freundliche
    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hallo an Alle!


    Ich bin neu hier im Forum und dies ist mein erster Beitrag.


    Ich bin von Beruf zwar Elektroniker, hab bis auf den Anschluß meiner eigenen PV-Anlage jedoch keine Erfahrung.


    Ich dachte immer, der vom EVU geforderte Zähler ohne Rücklaufsperre sei unter anderem auch gegen Manipulationsversuche gerichtet, da dieser sonst bei Anschluß einer Illegalen-Steckdose Nähe der Wechselrichter kostenlosen Strom liefern würde.


    Wie sieht es denn im BHKW Bereich aus? Ist denn dort eine Verplombung vorhanden? Diese wird ja an den Bezugs-und Einspeisezählern ja nicht umsonst gemacht.


    War nur mal son anderer Gedanke von mir um mal von den geringen Geldbeträgen wegzukommen.


    Gruß Andreas

  • hallo musicboy,


    die EVUs handhaben das immer so, wie es zu ihrem Vorteil ist.
    Du sprichst von PV-Anlagen, da setzen die EVUs bewusst Zähler ohne Rücklaufsperre, da hier der
    Vergütungstarif höher als der Bezugstarif ist. Setzt Du eine Steckdose vor den Zähler, bzw. verbraucht Dein Wechselrichter Eigenstrom, so läuft der Zähler halt rückwärts und ist Dein Nachteil.


    Bei BHKW-Anlagen ist das umgekehrt, hier ist der Bezugstarif höher als der Vergütungstarif, folgedessen
    will man eine Rücklaufsperre.


    Der Zähler zur Messung des selbst erzeugten KWK Stromes ist wieder eine ganz andere Sache, der sitzt ja nicht am Netzübergang, sondern mitten in der Hausinstallation. Hier wollen die EVUs nur jede Möglichkeit der Messung erschweren, indem sie Extrazählerkasten, Rücklaufsperre, EVU eigenen Zähler,
    möglichst einen Zählerplatz an einem Ort, wo es sündhaft teuer wird, erreichen.
    Es wird nur versucht, dass man aufgibt und auf diese zusätzliche Messung, die einen Gewinn bringen könnte, verzichtet.
    Die EVUs blockieren, wo sie nur können. Ich kann Dir ein Lied davon singen, seit 1993.


    Es grüßt Dich


    Der Energiepionier der 1ten Stunde


    Fritz Trapper

  • Hallo,

    Wenn da noch einer ein wirklich ziehendes Argument braucht, erklär dem EVU das man den Bezugszähler dann auch nicht rücklaufgesperrt ausführen muss.


    Nun ja, wenn ich mich recht errinnere, dann wurde das "nicht geeicht sein" von Rückwärtslaufenden Zählern immer als Argument gegen die Einspeiselösung, wie sie zb. in den Niederlanden gehandhabt wird angeführt!


    (Nicht das die Rückwärts doppelt so schnell laufen...)


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Hallo Dachsgärtner,


    das glaube ich nicht. Man will mit der Art der Einspeisung in D auch die Spitzen im Netz abbauen, bei PV kannst du ja ab diesem Jahr bei Neuanlagen auch auf Üerschußeinspeisung gehen. Ich denke, das es schon sinnvoll ist, die Eigenerzeugungsanlagen laufen zu lassen, wenn man selbst hohen Stromverbrauch hat, bzw. den Strom gezielt dann zu verbrauchen, wenn die PV-Anlage Strom erzeugt.


    Viele Grüße
    Joachim

  • Hallo


    wer hat im Bereich der e-on Avercon sich den Zähler für die Einspeisung schon einbauen lassen.


    Für eine Auskunft wäre ich dankbar, weil unser Elektriker hier rumzickt und will ein haufen Geld für seine Arbeit haben. @:pille


    Gruß Heinz-Günther

    Mit freundlichen Grüßen
    Heinz-Günther

  • Mal Endstand nach Verhandlungen mit meinem Netzbetreiber.
    Viele Gespräche geführt und immer wieder im Krei sgelaufen. Daher habe ich ihm heute meine Entscheidung gemailt.
    Vieleicht hilft es dem einen oder anderen in der Argumentationskette.
    Für dem Bezugszähler wird aber ein Messstellenbetreiber gebraucht, da ich die momentane Konfig mit 2 gegenläufigen Ferriszählern umbaue auf
    1x 2 Wegezähler und 1x Erzeugungszähler um weiter mit 2 Zählerplätzen aus zu kommen.
    Wenn man den Bezugszähler nicht von einem Messtellenbetreiber gesetzt bekommen kann, und den 2 Quadrantenzählern ders Netzbetreibers nicht bezahlen will,
    bleiben einem nur übrig 3 Zählerplätze zu verschwenden, da man nach dem KWK Gesetz das Recht hat die eigeen Zähler für die Lieferseiten zu setzen.
    Momentan sieht das meine Netzbetreiber noch anders, aber ich habe mich dazu entschieden das notfalls von den entsprechenden Stellen klären zu lassen!


    Nachfolgend meine Mail an den Netzbetreiber.
    Bis dahin
    Bernd


    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hallo BHKW - Freunde,
    sehe das im Gesetzestext richtig, dass der Betreiber statt der Meldung über die umgesetzten Energiemengen an die BAFA , jetzt eine ähnliche, an die Netzbetreiber schicken muss. Ansonsten gibt es keinen KWK-Zuschlag.

    Viele Grüße

    Hololoy


    Senertec Dachs HR 5,3 kW (2004), PV 1: 10 kWp (2008), PV 2: 5 kWp (2009), PV 3: 3,75 kWp mit Eigenstromnutzung (2013), PV 4: 7,5 kWp mit Eigenstromnutzung (2015), Speicherakku stationär: 24V, 10kWh brutto (2010), Zero SR: 13 kWh (mobiler Speicher, 2016), Opel Ampera: 16 kWh (mobiler Speicher mit Wärmeerzeuger, 2013), ELCO Wärmepumpe AEROTOP G (Luft-Wasser, 2022)

  • Das war schon immer so.
    Meiner hat mir sogar einen Hinweis zukommen lassen das er ansonsten den Zuschlag nicht auszahlen könne.
    Daher sende ich ihm die BAFA Meldungen entsprechend als Kopie zu.


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hallo zusammen,


    kann eigentlich ein Netzbetreiber von einem verlangen, daß in einem Zählerschrank nur die Zähler des Netzbetreibers und keine vom BHKW-Betreiber eingebauten Zähler inklusive auch internen Hausverrechnungszählern hängen?
    Mein Netzbetreiber wird jetzt langsam nervig in der Argumentation. :schimpf:
    Hat jemand eine Lösungspille oder einen Paragrafen für mich?


    Gruß
    rosisosi

  • Hallo,


    eigene Zähler, ausgenommen Überschußeinspeise- und Gesamterzeugungszähler fürs BHKW , und welche vom Netzbetreiber in einem Zählerschrank? Schön wärs. Hatte ich auch vor und hab hier schonmal gefragt. Es gab m.W. bisher keinen Netzbetreiber der das erlaubt hätte, zumal du dann einen Schrank mit zwei Sammelschienen bräuchtest, den es so leider auch nicht gibt und in den TAB ist sowas auch gar nicht vorgesehen.
    Aus diesen Gründen bin ich im Moment dabei alles mehr oder weniger "doppelt" aufzubauen, also einen neuen Zählerschrank für den VNB und dessen Zähler und einen "nachgeschalteten" eigenen für die internen Zähler. Ein riesen Aufwand, hat mich nur an Material bisher schon rund 2000,-- EUR gekostet und ist noch nicht fertig. Hier hätte der Gesetzgeber für eine einfache und klare Regelung sorgen müssen, so schreckt das potentielle BHKW-Interrissenten nur ab. Ob dann der Aufwand in ein paar Jahren überhaupt noch nötig ist oder ob es sich jemals rechnet steht eh in den Sternen.


    Viele Grüße vom leicht frustrierten
    Joachim

  • Hallo,

    eigene Zähler, ausgenommen Überschußeinspeise- und Gesamterzeugungszähler fürs BHKW , und welche vom Netzbetreiber in einem Zählerschrank? Schön wärs.


    Ihr bringt mich jetzt aber zum Nachdenken _()_


    Ich habe nämlich den Zweirichtungszähler vom Netzbetreiber, und meine beiden eigenen Unterzähler in einem Schrank!


    Das wurde alles von meinem Dachseinsperrer eingebaut, eigentlich hatte sich ein Techniker vom Netzbetreiber angesagt, dann wurden aber doch die beiden alten Zähler des EVU´s ausgebaut, und gegen den neuen und die zwei priv. Unterzähler getauscht...
    ...ausser dem Stromableser hat das vom EVU aber noch niemand gesehen.


    Ich weiß aber auch nicht wo das Problem sein soll! ?(
    Vor dem Dachseinbau war meine Anlage im Vorzählerbereich niemals nirgends Verplombt, beim Umbau wurde alles korrekt verblombt, sogar die eigenen Zähler, weil die ja zu Abrechnungszwecken genutz werden. (Der für den Betrieb ist jetzt statt nach 99.999 Kwh auf 100.000 zu springen wieder auf 0 gesprungen, trotz Eichung! |:-( )


    Also ich sehe da keine Möglichkeit zu besch...ummeln! Weil der Vorzählerbereich ist kommplett verplombt, und nachher ist es doch eh "mein" Strom @:pille


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Hallo Dachsgärtner,


    da haßt du mit deinem Netzbetreiber halt glück. Die meisten wollen keine privaten Unterzähler in "ihrem" Zählerschrank haben. Dabei geht es noch nicht mal ums Bescheißenwollen sondern viel mehr dem BHKW-Betreiber Steine in den Weg zu legen.


    Viele Grüße
    Joachim