KWG Gesetz 2009 Änderungen

  • Hallo Rosisosi


    Der 10/40A reicht vollkommen der Dachs ist ja kein Atomkraftwerk ))))


    Der Zähler arbeitet dann in seinem Nennlastbereich.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Hallo,


    mal ne ganz dumme Frage :
    Wer zahlt den Zuschuss von 5,11 Cent letztlich ?
    Bislang bin ich eigentlich davon ausgegangen, dass es ein Staatszuschuss zur Förderung der BHKW's ist. Zwar wird er abrechnungstechnisch vom EVU vergütet - ist aber bei denen nur ein durchlaufender Posten, weil sie sich das Geld vom Staat zurückholen.
    Dann versteh ich aber nicht die Diskussion um Rücklaufsperre ja oder nein, weil die zuschussgebende Behörde (denke mal BAFA) doch für die Entscheidung zuständig ist.
    Vielleicht bin ich da aber auf dem Holzweg ?

  • Der KWK-Zuschlag ist kein Staatszuschuss.
    Dieser wird erst einmal vom örtlichen Netzbertreiber vergütet, dieser gibt ihn an seinen übergeordneten
    Netzbetreiber weiter, im sogenannten Umlageverfahren.
    Der übergeordnete Netzbetreiber, das sind im Endeffekt die großen 4 - EON, Vattenfal, der Badische Versorger und noch einer, Name fällt mir jetzt nicht ein.
    Die großen 4 ermitteln dann einen durchschnittlichen KWK-Zuschlag/kWh, dieser wird dann von allen
    EVUs auf den Strompreis aufgeschlagen.
    Bürokratismus über Bürokratismus, nichts als Verwaltungskosten.
    Da wäre es wesentlich billiger, wenn man einfach den saldierenden Zähler am Netzübergang erlauben würde. Wir bräuchten keine BAFA , keine Bundesnetzagentur, kein Hauptzollamt und keine
    Sachbearbeiter beim örtlichen EVU (Netzbetreiber).


    Und außerdem hat jeder, der das örtliche Niederspannungsnetz nutzen will, ursprünglich mal das Niederspannungsnetz mit seinem Baukostenzuschuss bezahlt.
    Dieses Netz gehört den Stromanschlussnehmern, mindestens moralisch.
    Aber unsere EVUs "herrschen" über diese Netze.


    Gruß Fritz

  • Hi Fritz,


    wenn dem so ist, empfinde ich es als eine Dreistigkeit des Staates.
    Erst Fördermittel per Gesetz beschließen und dann der Privatwirtschaft (EVU) die Kosten dafür "aufdrücken".
    Logisch, dass diese die dann in die Gesamtpreiskalkulation einbeziehen.
    Bei aller Skepsis gegenüber EVU's - richtig finde ich diesen Weg nicht.
    Ich würde den KWK Zuschuss dann als eine Art versteckte Stromsteuer sehen, die letztlich von allen Stromabnehmern bezahlt wird.

    Grüße aus dem Schwabenländle

    Einmal editiert, zuletzt von Kazumba ()

  • Hallo Kazumba,


    das ganze wird doch beim EEG und KWKG auch so gemacht. In der Summe sind das Peanuts was da jeder zuzahlen muss, die "Sauerei" ist, das die EVU's da gleich noch mal draufgeschlagen haben. Schau mal auf deine Stromrechnungen, da steht bei der Erhöhung immer drin das dass EEG und KWKG schuld daran sind (ist zumindest bei uns so) @:pille


    Würde es das EEG nicht geben, was glaubst du wie weit wir mit Photovoltaik und Windenergie wären ?(
    Wir wären da noch in der Steinzeit.


    Gruß
    Tom

    Dachs HR - Kontrollierte Wohnraumlüftung - Solarthermie 7,5m² - PV-Anlage 13,3 kWp, Wärmepumpe Panasonic 5kW Monoblock, Batteriespeicher 7,7kWh mit SMA Storage 2,5kW

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  • Hi Kazumba,


    wusstest Du das nicht, dass der Staat dreist ist!
    Schon der Kohlepfenning, zur Förderung der Verstromung der Kohle wurde vom Stromabnehmer bezahlt.
    Auch die Atomstromerzeugung wurde Jahrzehnte gefördert, allerdings hier zum Teil aus reinen Steuermitteln.
    Auch die Zinssteuereintreibung hat der Staat privaten Unternehmen (Banken) aufgebrummt.
    Auch die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge Eintreibung hat der Staat privaten Unternehmen aufgebrummt, und das alles ohne dafür eine Entschädigung zu zahlen.
    Die einzigen , die dafür eine Entschädigung bekommen, sind die Kirchen.
    Der Staat treibt für die Kirchen die Steuer ein, dafür werden den Kirchen ein paar Prozent abgezogen.


    Alle anderen machen diese Arbeiten umsonst, und müssen auch noch für Differenzbeträge gradstehen, falls der Buchhalter einen Fehler begangen hat.


    Hier im EEG und KWK Bereich wird endlich mal was Vernüftiges gefördert, jedoch könnte man dies alles viel einfacher und kostensparender machen, sprich Saldierender Zähler am Netzübergang.
    Mit den EVUs habe ich, wie Du auch, überhaupt kein Mitleid. Schließlich haben diese mit Ihrer jahrzehntelangen Blockadehaltung , diese komplizierten Gesetze herbei geführt.
    Ich habe mein 1tes BHKW ans Netz 1993 bei den Erlanger Stadtwerken angeschlossen.
    Da gab es noch kein KWK und auch kein EEG-Gesetz
    Ich habe einfache Lösungsvorschläge unterbreitet, es kam immer nur ein NEIN, und immer wieder
    NEIN-NEIN-NEIN!


    Grüße von Fritz


    PS. Dein Logozeichen unter Deinem Namen ist schön anzuschauen, bist Du das selbst?
    Da steckt sehr viel schwungvolle, kinetische Energie dahinter. Die sollte man nutzen.

  • Auch die Atomstromerzeugung wurde Jahrzehnte gefördert, allerdings hier zum Teil aus reinen Steuermitteln.


    Also wenn der Staat es zahlt ist es in Ordnung?


    Das zahlen doch auch wir alle, ob ich es nun aus der rechten oder linken Hosentasche gezogen bekomme ist doch letztendlich egal. Der Staat zahlt gar nix, wir sind es, die alles zahlen. Wir zahlen auch diejenigen, die diese von Lobyisten verseuchten Gesetze machen. :bomb:


    Grüße


    Bruno

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  • Nach meinen Kenntnissen ist das Nachrüstkit nur für Dachse mit MSR2 notwendig. Es geht dabei lediglich darum, dass alle Verbraucher, welche nach dem KWKG nicht für den Betrieb erforderlich sind extern mit Strom versorgt werden können und damit der Eigenstromverbrauch auf das Notwendigste reduziert wird. Ab glaube April 2009 sind die MSR2-Regler vom Werk aus mit dieser Funktion ausgestattet, soweit mir bekannt. Zählerplatz und Zähler sind darin nicht enthalten, der interne Zähler ist nachwievor nicht geeicht. Beim MSR1 ist das mit dem Kit nicht notwendig, sollte da zusätzliche Verbraucher (z. B. Pumpen) über externe Ausgänge angeschlossen worden sein, so können diese problemlos über ein über den externen Ausgang geschaltetes Relais mit Fremdspannung versorgt werden.


    Grüße


    Bruno

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  • Was den Zähler angeht, sieht das wohl jedes EVU anders. E.On Avacon fordert einen Zähler von ihnen bzw. eines Messstellenbetreibers. Meine Stadtwerke sind sich noch nicht sicher, was für ein Zähler das sein soll, aber es scheint möglich zu sein, dass der Betreiber einen eigenen Zähler einbauen darf.


    Nachdem ich schon im Dezember wegen des Themas angefragt habe, haben sich meine Stadtwerke jetzt gemeldet. Sie verlangen einen geeichten und von ihnen installierten, somit gemieteten Zähler, wie auch bei der Einspeisung. Ob nach Abzug des Mietpreises und der Installationskosten dann noch etwas von der Vergütung übrig bleibt, muss ich erst mal noch durchrechnen. :|

  • Moin,


    Zitat

    Sie verlangen einen geeichten und von ihnen installierten, somit gemieteten Zähler, wie auch bei der Einspeisung


    Zum 1000'sten mal, installiert euren eigenen Zähler und lasst euch nicht immer von euren EVU's über den Tisch ziehen :tommy:
    Laut Gesetz seit ihr dazu berechtigt euren eigenen Zähler zu installieren. Schiebt diesen Asgeiern nicht auch noch dafür Geld in ihren fetten Hi...ern :S
    Die Herren Aktionäre verdienen doch wirklich schon genug an uns |:-(



    Gruß
    Tom

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  • Frage: Wieso kann ich mit meiner MSR2 kein Relais ansteuern? Es würde doch reichen, dass über für die Heizkreispumpen und die Brauchwasserpumpe so zu machen.

  • hab das Kit noch nicht gesehen, aber wenn ich es richtig verstanden habe, wird darüber auch bspw. die Zusatzplatine für die Heizungssteuerung extern versorgt.


    Grüße


    Bruno

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  • Zitat

    Sie verlangen einen geeichten und von ihnen installierten, somit gemieteten Zähler, wie auch bei der Einspeisung.


    Ich verlange das meine Lieferanten von Papier ab jetzt auch ab sofort meine Waagen nehmen und ich die Rechnungen für die schreibe. :pfeifen:


    Mal sehen wie lange ein Richter über den Vorschlag nachdenken muss....


    Wünsche und "Ich verlange" gehören solange diese nicht Gesetzeskonform sind leider ins Wunschland.
    Daher bleiben ausser das EVU bietet mir die Einspeisezähler zu einem Mietpreis, zu dem ich am freien Markt auch kaufen würde, an.
    Dann wäre es ja kostenneutral ob EVU oder eigener Zähler.


    Ps.: Da du ja bereits einen EVU Zähler bei der Einspeisung hast werden die einfach denken, mit dem können wirs machen.


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang