KWG Gesetz 2009 Änderungen

  • Hallo Zusammen,


    mein Stromversorger verweigert die Anerkennung der 5,11ct für den selbstgenutzten Strom, weil ich nach EEG voll einspeise und nicht einfach zwischen KWK-Einspeisung und EEG Einspeisung wechseln können soll. Ich bekomme im Moment für meinen Rapsöl-Strom weniger, als ich selbst bezahle, da würde sich der Wechsel schon lohnen. Mit den 5,11ct erst recht. Ich hätte auch vom Zähler her die Voraussetzungen, den selbst genutzten Strom vom BHKW zu beziehen, solange das läuft.


    Mir kommt das mit der Unterscheidung aber irgendwie komisch vor. Ich dachte immer, durch den NAWARO-Bonus garantiert mir das EEG lediglich eine höhere MINDEST-Vergütung. Es sollte doch möglich sein, eingespeisten Strom mit 19,51 ct zu berechnen, aber bei eigenem Bedarf einen Teil auch selbst zu verbrauchen und dafür dann 5,11ct zu kassieren.


    Wie sieht das die Fachwelt ?




    Gruß


    Flatrat

  • Hallo Flatrate,


    vergiss es. EEG und KWKG sind zwei Paar Stiefel. Ein Wechsel von EEG nach KWKG soll wohl möglich sein, aber dann nur dauerhaft und einmalig, evtl. kannst du auch auf Überschußeinspeisung umstellen, und so die eine oder andere KWh bezogenen Strom sparen.


    Viele Grüße
    Joachim

  • Hallo Zusammen,
    die Vergütung für eingespeisten bzw selbstgenutzten Strom gilt auch ab 2009 für die ersten 10 JAhre. Ist das richtig? und was bekomme ich danach für meinen eingespeisten Strom?


    Viele Grüße faspei

  • und was bekomme ich danach für meinen eingespeisten Strom?


    Leider ist die Foreneigene Glaskugel derzeit wegen Überlastung defekt. :-)_:-)


    Nach aktuellem Stand ist wohl der Energieversorger auch darüber hinaus verpflichtet den Strom zum üblichen Preis abzunehmen. Daher orakel ich mal gilt anschließend der EEX-Baseload-Preis zzgl. VNNE


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Nach aktuellem Stand ist wohl der Energieversorger auch darüber hinaus verpflichtet den Strom zum üblichen Preis abzunehmen.

    Hmm, woraus leitest du das ab? Ich sehe eine Anschluss- und Abnahmeverpflichtung für 10 Jahre...

  • Hallo,

    Ich sehe eine Anschluss- und Abnahmeverpflichtung für 10 Jahre...


    Zitat

    §4 (4) Die Verpflichtung zur Abnahme und zur Vergütung von KWK-Strom aus KWKAnlagenmit
    einer elektrischen Leistung größer 50 kWentfällt, wenn der Netzbetreiber nicht mehr zur
    Zuschlagszahlung nach Absatz 3 Satz 1 verpflichtet ist. Betreibern von KWK-Anlagen steht ein
    Anspruch auf vorrangigen Netzzugang nach § 4 Abs. 1 Satz 1 im Fall von Engpässen im deutschen
    Übertragungsnetz zu. Die Regelung des § 4 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend.


    also entfällt die verpflichtung bei Anlagen unter 50Kw nicht mehr!


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Hallo,


    nachdem der 1.1.2009 nun vorbei ist, würde es mich interessieren, ob jemand bereits diesen 3. Zähler hinter dem Generator installiert hat ?
    Ggf. um Beschreibung, wie er installiert wurde.
    Die Kiste läuft volles Rohr (incl. Heizstab bei diesen sibirischen Temp.) und es erfüllt mich mit Unbehagen, dass ich dem Staat täglich Geld schenke.

  • Hallo Kazumba


    Hab fertig, bei mir sind das am Tag €38,80 die dort auf den Zähler auf laufen.


    1. Zähler (Bezugzähler)
    2. Zähler (Lieferzähler)
    3. Zähler (Produktionszähler)


    Zwischen Zähler 3 und 2 entnehme ich meinen selbst genutzen Strom.


    Am Zähler 1 wird der bezogen Strom mit dem EVU abgerechnet.
    Am Zähler 2 wird der EXX Baseload und das VNNE angerechnet.
    Am Zähler 3 wird der KWK Zuschlag abgerechnet.


    Ich hoffe das es so verständlich ist.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Hi GB,


    diese Zählerkonstellation ist ja für die Vergütung schön und gut aber für die Stromsteuerrückerstattung müsste noch ein Zähler rein!!


    Nämlich zwischen Zähler 1 und 2 abzweigend zu den begünstigten Verbrauchern!!!


    Mfg

  • Hallo in die Runde,
    wir Bestandsleute vor dem 01.04.02 haben mal wieder die A-Karte gezogen. Die Vergütung für den Selbst genutzten Strom werde ich für meine Anlage (ab 2001 in Betrieb) nicht bekommen |:-(
    Da hab ich mich zu früh gefreut, aber wie konnte es auch anders sein, das war damals mit den höheren Vergütungssätzen schon genau so - warum sollte ich denn mal davon profitieren. Hab' meinen Elektriker gerade wieder abgesagt.
    energy

  • Hi,
    nun ja, ich habe auf der webside der BAFA nachgeschaut, nach dem mein Pfleger mir sagte, dass ich davon nicht profitieren könnte. Auf der Webside steht dann auch was von Neuanlagen ab dem 01.04.02. Diese bekommen ja 10 Jahre lang die 5,11 Cent für die Einspeisung und (neu ab dem 01.01.09) dann auch die gleiche Vergütung für den selbst verbrauchten Strom.


    Ich habe dann bei der BAFA angerufen und erhielt folgende Erklärung:
    Da ich eine neue Bestandsanlage habe, bekomme ich ja seit 2002 bis 2009 die abgestuften Zuschläge (2002 von 1,53 €Cent bis 2009 von 0,56 €Cent). Ab dem Jahre 2010 bekomme ich nichts mehr - so die Regelung die ich ja schon kannte.
    Das gleiche, so die BAFA gilt auch für den selbst genutzten Strom. Sollte ich also einen Zähler einbauen, so bekäme ich nur noch für das Jahr 2009 zusätzlich für den eingespeisten Strom die zweiten 0,56 €Cent für die selbst verbrauchten Strommengen. Zusammen gerechnet bekäme ich also 1,12 €Cent für den produzierten Strom. Und damit endet dann auch schon die Vergütung für unsere Anlage (Baujahr 2001).
    Der Zählereinbau bringt mir persönlich damit nichts mehr, die Investition ist sicher höher als die Zusatzvergütung.
    Das ist die Erklärung - wenn jemand was anderes kennt, bin ich gespannt auf seine Beshreibung.


    Bis dann
    Jörg

  • Kläre ab was eine 50,01% Erneuerung deiner Anlage Kosten würde.
    Dann mit der BAFA schriftlich abklären das die diese Erneuerung anerkennen und weitere 10 Jahre den vollen Bonus verdienen.


    Nur so ein Gedanke.
    Ich kenne ein paar die denken sogar über eine Erneuerung einer jüngeren Anlage nach.
    Also sollte sich das bei dir auf jeden Fall lohnen!


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang