KWG Gesetz 2009 Änderungen

  • Auf die Idee bin ich auch schon mal gekommen, Bernd.


    Hab das dann auch mit der BAFA bequatscht und das Resultat war: Diese mehr als 50%Sanierung gilt nur für Altanlagen, er hat mir da auch ein Baujahr genannt, kann mich nur nicht mehr dran erinnern, glaube es war 1999.
    Ich lass mich da aber gerne eines Besseren belehren, wenn man auch neuere Anlagen Sanieren darf und dann wieder die
    Förderung von vorne beginnt.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Hallo zusammen,


    eine Neuanlage mit Heizöl würde laut Senertec Datenblatt ca 17000€ + MWST + Installation kosten.50% davon wären also ca.11000 € incl.MWST.Bei meinem "Dauerläufer"von 1997 produziere ich ca.46000kw x 0,051=2346€ + 19%(damals wurde noch kein Gewerbe angemeldet)=2791€ Mehrertrag
    22000 Investitionssumme abzüglich vielleicht 3000€ Restwert der alten Anlage / 2791= ca.7 Jahre Amortisationszeit...
    Reparaturkosten hatte ich bisher so ca.740€ pro Jahr die vielleicht zu Anfang bei der neuen Anlage wegfallen würden...Allerdings ist dieses nur ein Durchschnittswert über die gesammte Laufzeit der jetzigen Anlage....die war ja auch mal neu...
    Wenn ich zu den 2791 dann mal 700€ ersparte Reparaturkosten(die alte Anlage wird wahrscheinlich noch mehr verursachen)habe ich eine Amortisationszeit von 5-6 Jahren...
    Liege ich damit so richtig ???

  • Hallo zusammen,


    meine Stadtwerke verlangt für den selbstgenutzten Strom einen Zähler ohne Rücklaufsperre, ist das OK? Der Zähler würde dan bei Stilltand des BHKW rückwerts laufen (Strom für Regelung, Pumpe, Starter). Der Zähler für den in das Netz eingespeisten Strom hat eine Rücklaufsperre. Wird da nicht mit zeierlei Mass gemessen?


    Ich habe einen Zähler für Strombezug und für Einspeisung danach Speise ich mit BHKW ein, anschließend habe ich für 3 Wohnungen je einen Zähler und für den Allgeneinstron einen Zähler (alle geeicht). Ich kann also den Selbstgenutzten Strom ausrechnen. (Verbrauch 3 Wohnungen + Verbrauch Allgemeinzähler)-(Strombezug + Netzeinspeisung)=selbstgenutzter Strom aus BHKW . Ein Zähler am BHKW würde da doch nur die Messfehler der Zähler aufdecken.


    Gibt es irgedwo Regeln oder Vorschriften für den Einbau der Zähler? :?:

  • Hallo Albers1
    Nö, es gibt noch keine bundesweiten einheitlich Einbau Vorschriften.
    Aber den Rücklauf gesperrten Produktion Zähler würde ich an deiner Stelle bevorzugen den Ausgerechnet hin oder her. Wenn du 250 Gramm Butter kaufst kannst du die nach wiegen (Messen)
    Dein EVU besteht auf einen Zähler der beglaubigt ist, damit ersparst du dir unendliche Diskusionen.
    Wenn du in der TAB von deinen EVU mal die Messeinrichtungen nach liest wirst du das schon merken.
    Wenn ich dir als EVU eine Rechnung schicke möchtest du doch auch auf deinen Zähler schauen ob das Stimmt.So was sich auf Durchschnitt und Annahme als Abrechnungsgrundlage bezieht ist auch nie ganz genau. Nimm den neuen Zähler und du bist rechtlich auf der besseren Seite.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Hallo zusammen,


    meine Stadtwerke verlangt für den selbstgenutzten Strom einen Zähler ohne Rücklaufsperre, ist das OK? Der Zähler würde dan bei Stilltand des BHKW rückwerts laufen (Strom für Regelung, Pumpe, Starter).

    Hallo Albers1,


    wer sind Deine Stadtwerke?
    Meine Stadtwerke verlangen Zähler mit Rücklaufsperre.


    Es ist wohl eindeutig, dass die EVUs die Rücklaufsperre nur deshalb verlangen, um die Sache zu verkomplizieren. Dieser Zähler ist teuerer, fast nirgendwo kaufbar, aber eigentlich hat die Rücklaufsperre nur einen Vorteil für die EVUs, und ohne Rücklaufsperre wäre es eine Nachteil für den Anlagenbetreiber. Dieser Nachteil ist so gering für den Anlagenbetreiber, unter 3 €/Jahr.
    Damit will man nur wieder alles blockieren.


    Ich war mit meinem EVU jetzt 2 Tage bei der Clearingstelle in Berlin.
    Ich darf Euch leider nicht vom Inhalt der Verhandlungen erzählen, alles streng geheim.


    Aber so viel darf ich vielleicht erzählen, mein EVU wollte allgemein auf einen KWK-Zuschlag-Zähler bestehen, der zentral im verplombten Zählerschrank, eingebaut werden muss, nach TAB natürlich.
    In meinem Fall wurde jetzt eine Ausnahme gemacht, der Zähler darf jetzt dezentral sein. (Sonderfall Trapper).
    Aber auf Rücklaufsperre wollen sie weiter bestehen. Ich glaube aber, das ist auch nicht haltbar, weil es eigentlich eigentlich zum Nachteil des Anlagenbetreibers ist.


    Ich rate Euch Allen, strebt eine Clearingstelle auch für KWK-Gestz an.
    ich war in der Angelegenheit im EEG-Gestz (Photovoltaik) mit meinem EVU vor Ort in Berlin.
    Da müssen die Herren von den EVUs kuschen.


    Leider darf ich nicht mehr erzählen, da jede Partei unterschreiben musste, dass alles vertraulich
    behandelt werden muss.


    Grüße von Fritz


    dem Energiepionier

  • Es ist wohl eindeutig, dass die EVUs die Rücklaufsperre nur deshalb verlangen, um die Sache zu verkomplizieren. Dieser Zähler ist teuerer, fast nirgendwo kaufbar, aber eigentlich hat die Rücklaufsperre nur einen Vorteil für die EVUs, und ohne Rücklaufsperre wäre es eine Nachteil für den Anlagenbetreiber. Dieser Nachteil ist so gering für den Anlagenbetreiber, unter 3 €/Jahr.
    Damit will man nur wieder alles blockieren.


    Hallo Energiepionier,
    umgekehrt wird da ein Schuh draus!
    Die Rücklaufsperre bewirkt, dass während das BHKW steht aber Strom braucht (im Falle Dachs ca. 130W/h) der Zähler rückwärts läuft.
    Steht nun der Dachs für 4000h so läuft der Erzeugungszähler um 520KW rückwärts. Dadurch muss das EVU
    520*5,11ct=26,57€ weniger an den Betreiber bezahlen. Nur wenn das BHKW 8760h/a läuft braucht man keinen rücklaufgesperrten Zähler, da rentiert es sich nicht, Nachteil ergibt sich jedoch keinen daraus.


    Übrigens, überall, wo man Zähler kaufen kann, kann man auch rücklaufgesperrte kaufen. Mehrpreis für Rücklaufsperre dürften vielleicht 10€ betragen.


    Was den Zählerstandort angeht, haben die TAB eine Öffnungsklausel, dass Zähler in Abstimmung mit dem EVU auch dezentral angeordnet werden können. Sträubt sich da ein EVU und der Aufwand von zentraler zu dezentraler Anordung steht im krassen missverhältnis kann man dagegen vorgehen. Was jedoch den Zählerplatz ansich angeht lässt die TAB m. E. kein Spielraum zu, was bedeutet, dass man auch bei dezentraler Anordnung einen Zählerschrank montieren müsste. Meine Stadtwerke sind da immer noch am ausklamüsern, wie man das kostengünstiger für den Betreiber realisieren kann. Musst Du einen dezentralen Zählerschrank setzen?


    Grüße


    Bruno

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    Einmal editiert, zuletzt von Bruno44 ()

  • Hallo,

    Die Rücklaufsperre bewirkt, dass während das BHKW steht aber Strom braucht (im Falle Dachs ca. 130W/h) der Zähler rückwärts läuft.


    Was macht der Dachs, wenn er steht mit 130 W? Ich finde das ist ziemlich viel, ist ja eigentlich im Stillstand nur die Steuerung in Betrieb! (Ich meine, ich hätte in den Unterlagen mal was von 7 W gelesen _()_ )


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Hallo zusammen,


    die 130 Watt sind meiner Meinung nach die dachsinterne Wasserpumpe und ggf. die interne Heizölpumpe sowie die Regelung. (Mit Zusatzplatine für die Heizkreise sieht es natürlich etwas anders aus!)


    Diese 130 Watt werden natürlich nur im Betrieb genutzt, im Stillstand sind Dachsgärtners vermutete 7 Watt plausibel, oder weis jemand genaueres _()_


    AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Hallo,


    bei Stillstand dürften das so 30 W sein, da die Internen Pumpen zusammen ca. 100 W haben. Man darf dabei auch nicht vergessen, das bei Stillstand ja auch die ENS mit versorgt wird und nicht nur bei Betrieb.


    Viele Grüße
    Joachim

  • Hallo,


    meine Stadtwerke ist die Stadtwerke Rhede.


    Den Zuschlag gibt es doch für den nettoeingespeisten Strom = Strom gemessen am Generator minus benötigter Strom für den "Betrieb" der Anlage. das heist doch, wenn das BHKW abschaltet ist der Strom eingespeist und das BHKW ist außer "Betrieb" (Generator und Motor ist aus). Der von den Stadtwerken geforderte Zähler würde jetzt rüchwärts laufen und den Zuschlag mindern. Bei 130 W und bei zur zeit 5000 Std/Jahr Stillstand sind das ca. 650 kWStd. Die Regelung ist doch bei abgeschaltetem BHKW für die Heizung zuständig und nicht für den Betrieb des BKKWs. Es kann ja nicht sein. daß ich immer. wenn das BHKW sich abschaltet vom 2. OG in den Keller hechte und das BHKW vom Nez trenne. @:pille Der Fahrstuhl ist noch nicht in Betrieb. Der hat einen eigenen Zähler und sitzt direkt neben den Bezugs und Einspeisezahler wird aber aus Sicherheitsgründen aus das öffentliche Netz versorgt (Vorschrift). Kann ich den Strom für den Fahrstuhl von meinem eingespeisten Strom abziehen und mir selber verkaufen? Muß ich nachweisen, ob der Fahstuhl gleichzeitig mit dem BHKW läuft? Alles nicht so einfach!

  • Irgendwie gibt es immer mehr Mißverständnisse.


    Also, fakt ist es ist ein interner Lieferzähler der hinter dem BHKW eingebaut wird.
    Über den genauen Standort können sich noch einige EVUs streiten...
    Er mißt den gesammten erzeugten Strom des BHKWs, erst danach geht der Strom in die Haus unterverteilung.
    Dort wird wie bisher der interne Anteil verbraucht, die Restmenge geht über den Lieferzähler in öffentliche Netz.
    Nicht rücklaufgesperrte Zähler als BHKWzähler benachteiligen den Betreiber,
    da der Betriebsstrom im Stillstand wieder die Gesamterzeugungsmenge des BHKWs mindern, dasvon steht aber nichts im Gesetzestext.
    Ferner ist es ein Lieferzähler und fällt somit in den verantwortungsbereich des Betreibers, ergo kann dort ebenfalls ein eigener Zähler eingebaut werden.
    Denentsprechend ist auch die TAB nach meiner Meinung so nicht bindend, ein genormtes Zählergehäuse sollte reichen für den BHKWzähler.
    Da wird es aber noch einiges an Klärungsbedarf mit den EVUs geben, genauso wie am Anfang mit den Einspeisezählern,
    da haben sich die EVUs auch mit allen Steinen die sie finden konnten gewehrt, genützt hat es ihnen am Ende aber nichtzs.
    Das wird sich bei den BHKWzählern nicht anders abspielen!


    Berechnet wird das nach meiner Meinung recht einfach so:
    Bafazuschlag wird auf den BHKWzähler gezahlt, EEX+VNNe auf den Einspeisezähler.


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Moin ,


    ich sehe das genauso wie Bernd!!


    Sollte der Zähler tatsächlich zwischen Generator und Generatorschütz eingebaut werden ist es sogar unerheblich ob Rücklaufgesperrt oder nicht denn ist der Generatorschütz nicht gezogen kann auch kein Strom fliessen!!


    Sollte der Zähler jedoch auch den Verbrauch der Steuerung erfassen muß er wie Bernd schon schreibt Rücklaufgesperrt sein - denn er soll ja nur den gesamten vom Generator erzeugten Strom ermitteln nichts anderes!!


    mfg

  • Hallo Bruno,


    um Deine Frage zu beantworten, ich habe den nicht rücklaufgesperrten Zähler ohne Zählerschrank
    an die Wand geschraubt. Der Zähler kann doch auch ohne Zählerschrank verplombt werden.
    Alos die TAB habe ich nicht erfüllt. So wie schon Bernd beschreibt, brauchen wir als Zählersetzer die
    TAB nicht einhalten.


    Aber ich bin mir sicher, dass ich noch Probleme bekomme.


    Den Zähler habe ich gleich nach dem Generatorschütz (ich habe keinen Dachs) eingebunden, und bei Stillstand dreht der Zähler überhaupt nicht, ist sogar stromlos.
    Also für mich kein wirtschaftlicher Nachteil. Nur beim Start macht der Zähler eine Viertelumdrehung rückwärts. Das nehme ich in Kauf.


    Was für mich sicher gestellt ist, dass man nicht mehr auf einen Einbau in einen zentralen Zählerschrank besteht. Ursprünglich wollte mein EVU das fordern.
    Das ist doch schon Einiges.


    Gruß Fritz