KWG Gesetz 2009 Änderungen

  • Heute habe ich ich es von meinem EVU gehört, dass auch für BHKW ab Januar 09 der eigengenutzte Stromanteil auch mit 0,0511 EUR/kWh vergütet werden. Im Klartext ein zweiter Zähler, der die gesamte erzeugte Energie zeigt abzüglich eingespeister Energie ist der Eigenverbrauch.


    Wenn das stimmt, gibt es ab 2009 für den gesamten Strom die 0,0511 EUR (heute nur als KWK Zuschuss für den eingespeisten Teil.


    Kann das wer bestätigen?


    Anbei die Änderungen KWK 2004 zu 2009 (in grün) zum Nachlesen.


    Gruß und schönes WoEnde

  • Guten Morgen :P


    Deis Thema wird schonseit Wochen (oder Moanten) hier heiss diskutiert.
    Es scheint wirklich so zu sein.


    Das gesetz lässt da wnig Spielraum, so dass die Chacen wirklich auserordentlich gut aussehen.
    Angeblich, ...um wirklich rechtssicher zu sein, warten wir alle auf eine Stellungname der entsprechenden Stelle
    schau mal hier rein
    KWKGesetz Novellierung
    Seite 10 kurz vor Ende

  • Guten Morgen!


    Ich habe gestern ein Schreiben meines EVU (E.ON Avacon) erhalten mit der Info, dass ab dem 01. Januar der gesamte erzeugte Strom mit dem KXK-Zuschlag vergütet wird.
    Bis zum 31.12. sollte ich demnach einen dritten Zähler für die Stromerzeugung (Zähler 1: Strombezug, Zähler 2: Einspeisung) installieren, da der Zähler im BHKW nicht geeicht sei. Laut einer beigefügten Skizze ist der Zähler 3 direkt hinter dem Generator zu installieren, was ja auch Sinn macht.
    Die Neuregelung des Gesetzes betreffe auch meine Bestandsanlage. Über ein Formular, in dem die Daten des dritten Zählers eingetragen werden müssen, erfolgt eine jährliche Abrechnung. Termin ist stets der 15. Januar, erstmals 2010.
    Nun muss ich mich darum kümmern, dass mir ein Elektriker möglichst günstig bis zum 31.12. einen Zähler einbaut...

  • Das wäre natürlich eine elegante Lösung. Leider war ich ja nicht auf dem Forums-Treffen, sodass hier nur die Teilnehmer berichten können... :strafe:

  • Hallo in die Runde


    Wenn Eon Avacon das so sieht, stehen dafür die Chancen nicht schlecht, soll ich Montag schon mal Zähler bestellen.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Hallo Leute,


    ich habe das gleiche Schreiben vom EON Avacom bekommen. Der Zähler (wird dort Z3 genannt) soll direckt am Generator angeschlossen werden. Ich werde das auch gleich am Montag in die Wege leiten. Und werde den Zähler (mit Rücklaufsperre) direckt am Generatorschüz des Dachs anklemen.


    Ein nette Kleinigkeit steht noch ganz beiläufig im Schreiben ab sofort ist einen Monatliche Abschlagzahlung möglich. Und wer Die nicht nutzen möchte spart noch 4,20€ Messstellenbetrieb. Also werden dann nur noch 12€ für die die Abrechnung verlangt, stadt bisher 60€. Naja eigendlich müsste ich die 12€ ja auch sparen können wenn ich selbst abrechne. Nur da hat sich die EON Avacom ja bisher immer Tot gestellt.


    Naja wenn jetzt noch die Sache mit den VNNE in Ordnung kommt kann ich damit leben.


    Gruß
    mofaklaus

    BHKW : Dachs Gas 5,5kW
    SolarTherm.: 10m² Kago mit 600l Systemspeicher
    PV: 4kWp / SMA SunnyBoy SWR3000 / 14x ASE-300-DG-FT (EEG Läuft ende 2021 aus, geht dann auch in den Inselbetrieb)
    Speicher : LG Chem 6.4 (seid 2020 2x eine Gebraut gekauft) mit 3x Effekta AX 5000 im 3Phasen Betrieb und 1x Effekta AX-P 3000 alles mit ca. 4KWp Solar in allen Ausrichtungen

    Auto : Renault ZOE 50

  • Hallo zusammen,


    heute kam ja die mail - nun ist es amtlich. Wir bekommen ab 1.1.09 auch für eigengenutzten Strom 5,5ct. :herz:
    Da schlägt mein Herz höher.


    Können die Elektriker unter euch mal näher erläutern wo und wie am Besten ein Zähler angeschlossen wird.
    Welcher Zähler eignet sich ? Geht der?
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…EWAX:IT&item=130272288421
    Wer ist mein Ansprechpartner? EVU?


    Grüße gab

  • Wie die Herstellervorgaben für den Anschluss des Zählers im Dachs sind weis der Hersteller selbst noch nicht, bzw. er hat noch sicherheitsrelevante Bedenken, die er gerade am ausmerzen ist. In nächster Zeit soll es dazu von Senertec Vorgaben geben.


    Was den Zähler angeht, sieht das wohl jedes EVU anders. E.On Avacon fordert einen Zähler von ihnen bzw. eines Messstellenbetreibers. Meine Stadtwerke sind sich noch nicht sicher, was für ein Zähler das sein soll, aber es scheint möglich zu sein, dass der Betreiber einen eigenen Zähler einbauen darf.


    Grüße


    Bruno

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  • Moin zusammen,


    der von User gab verlinkte Stromzähler wäre von den Einbaumaßen ja eine feine Sache 8o . Mit 70mm Breite würde der super auf die Hutschiene im Dachsregler passen und rücklaufgesperrt ist der auch wie man an dem Zeichen (Zahnrädchen mit einer Klinke/Ratschenprinzip) erkennen kann.


    Man hätte den zusätzlichen Zählerkasten gespart, aber die Frage der Akzeptanz seitens des EVU bleibt natürlich _()_


    Hier nochmal ein Link zu einem Anbieter mit Preis: http://www.elektroland24.de/pr…on--Drehstromzaehler.html


    AxelF

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  • das ist ja sehr erfreulich, damit habe ich nicht mehr gerechnet.
    Aber welchen KWK-Zuschlag bekommt man dann für selbst verbrauchten Strom? bei Bestandsanlagen?
    Den damaligen für Bestandsanlagen, 1-2 Cent, oder 5,11 Cent?
    Wenn jetzt mittels Zähler gleich hinter Generator gemessen wird, dann wird hier nicht nur der selbstverbrauchte Strom, sondern auch der eingespeiste Strom gemessen, also der selbst erzeugte Strom gemessen.
    Dann fällt der KWK-Zuschlag beim Zähler Einspeisung weg und an diesem Zähler wird dann nur der EEX Tarif und VNNE abgerechnet.
    Sehe ich das richtig?


    Gruß Fritz

  • Hi Fritz,


    beim Anschluss des Zählers ist folgendes zu beachten:



    Zitat

    hier der Auszug aus dem KWKG §3:


    (4) 1KWK-Strom ist das rechnerische Produkt aus Nutzwärme und Stromkennzahl der KWK-Anlage. 2Bei Anlagen, die nicht über Vorrichtungen zur Abwärmeabfuhr verfügen, ist die gesamte Netto-Stromerzeugung KWK-Strom.
    (5) Netto-Stromerzeugung ist die an den Generatorklemmen gemessene Stromerzeugung einer Anlage abzüglich des für ihren Betrieb erforderlichen Eigenverbrauchs.


    Quelle: Bruno44 hat das ausgegraben;)



    Gruß
    Tom


    P.S. wie das mit der Vergütung bei Bestandsanlagen aussieht weiß ich auch noch nicht. Ich denke aber das man die Vergütung als Zuschlag bekommt welche man jetzt auch hat.

  • Hi Tom,


    ich habe jetzt auf der BAFA Seite gestöbert.
    Darin steht, dass nicht unterschieden wird zwischen Anlagen vor oder nach dem 1.1.2009.
    Der KWK-Zuschlag wird leistungsabhängig bezahlt, also unabhängig von Anmeldung.
    Entscheidend wäre nur noch größer oder kleiner 50 kW.
    siehe: http://www.bafa.de/bafa/de/ene…ng/kwk_anlagen/index.html

    • Erstmals erhält der Anlagenbetreiber den KWK-Zuschlag nicht nur für den ausgespeisten KWK-Strom, sondern ab 2009 auch für den ‚selbstgenutzten’ Strom. Da der Text der der KWKG-Novelle (§ 4 Abs. 3a) keine zeitliche Einschränkungen enthält, wird keine Unterscheidung zwischen KWK-Anlagen getroffen, die nach Inkrafttreten der Novelle in Betrieb genommen werden und denen, die davor in Betrieb genommen wurden.
    • Die Zuschlagssätze für Strom aus nach dem 01.01.2009 in Betrieb genommene KWK-Anlagen sind nach Leistungsanteilen gestaffelt (Leistungsanteil: bis 50 kWel 5,11 Cent/kWh, über 50 kWel bis 2 MWel 2,1 Cent/kWh und über 2 MWel 1,5 Cent/kWh. Beispiel: bei einem 500 kWel-BHKW wird 10 % des Stroms mit 5,11 Cent/kWh vergütet und 90 % mit 2,1 Cent/kWh.

    Steht eigentlich ziemlich eindeutig drin.
    Dann müsste ich ab 1.1.2009 auch 5,11 Ct bekommen :P für selbst verbraucht und eingespeisten Strom.
    künftig wird man nur noch von selbst erzeugtem Strom reden.
    oder sieht das jemand anders?


    Grüße von Fritz

  • Energiepionier:
    da bin ich mir nicht so ganz sicher. Man kann das so interpretieren:
    Erstmals erhält der Anlagenbetreiber den KWK-Zuschlag "soweit er sich noch im Förderzeitraum befindet" nicht nur für den ausgespeisten KWK-Strom, sondern ab 2009 auch für den ‚selbstgenutzten’ Strom.


    tom,
    stimmt, nach dem Gesetzt gibt es keinen Spielraum, der Strom, welches das BHKW selbst braucht ist nicht Zuschlagsfähig. Es gibt jeoch Stimmen, die behaupten, dass bei kleinen Anlagen auf vereinfachungsgründen direkt am Zähler abgenommer Strom der volle Zuschlag vergütet werden soll. Die E.On Avacon hat Ihren BHKW-Kunden mitgeteilt, dass sie den Strom nach dem Generator messen sollen. Die Stadtwerke Karlsruhe sind grade dran, darüber zu entscheiden.


    Grüße


    Bruno

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