Widerspruch gegen geringe VNNE (Vermiedene Netznutzungskosten) im Forum

  • Hallo,
    verfolge diese Thema gerade mit großem Interesse, allerdings habe ich ein kleines Verständnisproblem ?(


    Wenn ich mit meinem Dachs in die Niederspannungsebene einspeise, dann vermeide ich doch die Kosten der Mittelspannungsebene und die Umspannung Mittelspannung/Niederspannung, oder?
    Normal dürfte man ja die Kosten aufaddieren, oder liege ich da falsch?


    mfg
    Solardachs

  • Hallo!


    als Niederspannungskunde, würdest Du ja normalerweise die Nierderspannungs ODER Umspannebene bekommen.

    Im Moment krieg ich die Umspannebene. Da ich mit meiner Nr. 1 dieses Jahr auch unter 2500 Vollbenutzungsstunden liegen werde, werde ich meinen neunen Netzbetreiber, das SKB Baiersdorf auch mit einer Nachforderung von ca. 260,-- Euro konfrontieren. Das wird dann mit den noch offenen Vergütungen aus dem 3. Quartal und dem bald abzurechnenden 4. Quartal beider Anlagen wieder ein ganz schöner Batzen. Einfach Toll, das Ganze. Nachdem ich meinen alten Netzbetreiber nach fast zwei Jahren endlich soweit hatte das alles geklappt hat geht das Theater mit dem Neuen offenbar von vorne los. Zwei mal verzögert abgerechnet und verzögert bezahlt und jetzt absolute Funkstille. Ich könnt :crygirl:


    Viele Grüße
    Joachim

  • Nachdem ich meinen alten Netzbetreiber nach fast zwei Jahren endlich soweit hatte das alles geklappt hat geht das Theater mit dem Neuen offenbar von vorne los.

    Wie funktioniert ein Wechsel vom Netzbetreiber ?( Ham die N-Ergieler das Netz verkauft :?:

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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  • ...als Niederspannungskunde, würdest Du ja normalerweise die Nierderspannungs ODER Umspannebene bekommen...


    Hi firestarter,


    wie heißt es noch? „Betreiber dezentraler Erzeugungsanlagen erhalten vom Betreiber des Elektrizitätsverteilernetzes, in dessen Netz sie einspeisen, ein Entgelt. Dieses Entgelt entspricht den durch die jeweilige Einspeisung vermiedenen Netznutzungsentgelten in den vorgelagerten Netzen.“


    Aus dem Plural „vorgelagerteN“ hat mein Netzbetreiber den Singular gemacht, d. h. er erstattet nur (oder immerhin) die vNNne des aktuell vorgelagerten Netzes. Da mein DACHS direkt an’s Niederspannungsnetz angeschlossen ist, wird in meinem Fall das Mittelspannungsnetz als „vorgelagertes Netz“ eingestuft.


    Korrekt wäre es natürlich, wenn mir mein Netzbetreiber die vNNe der gesamten(!) Strecke vom Kraftwerk bis zur Niederspannungsebene inklusive der vermiedenen Aufwände für die Umspannungsarbeit erstatten würde (s. Grafik). Doch solange die dezentrale Stromerzeugung noch kein „Volkssport“ ist, vermag ich in gewissem Rahmen nachzuvollziehen, dass der Netzbetreiber aufgrund sprungfixer Kosten derzeit noch keine nennenswerten Einsparungen bei den Netznutzungsentgelten des Hochspannungsnetzes erzielt, um diese dann weiterreichen zu können.


    Gruß, maxnicks

  • Zitat

    Aus dem Plural „vorgelagerteN“ hat mein Netzbetreiber den Singular gemacht, d. h. er erstattet nur (oder immerhin) die vNNne des aktuell vorgelagerten Netzes. Da mein DACHS direkt an’s Niederspannungsnetz angeschlossen ist, wird in meinem Fall das Mittelspannungsnetz als „vorgelagertes Netz“ eingestuft.


    Korrekt wäre es natürlich, wenn mir mein Netzbetreiber die vNNe der gesamten(!) Strecke vom Kraftwerk bis zur Niederspannungsebene inklusive der vermiedenen Aufwände für die Umspannungsarbeit erstatten würde (s. Grafik). Doch solange die dezentrale Stromerzeugung noch kein „Volkssport“ ist, vermag ich in gewissem Rahmen nachzuvollziehen, dass der Netzbetreiber aufgrund sprungfixer Kosten derzeit noch keine nennenswerten Einsparungen bei den Netznutzungsentgelten des Hochspannungsnetzes erzielt, um diese dann weiterreichen zu können.


    oh ha,
    das hätt ich früher auch so gedacht
    ...aber es ist wohl so, dass man "nur" DIE Ebene vorher entlastet.
    Das wäre nun eine längere Abhandlung, vielleicht hat ja gunnar Lust gunnar: ?


    was aber
    -und jetzt wirds "lustig"-
    echt eigenartig ist, wäre die Defintion, was die sich hier aussuchen.
    Sind wir hier bei "Wünsch Dir was"?
    Da wird sich ja der Buchprüfer freune...tzz tzz
    DIE EbenE, DIE EbeneN
    im Anfang der StromNEV wird von EbeneN gesprochen...da es ja für alle EbeneN gilt.
    Im Detail wird dann aber von "der vorgelagten EbenE" gesprochen
    ...der vorgelagetE Ebene, würd ja auch doof klingen.


    Nee nee,
    es damit DIE vorgelagertE Netz-, oder halt DIE vorgelagertE Umspannebene gemeint,
    bzw. DER -jeweiligen- Netz- oder Umspann-ebenE


    man man man,
    ist ja wie im Kindergarten mit denen.
    Überhaupt ne Frechheit, wer solche Gesetze + Verordnungen schreibt.
    Allein schon Abatzs3

    Zitat

    Betreiber, die aus dezentralen Erzeugungsanlagen einspeisen, welche keinen überwiegenden Anteil an der Vermeidungsleistung haben, können zwischen einer Berechnung auf Basis ihrer tatsächlichen Vermeidungsleistung und einem alternativen Verfahren, welches ihre Vermeidungsleistung verstetigt, wählen.....


    aaah, klingt ka gut, oder? ein vertstetigtes Verfahren...
    um gleich einen Satz später eins draufzusetzen

    Zitat

    ...Bei dezentralen Einspeisungen ohne Lastgangmessung ist grundsätzlich nur die Vermeidungsarbeit zu berücksichtigen.


    na wat denn nu, auf einmal doch nicht?
    Immerhin das Wort "grundsätzlich" macht einen Hoffnung,
    denn wie ein halb-Jurist mir mal sagte
    sobald man über "grundsätlzich" stolpert, weiß man gleich, dass man den Rest eigentlich vergessen kann
    und nun sich sogleich auf der Suche nach dem "nicht-grundsätzlichen" machen muss.

  • Ich hatte diesbezgl. vor ca. 2 Jahren bei der BNA angefragt. Lt. deren Aussage sagt § 18 dieser StromEV aus, das die Vergütung vNNE sich immer auf die nächsthöhere Ebene bezieht, an der das BHKW selbst angeschlossen ist. In der Regel ist das BHKW ja an die Niederspannungsebene angeschlossen. Also ist die nächsthöhere Ebene die Umspannebene zwischen Niederspannung und Mittelspannung, oder wenn es keine Umspannebene gibt, dann eben die Mittelspannungsebene. Die Argumentation bis zum Kraftwerk greift auf keinen Fall, da der eingespeiste Strom in der Regel in der Leitung zu nächsten Häusern verbraucht ist, man somit also nicht den kompletten Strom über die nächste Ebene hinaus einspeist und damit größere Netzkosten vermeiden hilft.


    Es ist nur komisch, dass die vNNE zur nächst höheren Ebene nur sehr gering vergütet werden, der Preissprung zur nächsten Ebene dann aber wieder sehr groß ist. :evil: X(

  • Ha, jetzt hab ich auch grad einen Brief fertig gemacht.
    Durch den warmen 2011 und forcierter Eigenstromnutzung, bin ich auch unter die magische Grenze gerutscht.
    Bin mal gespannt ob die 440€ ausgezahlt werden, inzwischen hab ich ja keinerlei Probleme mehr mit meinem Netzbetreiber.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Ich habe heute Nachricht von meinem Netzbetreiber erhalten:
    vielen Dank für Ihre mail. Vorab wünsche ich Ihnen ein gutes Jahr 2012.
    Entsprechend des vdn-Kalkulationsleitfaden zur Ermittlung der verm. Netzentgelte nach Paragraph 18 NEV wird bei dezentralen Einspeiseanlagen ohne Leistungsmessung nur der Arbeitsanteil vergütet. Herangezogen wird hierfür Ihre in das Netz des Netzbetreibers eingespeiste elektrische Arbeit. Weiterhin ist der Arbeitspreis der der Einspeisung vorgelagerten Netzebene anzusetzen; wobei diese 10kV/1kV-Umspannebene eine Jahresbenutzungsdauer von größer 2.500h/a besitzt. Somit ist die Jahresbenutzungsstundendauer in dieser Ebene der Stromverdrängung entscheidend. Der Gesetzgeber wollte sicherlich vermeiden, dass Einspeideanlagen mit einer nicht so guten Struktur ein höheres verm. Netzentgelt erhält, als eine "Dauerläuferanlage.
    Den von mir erwähnten Leitfaden finden Sie frei erhältlich im www. Ich bitte um Ihr Verständnis und verbleibe.
    Mit freundlichen Grüßen.


    Kennt einer diesen Leitfaden?
    Haltet ihr den Ansatz der Jahresbenutzungsdauer für richtig?

  • http://www.bdew.de/internet.nsf/id/DE_EEG-Umsetzungshilfen/$file/2007-03-03_VDN-Kalkulationsleitfaden_18_StromNEV.pdf


    Seite 4 unten
    steht ein kritischer Satz...


    Ist doch zum kotzen
    wie kann denn das plausibel sein?
    Wenn ich beziehe, dann gioklt die Formel Verbrauch/Nennlast= Nutzungsstunden
    wenn ich einspeise, dann auf einmal "grundsätzlich ist von über 2.500" auszugehen.
    man man man


    aber so ein Leitfaden "von denen entwickelt" ist kein Gesetz
    und im Zweifel mal gleich auf deren Einleitung verweisen, wo steht

    Zitat

    Dieser Kalkulationsleitfaden beschreibt ein in sich geschlossenes Abwicklungsverfahren
    für die gesetzlichen Vorgaben zur Kalkulation und Abrechnung vermiedener
    Netzentgelte. Dies schließt nicht aus, dass andere Interpretationen und Abwicklungsverfahren
    möglich sind.


    Tja und andere Interpretationen als deren lese ich hier im Forum wahrlich oft genug

  • Allein schon der Satz

    Zitat

    Der Gesetzgeber wollte sicherlich vermeiden, dass Einspeideanlagen mit einer nicht so guten Struktur ein höheres verm. Netzentgelt erhält, als eine "Dauerläuferanlage.


    ist doch schon eine Frechheit


    1. Kommt der Leitfaden nicht vom Gesetzgeber
    sondern ist eine Interpretation der Netzbetreieber
    Tschuldigung, natürlich schriebt "ihr" bei solchen Dignen häufig die Gesetze....sorry, dass es nicht so klar von denen Politikern abgewunken wurde, dass ihr noch einen Leitfaden hinterherschieben müsst
    2. was soll den die Unterstellung "nicht so guten Struktur"
    Du Pappnase...ließ mal entsprechende Studien, die zeigen,dass auch Dezentrale die nicht netzgeführt laufen, zu einer erhebliche Netzentlastung beitragen
    3. wieso höheres Netzentgelt? Den kleinen Dingern geht doch schon die Vermeidungsleistung flöten
    und selbst bei leistungsgemessenen ist doch durch unterschiedliche Leistungs- und Arbeitspreise eigentlich eine maßvolle Nivellierung drin.


    HRRRR
    ich komm hier schon wieder in Rage
    Diese Typen von Lobbyfutzkes und blöden Verbänden.....HRRR
    *ich lass es jetz lieber*

  • Haltet ihr den Ansatz der Jahresbenutzungsdauer für richtig?


    In einem anderen Thread hat maxnicks eine anderen Meinung und auch Zahlung von seinem Netzbetreiber erhalten. Ich würd dem Netzbetreiber nochmal Gelegenheit geben seine Meinung zu ändern und gleichzeitig androhen das von der Schlichtungsstelle überprüfen zu lassen.




    Zitat



    PS: Bitte an die Mod´s ||_


    Könnten die Beiträge der letzten Zeit, angefangen von maxnicks positiver Nachricht vom Netzbetreiber, aus den verschiedenen Thread´s zu einem neuen Beitrag zusammengeschoben werden :?: Das is glaub ich eine heiße Kiste und wird uns noch länger beschäftigen.

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  • 1. Kommt der Leitfaden nicht vom Gesetzgeber
    sondern ist eine Interpretation der Netzbetreieber



    Und genau das is das hüpfende Komma in der ganzen Geschichte. Der dient nur als Nachhilfeunterricht für kleine Netzbetreiber damit die auch die Berechnungen der grossen nachvollziehen können. Wenn man sich da entsprechend einliest finden sich jede Menge Passagen, die für die Anwendung der <2.500 Bh-Regelung sprechen.


    Die nicht zwingend vorgeschriebene Leistungsmessung is hinter schwülstigen Formulierungen versteckt. Das der Gesetzgeber die freie Wahl (elektr. oder Ferraris) des Einspeisezählers ermöglicht wird bemängelt und im nächsten Satz wird der elektr. Zähler als Standard für die Berechnung angenommen und empfohlen und da sind noch einige Sachen welche unserer Argumentation helfen können.


    Ich hab jetzt nicht die Zeit um das genau alles zu lesen. Muß man wahrscheinlich auch mehrmals und die Schritt-für Schritt-Rechnung aus dem Leitfaden auch einmal nachvollziehen.


    Jedenfalls warte ich mit Spannung auf die Antwort meines Netzbetreibers, dann nehm ich mir die Zeit. :walklike:

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  • Zitat

    ...aber es ist wohl so, dass man "nur" DIE Ebene vorher entlastet.
    Das wäre nun eine längere Abhandlung,


    Ich versuche die Berechnung von Netzentgelten am Beispiel mit drei Ebenen zu behandeln: NS,MS,HS (Keine Umspannebene, keine HöS)


    Die Kosten des HS-Betriebs werden auf die Kunden des HS-Netzes umgelegt. Somit tragen die Anschlusspunkte die variablen und fixen Kosten des Betreibers des HS-Netzes. Der klassifiziert seine Kunden gemäß der Auslastung in Vbh und sortiert diese in die Klasse unter und über 2500 Benutzungsstunden ein. Danach werden Tarife gebastelt, so dass eine stetige Kurve mit einer Knickstelle bei 2.500 entsteht (Diagramm: Kosten pro kW Anschlussleistung vs. Stunden Vbh-Betrieb im Jahr) und alle Kosten umgelegt werden samt der Eigenkapitalverzinsung, die die BNetzA genehmigt hat.


    Größere Endverbraucher wie auch unterlagerte Netzbetreiber zahlen dann diese NNE. Der MS-Netzbetreiber hat also zum einen die Kosten der Versorgung der übergelagerten Ebene plus der Kosten des eigenen Netzbetriebs. Beides zusammen wird wie im obigen Beispiel auf die Netzkunden des MS-Netzes umgelegt.


    Die NS-Ebene hat also die Kosten der Netzversorgung durch die MS-Ebene plus die Kosten des Betreibes der eigenen Leitungsnetze (Abschreibungen, Personal, Reparatur + Instandhaltung, Verlustenergie, etc.). Wenn nun ein Mini-BHKW auf NS-Ebene einspeist, dann spart der NS-Betreiber nichts an den eigenen Kosten, wohl aber an den Netzentgelten für den Strom aus der nächsthöheren Ebene. Daher ist die Ersparnis im Bezug vom Mittelspannungsnetz (als Alternative zur Erzeugung direkt auf NS-Ebene) zu sehen.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)