...meine Stadtwerke zahlt bis jetzt kein eingesp. Netzentgelt. Ich betreibe einen Dachs der fast 10 Jahre läuft und einen der 6 Monate läuft. Kann ich das Netzentgelt rückwirkend nachvordern? Gibt es Musteranschreiben?
Hallo albers1,
ich nehme an, Du meinst das "vermiedene Netznutzungsentgelt" (vNNe). Zwar kann ich nicht mit einem Musterschreiben dienen, doch würde ich nichts unversucht lassen. Paragraph 18 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) legt fest: „Betreiber von dezentralen Erzeugungsanlagen erhalten vom Betreiber des Elektrizitätsverteilernetzes, in dessen Netz sie einspeisen, ein Entgelt. Dieses Entgelt muss den gegenüber den vorgelagerten Netz- oder Umspannebenen durch die jeweilige Einspeisung vermiedenen Netzentgelten entsprechen.“
Nach § 199 Absatz 1 BGB beginnt die Verjährungsfrist nach mit dem Schluss des Kalenderjahres (also dem 31. Dezember um 24:00 Uhr), "...in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen...". An Deiner Stelle würde ich mich darauf berufen, dass Dein in § 18 StromNEV geregelter Anspruch den Stadtwerken bekannt sein muss und sie Dir die entsprechenden Beträge längst hätten erstatten oder Dich zumindest darauf hätten aufmerksam machen müssen (aber diesen Punkt offenbar aussitzen wollen).
Es ist sehr wichtig, dass Du Deine Forderung schriftlich formulierst. Am besten deutlich über dem zu erwartetenden Satz - damit lockst Du sie aus der Reserve. Zur Orientierung: In der alten Forumssoftware hatte Tom aus den Profileinträgen der Forumsmitglieder mal eine Vergleichstabelle erstellt, die belegte, dass die E.ON Hanse einem der User angeblich stolze 1,98 Cent je eingespeister Kilowattstunde erstattet.
Mit Blick auf die vorstehend genannte Verjährungsfrist würde ich versuchen, für Deinen nahezu 10-jährigen Dachs die kompletten letzten drei Jahre rückwirkend abzurechnen, für Deinen Neuzugang das zweite Halbjahr 2008. Zum einen, weil Dir das Geld zusteht. Zum anderen, weil Du damit im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung den Streitwert erhöhst. Und vergiss die Mehrwertsteuer nicht: Bis Ende 2006 waren es 16 %, ab dem 1.1.2007 dann 19 %. Ich drück' Dir die Daumen und wünsch' Dir viel Erfolg.
Gruß, maxnicks
P.S.: Und berichte mal gelegentlich im Forum, was aus der Sache geworden ist...