Widerspruch gegen geringe VNNE (Vermiedene Netznutzungskosten) im Forum

  • ...meine Stadtwerke zahlt bis jetzt kein eingesp. Netzentgelt. Ich betreibe einen Dachs der fast 10 Jahre läuft und einen der 6 Monate läuft. Kann ich das Netzentgelt rückwirkend nachvordern? Gibt es Musteranschreiben?


    Hallo albers1,


    ich nehme an, Du meinst das "vermiedene Netznutzungsentgelt" (vNNe). Zwar kann ich nicht mit einem Musterschreiben dienen, doch würde ich nichts unversucht lassen. Paragraph 18 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) legt fest: „Betreiber von dezentralen Erzeugungsanlagen erhalten vom Betreiber des Elektrizitätsverteilernetzes, in dessen Netz sie einspeisen, ein Entgelt. Dieses Entgelt muss den gegenüber den vorgelagerten Netz- oder Umspannebenen durch die jeweilige Einspeisung vermiedenen Netzentgelten entsprechen.“


    Nach § 199 Absatz 1 BGB beginnt die Verjährungsfrist nach mit dem Schluss des Kalenderjahres (also dem 31. Dezember um 24:00 Uhr), "...in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen...". An Deiner Stelle würde ich mich darauf berufen, dass Dein in § 18 StromNEV geregelter Anspruch den Stadtwerken bekannt sein muss und sie Dir die entsprechenden Beträge längst hätten erstatten oder Dich zumindest darauf hätten aufmerksam machen müssen (aber diesen Punkt offenbar aussitzen wollen).


    Es ist sehr wichtig, dass Du Deine Forderung schriftlich formulierst. Am besten deutlich über dem zu erwartetenden Satz - damit lockst Du sie aus der Reserve. Zur Orientierung: In der alten Forumssoftware hatte Tom aus den Profileinträgen der Forumsmitglieder mal eine Vergleichstabelle erstellt, die belegte, dass die E.ON Hanse einem der User angeblich stolze 1,98 Cent je eingespeister Kilowattstunde erstattet.


    Mit Blick auf die vorstehend genannte Verjährungsfrist würde ich versuchen, für Deinen nahezu 10-jährigen Dachs die kompletten letzten drei Jahre rückwirkend abzurechnen, für Deinen Neuzugang das zweite Halbjahr 2008. Zum einen, weil Dir das Geld zusteht. Zum anderen, weil Du damit im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung den Streitwert erhöhst. Und vergiss die Mehrwertsteuer nicht: Bis Ende 2006 waren es 16 %, ab dem 1.1.2007 dann 19 %. Ich drück' Dir die Daumen und wünsch' Dir viel Erfolg.


    Gruß, maxnicks



    P.S.: Und berichte mal gelegentlich im Forum, was aus der Sache geworden ist...

  • Hallo,


    bei uns (EnBW) gabe es 2008 eine Erhöhung der VNNE von 0,04 auf 0,07 ct/kWh, also von praktisch nichts auf fast nichts…


    Wir sollten da wirklich mal aktiv werden, zumal sich alle auf die Berechnung nach §18 berufen und es doch beträchtliche lokale Unterschiede gibt. Total undurchsichtig diese angeblichen „Berechnungen“.


    Also ich bin dabei, packen wir es an.


    Grüßle
    Werner

  • Moin zusammen,


    ich habe jetzt den Berechnungsnachweis für die Einspeisevergütung 2008 vom RWE erhalten.


    In der Tat ist die Vergütung der vermiedenen Netznutzung von 0,14 ct/kWh auf 0,57 ct/kW/h erhöht worden.


    Besser als nix ;-_


    AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • In der Tat ist die Vergütung der vermiedenen Netznutzung von 0,14 ct/kWh auf 0,57 ct/kW/h erhöht worden.


    Axel, Du Glücklicher. Mir flatterte vor wenigen Tagen ein Brief meines Netzbetreibers in's Haus, in dem er schreibt, dass er die vNNe von ehemals 0,39 Ct/KWh rückwirkend zum 1.9.2009 auf 0,15 Ct/kWh senken würde. Geantwortet habe ich ihm wie folgt:


    """Der von meinem Blockheizkraftwerk erzeugte Strom wird von Endverbrauchern in meiner unmittelbaren Nachbarschaft ohne Erfordernis einer Umspannungsanlage direkt genutzt. Fakt ist, dass Ihr Unternehmen im Fall dezentraler Einspeisungen Kundengelder erlöst, obwohl diesen Beträgen keine nennenswerte Gegenleistung gegenübersteht. Dezentrale Stromeinspeisungen entlasten die höheren bzw. vorgelagerten Netzebenen, wodurch in diesen Netzen Kosten vermieden werden. Berechnung und Verteilung der vermiedenen Netznutzungsentgelte haben diskriminierungsfrei zu erfolgen. Gemäß § 18 der Stromnetzentgelt-Verordnung (StromNEV) muss „...dieses Entgelt den gegenüber den vorgelagerten Netz- und Umspannebenen durch die Einspeisung vermiedenen Netzentgelten entsprechen...“. Der Gesetzgeber spricht hier nicht von einer, sondern von den (= allen) vorgelagerten Netz- und Umspannebenen, weshalb ich um Neuberechnung und Angabe des korrekten vNNe-Betrages bitte, den ich dann bei allen zukünftigen Abrechnungen verwenden werde."""


    Die beiliegende Grafik habe ich dazu gelegt und bin mal auf die Antwort gespannt. Was mich auch interessieren würde: Welcher Forums-User hat schon mal bei der Bundesnetzagentur ein Missbrauchsverfahren gegen seinen Netzbetreiber eingeleitet und war damit erfolgreich?


    Gruß, maxnicks

  • Und - wie hat es sich weiterhin entwickelt ?


    Gibt es hier im Forum ueberhaupt jemanden, der schon ein Missbrauchsverfahren wegen vNNE angestossen hat ?

  • Hallo GEMM,


    ja, wie ging es weiter? Das Gespräch mit einem fachkundigen Forumsnutzer ermunterte mich, bei meinem Energieversorger vorstellig zu werden und im Februar 2011 eine Nachforderung für die vNNe der Jahre 2009 und 2010 zu geltend zu machen.


    Ausschlaggebend dabei war für mich der Fakt. dass im Preisblatt meines Versorgers zwischen BHKW-Anlagen mit einer Jahresbenutzungsdauer von bis zu 2.499 Stunden und solchen mit 2.500 Stunden und mehr unterschieden wird, wobei nach meinem Verständnis die Jahresbenutzungsdauer in h/a (Vollbenutzungsstunden) als Quotient aus der Jahresenergie und der maximalen Leistung definiert ist. In meinem Fall waren das


    • für 2009 insgesamt 12.542 kWh el / 5,5 kW el entsprechend einer maximalen Leistung meines BHKW i. H. von 2.280 h
    • und für 2010 insgesamt 13.448 kWh el / 5,5 kW el entsprechend einer maximalen Leistung meines BHKW i. H. von 2.445 h (...echt, nicht getrickst).


    Anstelle der mir gewährten mageren 0,39 Ct/kWh und im Herbst 2009 auf beleidigende 0,15 Ct/kWh abgesenkten vNNe leitete ich aus vorstehender Argumentation einen Anspruch auf 2,24 Ct/kWh (bis 31.8.2009) bzw. 2,70 Ct/kWh (ab 1.9.2009) ab. Oder, um es etwas „plastischer“ zu machen: Statt mich im Jahr 2009 mit mageren 47 € vNNE abspeisen zu lassen, forderte ich unter Verwendung eines ausführlichen Berechungsblatts 357 €, statt magerer 24 € vNNe im Jahr 2010 verlangte ich die m. E. mir zustehenden 432 €.


    Was passierte? Das erste Schreiben vom Februar 2011 wurde ignoriert, die im März nachgereichte detaillierte Rechnung blieb ohne Antwort. Bei einem Anruf im April hieß es, man werde dem nachgehen. Meine Zahlungserinnerung im Mai 2011 landete offenbar auf demselben Stapel (oder in derselben Tonne?) wie meine vorherige Korrespondenz. Mein Versorger stellt sich einfach taub. Offenbar spekuliert er darauf, dass der Streitwert so niedrig ist, dass entweder der Vorgang erst gar nicht zur Verhandlung zugelassen wird oder aber die zu erwartenden Anwaltskosten mich vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zurück schrecken lassen.


    Ich werde dem Hinweis von BAULION mit der Schlichtungsstelle mal nachgehen und - wenn ich in den nächsten Wochen mal etwas mehr Zeit habe - den ganzen Schriftsatz in nachvollziehbarer Form zusammenstellen. Auch wenn (wie ich irgendwo hörte) eben jene Schlichtungsstelle kurz nach ihrer Gründung angeblich unter der Flut der Anfragen zusammen gebrochen sein soll.


    Mit DACHS-gewärmten Grüßen


    maxnicks

  • huhu


    da hat doch jemand einen uralt-thread hervorgekrammt


    Nun ja,
    leider
    ist man mittlerweile besser im Bilde
    und ehrlich gesagt, ein Widerspruch gegen vNNE
    kann so gar nix bringen.
    Denn die vNNE gibts so ja gar nciht,
    sondern werden direkt aus den NNEs bestimmt
    und die wiederum werden ja von einer Bundesagentur erst genehmigt ;)


    Tja
    und dass die -und so wie sie es werden- aus den NNEs abgeleitet werden
    sind per Gesetz, bzw. Verordnung auch festgelegt.


    Also
    muss man an den Gesetzgeber ran
    und hier gilt es wieder an jeder erdenklichen Stelle auf das Problem der m.E. falschen Betrachtung
    und damit der viel zu niedrigen vNNEs hinzuweisen.



    Die Variante

    Zitat

    ja, wie ging es weiter? Das Gespräch mit einem fachkundigen Forumsnutzer ermunterte mich, bei meinem Energieversorger vorstellig zu werden und im Februar 2011 eine Nachforderung für die vNNe der Jahre 2009 und 2010 zu geltend zu machen.


    Ausschlaggebend dabei war für mich der Fakt. dass im Preisblatt meines Versorgers zwischen BHKW-Anlagen mit einer Jahresbenutzungsdauer von bis zu 2.499 Stunden und solchen mit 2.500 Stunden und mehr unterschieden wird, wobei nach meinem Verständnis die Jahresbenutzungsdauer in h/a (Vollbenutzungsstunden) als Quotient aus der Jahresenergie und der maximalen Leistung definiert ist. In meinem Fall waren das


    ist ein anderer Weg der auf einige(!) sicherlich zutreffen sollte
    und ich find das immernoch absolut plausibel....selbst im bisherigen gesetzlichen Rahmen
    Finde es gut, dass maxnicks das angeht
    und hoffe es gibt einige Nachahmer

  • Finde es gut, dass maxnicks das angeht
    und hoffe es gibt einige Nachahmer


    Ich vermag nicht zu sagen, was ausschlaggebend war, doch mein Netzbetreiber hat eingelenkt, ist meiner o. a. Argumentation vom 23.11. gefolgt und hat mir vor ein paar Tagen den Differenzbetrag der Jahre 2009 und 2010 überwiesen. Im Klartext: Die mir gewährten vNNe kletterten von geradezu beleidigenden 0,15 Ct/kWh auf angemessene 2,7 Ct/kWh. Die resultierte in einer Nachzahlung von mehr als 700 Euro, die pünktlich vor Weihnachten eintraf. So lässt sich mein sechstes Jahr als BHKW-Betreiber gut an...;<)


    Gruß, maxnicks



    P.S.:
    Manchmal habe ich den Eindruck, auch bei den Versorgern gehört das BHKW-Forum zur Tageslektüre. Vielleicht hat ja auch die Arbeit der Schiedsstelle den einen oder anderen Betreiber zur Einsicht gebracht. Wünschenswert wäre es. Mein Fazit: Dran bleiben, es lohnt sich.

  • Glückwunsch zum zusätzlichen Weihnachtsgeld :santa:


    Ausschlaggebend dabei war für mich der Fakt. dass im Preisblatt meines Versorgers zwischen BHKW-Anlagen mit einer Jahresbenutzungsdauer von bis zu 2.499 Stunden und solchen mit 2.500 Stunden und mehr unterschieden wird, wobei nach meinem Verständnis die Jahresbenutzungsdauer in h/a (Vollbenutzungsstunden) als Quotient aus der Jahresenergie und der maximalen Leistung definiert ist.


    Würdest Du das Preisblatt als pdf oder wenigstens einen link hierzu einstellen, damit ich das vielleicht auch probieren kann. Mein Netzbetreiber hat zwar keine extra Regelungen für Einspeisung und auch kein extra Datenblatt dafür, aber wer weiß ?( vielleicht gibt´s doch irgend einen Hebel der funktioniert, nicht so wie bei der Griechenlandhilfe.


    Probieren will ich´s auf jeden Falll :thumbup:

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


    und der Spenden-Button für unser Forum ist auf der Portal-Seite rechts :!:

  • @lion


    zur Vergütung der vermiedenen Netznutzungentgelte
    werden die Daten aus den Nentzentgelten genommen.


    Einfach mal bei Deinem Versorger nach "Preisblatt" "Netzentgelt" suchen
    und dann, wird es da verschiedene Info's geben
    Ausschlaggebend ist fast immer (Ausnahme, es gitbs extra eins für Einspeiser, wo mir bisher nur ein Fall bekannt ist)
    das Preisblatt für Leistungsgemessene Kunden
    da gibts dann die Unterscheidung nach kleiner oder größer 2.500 Benutzungsstunden


    Wenn nun Deine Einspeisemenge/Nennleistung < 2.500h ergibt
    sollte sich mit der Argumentation dies NNE als Vermeidungsarbeit (Leisutng haben wir leider noch nicht) begründen lassen.
    Und bei den <2.500h ist der Arbeitspreis viel attraktiver


    Viel Glück


    und maxnixks
    Danke, dass Du die Idee mal verwirklich hast.
    Bei allen wo es <2.500h sind wir um Nachahmer freundlichst gebeten :D

  • Herzlichen Glückwunsch!!
    Da du jetzt bestimmt viele ganz kriebelig ob der zu erwartenden Mehrerlöse gemacht hast,
    würde ich als Faultier dich um Schriftstücke zu allgemeinen Verwendung bittem.
    Dann brauch jeder User nur noch den Taschenrechner benutzen und sein Netzbetreiberpreisblatt raussuchen um entsprechende Forderungen an seinen Netzbetreiber zu stellen.


    Leider liege ich mit allen Anlagen drüber.
    MIST!!

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Moin Lion, tach firestarter, hallo Bernd,


    anbei der entsprechende Auszug aus dem Preisblatt meines Netzbetreibers sowie das von mir dazu formulierte Anschreiben zur weiteren Verwendung. Die eigentliche Rechnung besteht dann nur noch aus dem Abgleich der Nachforderung mit den bereits vom Netzbetreiber unterjährig gezahlten vNNe's. Ich wünsche Euch viel Erfolg beim Kampf für eine faire Vergütung.


    Gruß, maxnicks

  • huhu


    hängst Du an nem Traof, oder direkt Mittelspannung?


    weil,
    als Niederspannungskunde, würdest Du ja normalerweise die Nierderspannungs ODER Umspannebene bekommen.
    In Deinem Fall halt nochmal nen bissl mehr ;)
    statt 2,70 solltens 3,18 sein
    (für Dreiste auch die 3,24 versuchen)