Widerspruch gegen geringe VNNE (Vermiedene Netznutzungskosten) im Forum

  • Hallo


    was Du da ausgegraben hast, hat nicht wirklich was mit "unserer" Problematik zu tun.


    Es bezieht sich auf Fragen von Einspeisern, die auch leistungsgemessen (bei der Einspeisung) sind.
    Die 2.500er Grenze bezieht sich auf die Umspannebene zwischne 2 Netzebenen (nicht, was die Anlage für Benutzungsstunden kommt)
    und wie was zu vergüten ist, wenn man (duch einspeisung) dafür sorgt.
    Weiterhin manch andere Feinheiten....aber trifft eh nur die dickeren Brummer, also lassne wir das

  • Es bezieht sich auf Fragen von Einspeisern, die auch leistungsgemessen (bei der Einspeisung) sind.


    Sobald am Übergabepunkt vom NB ein elektronischer Zweirichtungszähler vorgeschrieben und eingebaut ist (is jedenfalls bei mir so), bist automatisch in der Leistungsmessung drin.


    Die vNNE-Preise werden ja auch aus dem Preisblatt mit der Leistungsmessung, egal ob jetzt < oder > 2.500 Bh, entnommen. In dem Preisblatt "ohne Leistungsmessung" sind die Preise für vNNE doch schon von Haus aus viel höher. |__|:-) ....und dafür will ich vom NB eine plausible Erklärung


    ...und noch eins mein lieber firestarter


    wie kommt bei Dir der Sinneswandel von (Beitrag Nr. 3, 27.11.08 in diesem Thread) ..




    Zitat

    Ich hab ja leider kein BHKW ,
    aber alle die eins haben sollte aufstehtn und es bei den entsprechenden Stellen durchaus versuchen durchzudrücken (kostet ja nichtmal was)


    ...über (Beitrag Nr. 11, 28.11.08 in diesem Thread)



    Zitat

    Zum Thema,
    ich hab schon paar Ideen, wie man sowas organisieren könnte....werd mich dazu später äußern

    Wenn das alles an Ideen is

    also lassne wir das


    würd mich das schon traurig machen _()_




    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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  • Wenn bisher von NB als vNNE nur der mickeriche Arbeitspreis, in meinem Fall 0,23 ct./kWh vergütet wurde, so ist das schon grunsätzlich falsch. Es muß auch, wenigstens anteilig, ein Leistungspreis, in meinem Fall 76,73 € per kWh/a macht beim Dachs 422,01 €, vergütet werden.


    Das steht in der Stromnetzentgeltverordnung § 18 Abs. 2


    http://www.buzer.de/gesetz/6824/a96945.htm


    Zitat daraus (fett markiert)


    Zitat

    2) 1Die dem Entgelt für dezentrale Einspeisung zu Grunde liegenden vermiedenen gewälzten Kosten der vorgelagerten Netz- oder Umspannebenen werden für jede Netz- und Umspannebene einzeln ermittelt. 2Maßgeblich sind die tatsächliche Vermeidungsarbeit in Kilowattstunden, die tatsächliche Vermeidungsleistung in Kilowatt und die Netzentgelte der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene. 3Die Vermeidungsarbeit ist unter Berücksichtigung der Netzverluste der jeweiligen Netz- oder Umspannebene die Differenz zwischen der durch Letztverbraucher, Weiterverteiler und nachgelagerte Netz- oder Umspannebene entnommenen elektrischen Energie in Kilowattstunden und der aus der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene entnommenen elektrischen Energie in Kilowattstunden. 4Die Vermeidungsleistung ist die Differenz zwischen der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus der Netz- oder Umspannebene und der maximalen Bezugslast dieses Jahres aus der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene in Kilowatt.

    Darauf beziehen sich auch verschiedene Netzbetreiber, welche ihren Einspeisern ordentliche Lieferverträge anbieten. Da heisst es z. B. bei GSW Gemeinschaftsstadtwerke Kamen Bönen Bergkamen: "Anlagen mit registrierter Leistungsmessung erhalten gemäß § 18 StromNEV eine Vergütung für Vermeidungsarbeit und Vermeidungsleistung".


    Auch ist das in § 18 Abs. 3 StromNEV geregelte Wahlrecht berücksichtigt

    Zitat

    1Die Aufteilung der nach Absatz 2 ermittelten vermiedenen Kosten der jeweils vorgelagerten Netz- oder Umspannebenen auf die einzelnen dezentralen Einspeisungen hat sachgerecht nach individueller Vermeidungsarbeit und Vermeidungsleistung zu erfolgen. 2Betreiber, die aus dezentralen Erzeugungsanlagen einspeisen, welche keinen überwiegenden Anteil an der Vermeidungsleistung haben, können zwischen einer Berechnung auf Basis ihrer tatsächlichen Vermeidungsleistung und einem alternativen Verfahren, welches ihre Vermeidungsleistung verstetigt, wählen. 3Bei dezentralen Einspeisungen ohne Lastgangmessung ist grundsätzlich nur die Vermeidungsarbeit zu berücksichtigen

    Da steht in dem GSW-Vertrag: "....gibt der Anlagenbetreiber jährlich nach Ablauf eines Kalenderjahres, auf Aufforderung durch den Netzbetreiber, an, ob er mit seiner IST-Leistung oder einer verstetigten Leistung gemäß Anlage 1 - Verfahren zur Ermittlung des Entgeltes für dezentrale Einspeisung - zu diesem Vertrag abgerechnet wird....."


    ... und jetzt kommt der vielzitierte Kalkulationsleitfaden is Spiel. Da sind die einzelnen Berechnungsmethoden drin aber da kann nur eine zur Anrechnung kommen.


    Die hab ich noch nicht rausgefunden...mach ich aber noch.


    Jedenfalls eins weiss ich ganz sicher, Einzelne von uns sind in der Vergangenheit vom NB...ich sags seeeeehr vorsichtig...bei der Abrechnung, bewusst oder unbewusst, nicht richtig behandelt worden. :-)_:-)


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  • Hallo!


    Hast du eine Lastgangmessung installiert? Wenn nein dann kommt das hier zur Anwendung: " 3Bei dezentralen Einspeisungen ohne Lastgangmessung ist grundsätzlich nur die Vermeidungsarbeit zu berücksichtigen."
    Das war vor Jahren schon Thema.


    Viele Grüße
    Joachim, der sich ernsthaft überlegt seine Haustiere auszuquartieren