Widerspruch gegen geringe VNNE (Vermiedene Netznutzungskosten) im Forum

  • ?(
    Hallo Gunnar,


    deine Erklärung ist ja ganz o.k., trotzdem passt sie irgendwie nicht zum Preismodell meines Netzbetreibers.


    Um bei Deinem Beispiel zu bleiben:
    Kosten HS: 0,5 Cent
    Kosten MS = Kosten HS + 0,3 Cent = 0,8 Cent
    Kosten NS = Kosten HS + Kosten MS + 0,5 = 1,3 Cent


    Wenn der Netzbetreiber 1,3 Cent in seinem Preisblatt veröffentlicht für die NS Ebene, dann müsste ich dann die 0,8 Cent aus der MS bekommen, oder?


    Nur im Preisblatt meines Netzbetreibers ist die die Aufteilung:
    Mittelspannung - Umspannebene - Niederspannung
    Und die ausgewiesenen Kosten in der Umspannebene sind niedriger als die Mittelspannung!
    Jetzt passt mein Beispiel oben irgendwie von der Logik nicht mehr 8|


    Wo ist der Fehler?


    mfg
    Solardachs

  • Hallo,


    hier ist wie gewünscht der Link auf das Preisblatt 2010:


    http://www.netze.stadtwerke-pa…%2001012010_Seite%201.pdf



    Für 2010 ist die Abrechnung schon da, aber ich werde nicht schlau draus, wie die Stadtwerke auf 0,21 Cent VNNE gekommen sind. ?(


    Der Dachs ist in diesem Jahr erst Ende Juni in Betrieb genommen worden und hat laut Abrechnung 15646 kWh produziert, was etwa 2840 Betriebsstunden entspricht. Somit bin ich bei über 2500 Vollaststunden...


    Bin mal gespannt wie dieses Jahr abgerechnet wird, vielleicht komm ich dann auf den Rechengang.


    mfg
    solardachs

  • Für 2010 ist die Abrechnung schon da, aber ich werde nicht schlau draus, wie die Stadtwerke auf 0,21 Cent VNNE gekommen sind.


    0,13€ KWK-Umlage + 0,0496€/kWh * 1,19 = 0,214€/kWh


    Du musst aufpassen, das eine ist der Preis für die Leistung des Anschlusses (kW/a). Das andere der Rreis für die bezogene Leistung (kWh).



    mfg JAU

  • Hallo JAU,


    danke für die Antwort, aber auch Dein Rechengang ist für mich nicht nachvollziehbar, bzw Du hast ein paar Nullen vergessen:


    Laut Preisblatt wäre der nämlich:
    (0,0013 € KWK-Umlage + 0,0496 €) * 1,19 = 0,060571 €


    Wenn ich 0,06 € brutto oder noch besser Deine 0,21 € brutto bekommen hätte, dann würde ich hier mit Sicherheit nicht fragen :thumbup:
    Bekommen habe ich aber 0,0021 € netto :cursing:


    mfg
    Solardachs

  • Hallo


    bisher ist es übliche Praxis,
    dass hier ein Wert direkt aus den veröffentlichten Netzentgelten genommen wurde
    ...in diesem Fall 1,86 ODER 0,39
    und da man als Netzbetreiber gerne Steine in den Weg schemisst, würden die sich den geringeren Betrag aussuchen.


    Anscheinend
    haben die bei Dir aber eine andere Ermittlung gewählt...vermutlich die aus der auf der vorherigen Seite genannten Verbändevereinbarung.
    Das dies angewandt wird, ist mir neu.
    Da müsst man sich mal durcharbeiten, wie die auf den wert gekommen sind.


    Oder DIE solln Dir mal den Rechenweg erklären.
    Die werfen einen Steine in den Weg wo sie nur können,
    bei sowas fühl ich mich gerne angezeckt und ein sportlicher Ehrgeiz entwickelt sich.
    Ich würd den mit Nachfragen so weit auf den Senkel gehn, dass die irgendwann keine Lust mehr drauf haben und vll. das nächste mal einen verständlicheren Weg der Berechnung wählen

  • Bekommen habe ich aber 0,0021 € netto

    Wie die 0,21 ct zustandekommen ist mir auch ein Rätsel ?( Anhand des 2010er Preisblattes solltest Du eigentlich die 0,39 ct. + Mwst. aus der Umspannebene bekommen.


    So jedenfalls rechnet mein NB seit 2010 mit mir ab.


    0,13€ KWK-Umlage


    Und dass bei den vNNE irgendwelche Beträge aus der KWK-Umlage mitgerechet werden ist für mich ganz was Neues ....hab ich da was verpasst. ?(


    Wo ich jetzt mit mein NB am diskutieren bin, is der Umstand das ich den Betrag aus der < 2.500 Bh-Spalte will, wären lt. Deinem Preisblatt 4,26 ct. + Mwst.




    Das is aber noch nicht ausgestanden. :bodycheck:

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


    und der Spenden-Button für unser Forum ist auf der Portal-Seite rechts :!:

  • Hallo miteinander,


    also im Bereich KWK ist ja einiges im Argen
    ...ganz besonderes Ärgernis sind immer die Höhe der vermiedenen Netznutzungsentgelte vNNE


    und die meisten Netzbetreiber ermitteln es halt anhand des Preisblattest der Netzentgelte,
    wo sie natürlich den schlechteren Wert für den Betreiber annehmem...und Leistungspreis grundsätzlich nicht berücksichtigen.


    Junge Junge,
    da muss man erstmal druchsteigen und die Komplexität ist nicht gerade hilfreich für eine Erklärbarkeit der KWK.


    aber es kommt noch besser,
    denn die Netzbetreiber haben selber(!) in einer Verbändevereinbarung ein Schema entwickelt,
    was irgendwie "grundsätzlich" eine korrekte Berechnung ermöglichen soll....das ganze schon bereits vor 10(!!!) Jahren
    nur irgendwie wird es wohl kaum angewandt....ist ja eh nur eine Vereibarung ohne rechtliche Bewandtnis.


    Und das tollste daran...es berücksichtigt(!) sogar einen Leistungspreisanteil,
    das unglaubliche....das ist alles andere als verständlich
    und auf gar keinen Fall transparent


    aber lest selbst
    Verbändevereinbarung2+, Anlage 6 (Seite 61-66)
    Verbändevereinbarung2plus_klEinspeiser.pdf


    Damit sollten ja alle Fragen geklärt sein, oder? |:-(


    und Solardachs?
    ist Dir nun klar, wie Deine Entgelte ermittelt wurden....kontest Du es anahnd der veröffentlichten Daten Deines Netzbetreibers nachvollziehen? :suchend:


    Falls nicht,
    müsste man da wohl nochmal nachhacken, wie sich das Errechnet, oder?
    z.B. wie der pauschlae AP aussieht (der vom MS-AP abgezogen wird) und wie die das synthetische Lastprofil ermittelt haben
    und wie.... :pfeifen:
    Bin mal auf die Erklärungen gespannt
    und falls sie Dir nciht zusagen, könnte man ja vll. m,al bei der clearingstelle um clearing...ähm Aufklärung bitten

  • Hallo zusammen,


    ich werde jetzt erst mal die 2011 Abrechnung abwarten, die hoffentlich die nächsten Wochen bei mir ankommen dürfte.


    Wenn ich den Berechnung auch hier nicht nachvollziehen kann, dann werde ich einen netten Brief schreiben, mit der Bitte mir den Rechengang 2010 + 2011 und die gesetzliche(!) Grundlage desselbigen offenzulegen.


    Ich hatte einfach nur das Gefühl, daß ich als Anfänger was diese Thematik betrifft, einfach den Wald vor lauter Bäume nicht sehe und habe deswegen im Forum gefragt, ob mir das jemand erklären kann. Offensichtlich ist der Rechengang für keinen nachvollziehbar... ?(


    Hier gibt es ganz dringend Handlungsbedarf was eine einheitliche Regelung für die VNNE betrifft, die auch jeder überprüfen kann.


    Die Richtlinie des Verbandes der Netzbetreiber hat ja scheinbar nur den Zweck einen komplizierten Rechenweg zu konstruieren, der im Ergebnis für den BHKW Betreiber einen möglichst kleinen VNNE ausweisen soll - gleichzeitig wird unser billiger Strom im nächsten Haus mit den vollen NNE verkauft! :cursing:


    Naja, jetzt kümmere ich mich erst mal um andere, erfreuliche Dinge.
    Habe gerade die Zählerkarten für meine PV-Anlagen ausgefüllt - diese Jahr im Schnitt über 1100 kWh pro kWp. Und das bei Ausrichtungen zwischen 100° und 240°. Da kommt eine satte Nachzahlung :thumbup:


    mfg
    Solardachs

  • Zitat

    Die Richtlinie des Verbandes der Netzbetreiber hat ja scheinbar nur den Zweck einen komplizierten Rechenweg zu konstruieren, der im Ergebnis für den BHKW Betreiber einen möglichst kleinen VNNE ausweisen soll - gleichzeitig wird unser billiger Strom im nächsten Haus mit den vollen NNE verkauft! :cursing:


    Genau SO IST ES
    Die Energiewirtschaft haben die Erneuerbaren schlicht und einfach unterschätzt...
    ...bei den anderen -und ganz besonders bei der KWK-
    wussten die schon immer, dass es deren monipolistischen, zentralen Strukturen ganz schnell an den Kragen gehen kann.


    Hier wurde -und wird immernoch- mit sämtlichen Mitteln agiert
    um das denen möglichst schwer zu machen. :beaengstigend:

  • Wie die 0,21 ct zustandekommen ist mir auch ein Rätsel ?
    Anhand des 2010er Preisblattes solltest Du eigentlich die 0,39 ct. + Mwst. aus der Umspannebene bekommen.


    Das sehe ich auch so - das wäre das Mindeste.


    Ob man als Einspeiser mit <2500 h Benutzungsdauer auch den anderen Satz bekommt, bin ich mir nicht sicher, da auch nur angelesene Kenntnisse zur Stromnetzentgeltverordnung sowie den Berechnungsverfahren zu vermiedenen NNE habe. (Die gelten übrigends auch im EEG, da bekommt der VNB diese vNNE beim Hochreichen der Vergütungszahlung an den ÜNB abgezogen: Den Strom bekommt der ÜNB in seinen Bilanzkreis, aber die Dezentralität stellt einen Mehrwert dar, da der VNB nicht mehr von oben Strom beziehen muss. Der Strom wird also an den ÜNB übereignet, der es an der EEX verkauft, aber der Transport ins Verteilnetz ist schon erledigt.)


    Wenn also ein Einspeiser in Netzebene 7 (Niederspannung) einspeist, dann vermeidet er den Bezug aus Netzebene 6 (Umspannung NS/MS). In einem Vorher/Nachher-Vergleich hat der Trafo also vielleicht vorher 5000 Bh und nachher mit dem Mini-BHKW 4999 Bh. Somit ist dieser Übergabepunkt ggf. dauerhaft im Bereich über 2500 h und nur diese Ersparnis kann weitergegeben werden. Ohne Frage ist da aber eine Ersparnis auf der Leistungsseite vorhanden, auch wenn die am BHKW nicht gemessen wird: Ab Übergabepunkt zur nächsthöheren Netzebene wird da schon gemessen oder zumindestens aus Zählerdaten und Profilen mehr oder weniger korrekt bilanziert.


    Daher hier noch mal der Apell:
    Ruf mal in Berlin an, und lass Dir vom energiepolitischen Koordinator der CDU bzw. seinen Mitarbeiter das Verfahren zur Bestimmung der vermiedenen Netznutzungsentgelte erklären. Das ist ja schließlich ein Gesetzes- bzw Verordnungstext, auf dem der Rechenweg beruht. Frag doch auch gleich, was dagegen spricht, über eine Einspeiseschätzung per temperaturabhängigen Einspeiseprofil, auch den Leistungsanteil zu bestimmen.
    http://www.thomas-bareiss.de/b…dr.-swantje-renfordt.html


    Hilfreich kann auch sein, die Parlamentarier aus Passau zu diesem Thema schriftlich zu informieren, damit Sie die Anfrage an den Spezialisten der jeweiligen Fraktion weiterleiten können:
    Andreas Scheuer ist parlamentarischer Staatssekretär im BMVBS (Das Ressort für Bau & Stadtentwicklung sollte sich für günstige und energieeffiziente Heizungsanlagen interessieren.)
    Max Stadler ist parlamentarischer Staatssektretär im Justizministerium, wo man sicherlich keine Schwierigkeiten damit hat, Gesetzestexte so zu formulieren, dass sie dem Willen des Gesetzgebers entsprechen (KWKG §1: Zweck des Gesetzes).


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)


  • Ich bin Mittelspannungskunde mit einem eigenen Trafo, da viel PV vorhanden ist.


    Dann verdrängst Du die Netznutzung in der 110/20 kV Umspannung. Wo wird denn bei Dir gemessen? Hast Du einen Lastgangzähler - auch am BHKW?


    EEG-Einspeiser bekommen den Vergütungstarif, da sind die vNNE schon drin. Der VNB bekommt den Strom und zahlt den Tarif, aber wenn er den Strom an den ÜNB weitergibt, dann werden von dem Tarif die vNNE abgezogen. Die Netzentgelte können somit kein Standortsignal geben, da Sie überall gleich sind.


    Bei KWK vergütet der VNB den Zuschlag, zahlt ggf. den üblichen Preis bei der kleinen KWK (bis 2 MW) und schüttet die vNNE aus. Das ist also prinzipiel ein gutes System, wenn in Netzen mit hohen Netzversorgungskosten dezentrale Erzeugungskapazitäten eher aufgebaut werden, weil man den Schnapps extra aus den vNNE am Ende des Tages auch spürt.


    vNNE gibt's also für das BHKW, aber nicht für deine PV. Das ist mal wieder ein juristischer Knieschuss, der die Abrechnung in solchen Kombifällen wie bei Dir erschwert. Wie sieht bei Dir das Zählerschema aus?


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)