Hallo,
also da ich mich aktuell wieder stark damit beschäftigt habe
(ich glaub ich sollte mal langsam als Lobbyist meine Brötchen verdienen)
fangen wir hier mal erneut eine Diskussion zu den VNNE an.
Der klare Menschenverstand sagt, die beim Betrieb eines BHKW sind viel zu niedrig
doch schaun wir doch erstmal,
was die Gesetze im Augenblick hergeben
Maßgeblich ist die Strom-Netzengelt-Verordnung NEV
...hier für dezentrale Einspeiser wir BHKWs interessant der §18, insbesonder Abs 2 und 3
ZitatAlles anzeigen(2) Die dem Entgelt für dezentrale Einspeisung zu Grunde liegenden vermiedenen
gewälzten Kosten der vorgelagerten Netz- oder Umspannebenen werden für jede Netz- und
Umspannebene einzeln ermittelt. Maßgeblich sind die tatsächliche Vermeidungsarbeit
in Kilowattstunden, die tatsächliche Vermeidungsleistung in Kilowatt und die
Netzentgelte der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene. Die Vermeidungsarbeit ist
unter Berücksichtigung der Netzverluste der jeweiligen Netz- oder Umspannebene die
Differenz zwischen der durch Letztverbraucher, Weiterverteiler und nachgelagerte
Netz- oder Umspannebene entnommenen elektrischen Energie in Kilowattstunden und der
aus der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene entnommenen elektrischen Energie in
Kilowattstunden. Die Vermeidungsleistung ist die Differenz zwischen der zeitgleichen
Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus der Netz- oder Umspannebene und der maximalen
Bezugslast dieses Jahres aus der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene in Kilowatt.
(3) Die Aufteilung der nach Absatz 2 ermittelten vermiedenen Kosten der jeweils
vorgelagerten Netz- oder Umspannebenen auf die einzelnen dezentralen Einspeisungen
hat sachgerecht nach individueller Vermeidungsarbeit und Vermeidungsleistung zu
erfolgen. Betreiber, die aus dezentralen Erzeugungsanlagen einspeisen, welche keinen
überwiegenden Anteil an der Vermeidungsleistung haben, können zwischen einer Berechnung
auf Basis ihrer tatsächlichen Vermeidungsleistung und einem alternativen Verfahren,
welches ihre Vermeidungsleistung verstetigt, wählen. Bei dezentralen Einspeisungen ohne
Lastgangmessung ist grundsätzlich nur die Vermeidungsarbeit zu berücksichtigen.
Hier ist also ganz klar erstmal fogendes Festzuhalten
Der Betreiber bekommt einen Betrag für die Vermeidungsarbeit und Vermeidungsleistung
Nun ist es ja so, dass die Beteiber in unserer Größenordnung keine Leistungsmessung haben (wer sollte das auch machen, Verhältnis Leistungsmessung zu erwarteter Vergütung)
Also steht dem Betreiber nur noch der Betrag für die Vermeidungsarbeit zu
...warum eigentlich...könnte man nicht auch einen pauschalisierten Betrag für die Vermeidungsleistung ansetzen?...ich mein, wenn ein BHKW 50% des Jahres läuft, wird es wohl auch 50% der Leistung abgedeckt haben, oder??? (ein wohl kniffliger Fall, der aber mal interessant wäre)
evt. trifft ja schon dieser Punkt hier zu??? Wie lest ihr das?
ZitatBetreiber, die aus dezentralen Erzeugungsanlagen einspeisen, welche keinen
überwiegenden Anteil an der Vermeidungsleistung haben, können zwischen einer Berechnung
auf Basis ihrer tatsächlichen Vermeidungsleistung und einem alternativen Verfahren,
welches ihre Vermeidungsleistung verstetigt, wählen.
...alternativer Verfahren? Na wie wär's denn mit der eben genannten 50%-Angabe?
...oder, wenn man einen zertifizierten Elektriker mal einen Bsp.-Monat eine Lastgangmessung vornehmen lässt und dies als Grundlage nimmt und dann es einfordert?
aber mal zurück zur Vermeidungsarbeit.
es steht: ..."und die Netzentgelte der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene"
also nur der höheren Ebene....ABER, nicht nur Netz, sondern auch Umspannebene
okay,
alles klar?
dann schaun wir uns mal das Bsp. von Vattenfall Berlin an
...die geben zu den VNNE folgendes bekannt
Zitat2.1 Vergütung für vermiedene Arbeit gemäß § 18 StromNEV Abs.2
Vattenfall Europe Distribution Berlin GmbH vergütet die vermiedene
Arbeit für die in das Verteilungsnetz von Vattenfall Europe Distribution
Berlin GmbH eingespeisten Strommengen mit dem Arbeitspreis
der vorgelagerten Spannungsebene für Benutzungsstunden größer
2500h/a gemäß den veröffentlichten Netzentgelten.
Erkenntnis eins: Sie bewilligen den Arbeitspreis der vorgelagerten Spannungsebene...aaa ha
..und was ist mit der Umspannebene???
Erkenntnis 2: Hier wird von Benutzungsstunden über 2.500 gesprochen...was ist mit Anlagen, die daunter liegen??? Ich mein, das Gesetz macht keine Einschränkungen. gut, auch deren Entgelte haben über oder unter 2.500 Stunden Sätze, aber für Anlagen unter 2.500 findet man bei Vattenfall nichts.
Gut,
dann schaun wir uns mal die aktuelle Entgeltliste an
ZitatAlles anzeigenDie Entgelte richten sich nach der Spannungs- bzw. Umspannungsebene, an die
die jeweilige Entnahmestelle angeschlossen ist sowie nach der Jahresbenutzungsdauer.
Der Arbeitspreis ist für die gesamte im Abrechnungszeitraum bezogene
Wirkarbeit zu bezahlen. Der Jahresleistungspreis für die Abrechnungsleistung ist
stets für den vollen Abrechnungszeitraum zu bezahlen. Der Abrechnungszeitraum
beträgt ein Jahr. Unterjährige Abrechnungszeiträume werden zeitanteilig berücksichtigt.
Die Abrechnungsleistung ist der höchste auf die Dauer einer Viertelstunde
beanspruchte Mittelwert der Wirkleistung im Abrechnungsjahr.
Benutzungsdauer < 2.500 h/a
Entnahmespannungsebene
Jahresleistungspreis
Arbeitspreis
Hochspannung 1,38 EUR/kW/a 1,65 Cent/kWh
Umspannung Hoch-/Mittelspannung 1,80 EUR/kW/a 1,74 Cent/kWh
Mittelspannung 2,55 EUR/kW/a 2,34 Cent/kWh
Umspannung Mittel-/Niederspannung 2,88 EUR/kW/a 2,64 Cent/kWh
Niederspannung 4,00 EUR/kW/a 3,65 Cent/kWh
Der erste Preis ist Leistungspreis und juckt uns so ja nicht
der zweite ist der Arbeitspreis
...erstaunlich hoch...wenn wir unter 2.500 h liegen
Bei Einspeisung ins Niederspannungsnetz, müsste also der Arbeitspreis der Mittelspannungsebene vergütet werdn....hier 2,34 ct
entgegen der Maßgabe von Vattenfall, sollte nach meiner Gesetzesinterpretation auch die Umspannebene dazukommen...wären immerhin nochmal 2,64ct
..also zusammen 5ct
aber unter 2,500h gibts bei Vattenfall gar nichts...oder zumindest keine auskunft darüber
schaun wir mal >2.500 h
ZitatAlles anzeigenEntnahmespannungsebene
Jahresleistungspreis
Arbeitspreis
Hochspannung 32,20 EUR/kW/a 0,42 Cent/kWh
Umspannung Hoch-/Mittelspannung 27,43 EUR/kW/a 0,71 Cent/kWh
Mittelspannung 34,40 EUR/kW/a 1,06 Cent/kWh
Umspannung Mittel-/Niederspannung 38,81 EUR/kW/a 1,20 Cent/kWh
Niederspannung 52,58 EUR/kW/a 1,69 Cent/kWh
Hier wäre Arbeitspreis also 1,06ct + 1,2 ct...oder?
Nun wäre es mal interessant,
wie die Stunden gemeint sind....2.500 ist nicht viel,...wenn man die laufzeit von nem BHKW betrachtet,
allerdings...wird ja auch noch ne Menge selbst verbraucht. Könnte man nicht so argumentieren, dass Einspeiseleistung-Bezugsleistung durch Nennleistung kleiner als 2.500h ist und somit der höhere Satz gültig wär?
Also,
das ist hier so nen bissl rechtliche hin und herhackerei, die ich aber gerne mal mit Euch erörtern würde
UND BESONDERS,
WIE RECHNET EURER ANBIETER AB???
Schaut mal nach, die Netzentgelte sind öffentlich...was bekommt ihr? haut das mit den Ebenen hin?