Diskussion VNNE

  • Hallo,


    also da ich mich aktuell wieder stark damit beschäftigt habe
    (ich glaub ich sollte mal langsam als Lobbyist meine Brötchen verdienen) ))))


    fangen wir hier mal erneut eine Diskussion zu den VNNE an.


    Der klare Menschenverstand sagt, die beim Betrieb eines BHKW sind viel zu niedrig


    doch schaun wir doch erstmal,
    was die Gesetze im Augenblick hergeben


    Maßgeblich ist die Strom-Netzengelt-Verordnung NEV
    ...hier für dezentrale Einspeiser wir BHKWs interessant der §18, insbesonder Abs 2 und 3



    Hier ist also ganz klar erstmal fogendes Festzuhalten
    Der Betreiber bekommt einen Betrag für die Vermeidungsarbeit und Vermeidungsleistung
    Nun ist es ja so, dass die Beteiber in unserer Größenordnung keine Leistungsmessung haben (wer sollte das auch machen, Verhältnis Leistungsmessung zu erwarteter Vergütung)


    Also steht dem Betreiber nur noch der Betrag für die Vermeidungsarbeit zu
    ...warum eigentlich...könnte man nicht auch einen pauschalisierten Betrag für die Vermeidungsleistung ansetzen?...ich mein, wenn ein BHKW 50% des Jahres läuft, wird es wohl auch 50% der Leistung abgedeckt haben, oder??? (ein wohl kniffliger Fall, der aber mal interessant wäre)
    evt. trifft ja schon dieser Punkt hier zu??? Wie lest ihr das?

    Zitat

    Betreiber, die aus dezentralen Erzeugungsanlagen einspeisen, welche keinen
    überwiegenden Anteil an der Vermeidungsleistung haben, können zwischen einer Berechnung
    auf Basis ihrer tatsächlichen Vermeidungsleistung und einem alternativen Verfahren,
    welches ihre Vermeidungsleistung verstetigt, wählen.


    ...alternativer Verfahren? Na wie wär's denn mit der eben genannten 50%-Angabe?
    ...oder, wenn man einen zertifizierten Elektriker mal einen Bsp.-Monat eine Lastgangmessung vornehmen lässt und dies als Grundlage nimmt und dann es einfordert?


    aber mal zurück zur Vermeidungsarbeit.
    es steht: ..."und die Netzentgelte der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene"
    also nur der höheren Ebene....ABER, nicht nur Netz, sondern auch Umspannebene


    okay,
    alles klar?


    dann schaun wir uns mal das Bsp. von Vattenfall Berlin an
    ...die geben zu den VNNE folgendes bekannt

    Zitat

    2.1 Vergütung für vermiedene Arbeit gemäß § 18 StromNEV Abs.2
    Vattenfall Europe Distribution Berlin GmbH vergütet die vermiedene
    Arbeit für die in das Verteilungsnetz von Vattenfall Europe Distribution
    Berlin GmbH eingespeisten Strommengen mit dem Arbeitspreis
    der vorgelagerten Spannungsebene für Benutzungsstunden größer
    2500h/a gemäß den veröffentlichten Netzentgelten.


    Erkenntnis eins: Sie bewilligen den Arbeitspreis der vorgelagerten Spannungsebene...aaa ha
    ..und was ist mit der Umspannebene???
    Erkenntnis 2: Hier wird von Benutzungsstunden über 2.500 gesprochen...was ist mit Anlagen, die daunter liegen??? Ich mein, das Gesetz macht keine Einschränkungen. gut, auch deren Entgelte haben über oder unter 2.500 Stunden Sätze, aber für Anlagen unter 2.500 findet man bei Vattenfall nichts.


    Gut,
    dann schaun wir uns mal die aktuelle Entgeltliste an



    Der erste Preis ist Leistungspreis und juckt uns so ja nicht
    der zweite ist der Arbeitspreis
    ...erstaunlich hoch...wenn wir unter 2.500 h liegen
    Bei Einspeisung ins Niederspannungsnetz, müsste also der Arbeitspreis der Mittelspannungsebene vergütet werdn....hier 2,34 ct
    entgegen der Maßgabe von Vattenfall, sollte nach meiner Gesetzesinterpretation auch die Umspannebene dazukommen...wären immerhin nochmal 2,64ct
    ..also zusammen 5ct


    aber unter 2,500h gibts bei Vattenfall gar nichts...oder zumindest keine auskunft darüber


    schaun wir mal >2.500 h


    Hier wäre Arbeitspreis also 1,06ct + 1,2 ct...oder?


    Nun wäre es mal interessant,
    wie die Stunden gemeint sind....2.500 ist nicht viel,...wenn man die laufzeit von nem BHKW betrachtet,
    allerdings...wird ja auch noch ne Menge selbst verbraucht. Könnte man nicht so argumentieren, dass Einspeiseleistung-Bezugsleistung durch Nennleistung kleiner als 2.500h ist und somit der höhere Satz gültig wär?



    Also,
    das ist hier so nen bissl rechtliche hin und herhackerei, die ich aber gerne mal mit Euch erörtern würde


    UND BESONDERS,
    WIE RECHNET EURER ANBIETER AB???
    Schaut mal nach, die Netzentgelte sind öffentlich...was bekommt ihr? haut das mit den Ebenen hin?

  • (ich glaub ich sollte mal langsam als Lobbyist meine Brötchen verdienen)


    Das Forum macht doch auch einiges an Lobbyarbeit, aber mit Brötchen verdienen ist da leider nicht viel drin.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • ja leider Bruno,
    aber wenn wir hier was kriegen würden...dann gäb's wohl ärger mit dem admin


    ...allerdings,
    hab ich das Gefühl, dass wir hier in sachen Lobbyarbeit mehr für die kleinen bhkw's machen als so manch Hersteller oder der b.kwk


    nun aber wieder zum Thema
    ...anscheinend ist ja ein Teil der krux, dass eine exakte Leistungsmessung nicht stattfinden kann
    ....sollte hier nicht analog zu den Netzentgelten ohne Lastgangmessung §17 Abs.6
    eine andere Möglichkeit durchzusetzen sein?


    na hey,
    das ist doch wohl die beste Argumentation die es gibt
    ...wenn es schon bei Kunden standartisiete Lastprofile gibt und diese daraus ein Netzentgelt zahlen müssen (was ja nicht gerade billig ist), dann sollte es doch auch ein standartisieres Profil für BHKWs geben, die unter 100.000kwh einspeisen. Dieses müsste doch in analogie auch recht hoch liegen. Wenn man das Standartprofil eines Verbrauches nimmt, exakt so hoch....wenn extra Profile für bhkw'ler, dann vll. sogar noch höher, wenn die gutes Lastmanagement betreiben.
    Wäre das nicht ein Punkt, der absolut glaubwürdig ist und was man offensiv beim Gesetzgeber einfordern könnte?

  • aber wenn wir hier was kriegen würden...dann gäb's wohl ärger mit dem admin


    wenn wir hier was kriegen, dann geht das in die Kriegskasse. Wenn da der Admin was dagegen hat, dann werd ich mit ihm ein Wörtchen reden müssen.


    Grüße


    Bruno

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  • Wäre das nicht ein Punkt, der absolut glaubwürdig ist und was man offensiv beim Gesetzgeber einfordern könnte?


    ...weißt Du, firestarter, für mich sind "Glaubwürdigkeit" und die StromNEV zwei verschiedene Paar Schuhe. Wenn die Energieversorger jahrelang völlig ungeniert bei der Formulierung der StromNEV den Gesetzgeber "beraten" durften, dann gewiss nicht ohne Eigennutz. Und wenn ich mir das Ergebnis und die unterschiedlichen Auslegungen der Netzbetreiber landauf / landab anschaue, dann komme ich zu dem Schluss, dass hier getreu dem Motto "...kannst Du den Anwender nicht überzeugen, dann versuche ihn zu verwirren..." gehandelt wurde.


    Mit der StromNEV wurde eine Komplexität in das Thema gebracht, die m. E. völlig überflüssig ist. Daher würde ich jetzt keine weitere Minute darin investieren, etwaige Symptome zu kurieren: Die StromNEV in ihrer jetzigen Form gehört auf den Müll. Wir brauchen eine einfache, nicht die Tatsachen verschleiernde Regelung, bei der auch die Interessen der dezentralen Einspeiser angemessen gewahrt werden. Alles andere hat mit Glaubwürdigkeit herzlich wenig zu tun.


    Gruß, maxnicks

  • Mein Netzbetreiber sucht sich immer das "Beste" raus.
    Früher war die Umspannung teurer, da wurde das Netz vergütet,
    jetzt ist es anders herum.


    Auf Nachfrage wurde einfach gesagt, es steht so in den § drin das sie wählen dürfen und fertig.
    Man könne eine andere rechtsauffassung gerne gerichtlich klären lassen.
    Wohlwissend das aufgrund der "Peanuts" das keiner machen wird.
    13725 KWh x 0,27ct/KW = 37,05€ wäre das 2007 bei mir.
    Selbnst die von mir angedachte 1/4 Std. Messung würde nicht grade enorme Verdienstmöglichkeiten erbringen.
    Aber da ich die Werte sowieso bald nach Vorschrift erfassen werde, kann ich die Daten auch dann an den Netzbetreiber weitergeben um die paar € als Haben verbuchen zu können.
    58,41€ je KWh bezahlen mir dann die Kosten für die teueren Zähler.
    Ich denke mal da die Erfassungpunkte nach denen berechnet wird von Nov bis Feb. liegen, das meine BHKWs dann 24 Std. laufen.
    Dann ist nur noch die Frage welche drei 1/4Std. Werte für die Vergütung zählen und was ich zu den Zeiten eingespeist habe.
    Ist dann wiederum die Frage ob man in den relevanten Monaten die Haussteuerung so tunt, das exakt zu den Messpunkten alle internen Verbraucher vom Netz genommen werden sollen.
    Die Messung dauert ja nur eine Sek., da kann man prima Beleuchtungen, Trockner, Waschmaschinen, Spülmaschine oder andere Stromfresser kurz auf 0 stellen. :hust:
    Naja wenigstens so lange bis der WAF dir das Leben schwer macht.... :-)_:-)


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Zitat

    Auf Nachfrage wurde einfach gesagt, es steht so in den § drin das sie wählen dürfen und fertig.
    Man könne eine andere rechtsauffassung gerne gerichtlich klären lassen.
    Wohlwissend das aufgrund der "Peanuts" das keiner machen wird


    nun ja,
    bei einem sind es peanuts, bei den anderen vll. schon nen bissl mehr...udn nach meinem Verständnis sollte es sogar noch mehr sein
    ...aber gut, lassen wird das


    Du hast also vor eine 1/4 Messung machen zu lassen...jede Wette,
    dass du auch dann es rechtlich klären löassen musst. Ich sag mal in Berlin kosten Zähler, Messung und Abrechnung über 1000€ im Jahr.
    Die werden nie und nimer Deine Messung und Abrechnung akzeptieren. Ausserdem, wird ja vergütet im Verhältnis zu der Netzlast des Betreibers..das wiederum ist etriebsgeheimnis und die könnten Dir sonst was erzählen.


    Ich würd's mal prüfen lassen
    ...einfach mal den bisherigen Sachverhalt (vorher haben sie dies und nun das vergütet) der Bundesnetzagentur melden und mal schaun, ob die was sagen und wenn, was.


    Zitat

    ...weißt Du, firestarter, für mich sind "Glaubwürdigkeit" und die StromNEV zwei verschiedene Paar Schuhe.


    Na das ist gut Möglich,
    ich meinte ja auch eher, ob nicht unsere Argumentation glaubwürdig wäre ;)
    ICh mein, auch die StromNEV wurde bestimmt absolut glaubwürdig vertreten....von den Beratern und den Abstimmern, die auch noch einen 100.000Euro Nebenjob bei den haben X(


    Jeder Normalbürger mit 100.000kwh müsste auch eine 1/4h Messung machen, was wie oben erwähnt bei uns gut 1000€ im Jahr kostet. Hier wird aus Vereinfachungsgründen halt ein Standard-Lastprofil bei Haushaltskunden angenommen. Ich denke, von der Relevanz ist es doch absolut nachvollziehbar, das bei kleinen Einspeisern auch unter 100.000 kwh/a es ähnliches geben sollte, da sonst es nicht wirtschaftlich vertretbar wäre.
    ...ich glaube, ich versteht meine Argumentation ;)
    Ausserdem,
    bietet es doch die Möglichkeit mittelfristig ganz ohne Subventionen auszukommen...bei einer Vergütung der VNNE in Höhe des Entgeltes, was ich bei Bezug zahlen muss, dann ist doch der Weiterbetrieb jetzt schon möglich...und in absehbarer Zeit sogar beim der Neuanschaffung.
    ...und ein möglicher Subventionsabbau ist doch nicht so leicht vom Tisch zu schieben.

  • Nun ja, das einbauen und Betreiben der Zähler lasse ich ja von meinem Messtellenbetreiber machen.
    Die Vorgaben des EVUs hat er ja schon schriftlich vorliegen.
    Diese sind "eigentlich" recht einfach einzuhalten.
    Problem dabei ist die Grundausstattung Software, um in den EVU Pool, in dem auch meine EVU ist, Daten senden zu dürfen.
    Die muss er sich als Messstellenbetreiber zukaufen, und das lohnt sich nicht für einen einzelnen Kacker.
    Also sammelt er momentan regionale Interessenten und will sich dann mit dem Thema Kalkulation auseinandersetzen.
    Danach sehen wir weiter.


    Das mit den 3 Messwerten die zur Berechnung herangezogen werden ist mir auch klar, das ich auf die Erlichkeit des EVUs angewiesen bin.
    Aber ich denke die Netzagentur wird sich diese Daten ziehen falls mir da irgendwann mal was komisch vorkommen sollte.


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hallo in die Runde


    Mein EVU überprüft gerade die Höhe des verrechneten VNNE , im Moment 0.088ct pro Kwh, das wird er wohl nach bessern müssen.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • ...im Moment 0.088ct pro Kwh...


    ...dann gehörst Du ja schon zu den "Großverdienern", GB1530. Mein Netzbetreiber hat mich gerade von 0,6 auf 0,34 Ct/kWh gedrückt und nutzt die Tatsache, dass sich ein Rechtstreit nicht lohnt, schamlos aus. Gibt es eigentlich eine Untergrenze beim VNNE , die die Netzbetreiber AUF JEDEN FALL zahlen müssen? Vielleicht irgend so eine Art Grundsatzentscheid?


    Gruß, maxnicks

  • Da kann ich mich hier in Schleswig-Holstein nicht beklagen.


    Die Eon-Hanse zahlt gemäss den aktuellen Preisblättern pauschal 2,02 ct VNNE in der letzten Netzebene.
    siehe http://www.eon-hanse.com/pages…r_Strom_Gesamtversion.pdf
    auf Preisblatt 12


    Das kann an dem mehr als ausgelasteten Versorgungsnetz hier liegen - jede Entlastung, die der EON Investitionen in die Infrastruktur ersparen, wird gern gesehen und entsprechend bezahlt.

    Gruß
    Michael


    Alle sagten: Das ist unmöglich! Dann kam einer der dies nicht wusste und tat es einfach.

  • ...zur Orientierung: Das Netzentgelt beim Strombezug von meinem EVU beläuft sich auf 8,09 Cent/ kWh. Zieht man die MwSt., die Konzessionsabgabe und den KWK-Aufschlag ab, bleiben 4,89 Ct/kWh (sog. Arbeitsleistung). Erhielte ich 80% davon - was im wesentlichen der von mir tatsächlich erbrachten Vermeidungsleistung entspricht - käme ich auf 3,912 Ct/kWh. Bei 13.000 kWh p. a. macht das dann 508,56 Euro (statt lausiger 44,20 Euro p. a., mit denen ich heute abgespeist werde). An diesem Punkt kriegen die Netzbetreiber einen Kloß im Hals und werden auf einmal sehr unfreundlich.


    Gruß. maxnicks