Sitzung des Petitionsausschusses

  • Hallo,


    wer's nicht mitbekommen hat,
    am Montag befasst sich der Petitionsausschuss in einer Sitzung u.a. mit der Petition zur KWK .


    Vorgeschichte lässt sich weiter oben unter Wichtig finden.


    Ich werde als Petant daran teilnehmen und darf auch mal das Wort ergreifen.
    Machen wir uns nichts vor...so viel wird's es nicht bringen. Ich vermute sogar, dass die Forderung der Petition recht fix ad acta gelegt wird, da diese so nicht mehr Bestand hat...denn die Kernforderung war ja, die Novelle nicht so wie im Entwurf vom Oktober '07 umzusetzen.
    ..Dies ist ja nicht geschehn, sondern im Gegenteil sind punktuell sogar Verbesserungen geschehn.


    Dennoch,
    die KWK und auch insbesondere in den Kleinen steckt eneormes Potential.
    Wenn man sich überlegt, dass jährlich 700.000 Heizungen erneuert werden und die mini's gerade mal in der Größenordnung 1% ausmachen, sieht wohl jeder was drin wäre.


    Nun ist es ja so,
    dass es vielerorts sich nicht lohnt, was natürlich mit den Förderregularien und Abrechnugnssystem zusammenhängt.


    Evt. lässt sich der ein oder ander Punkt ja doch ansprechen, so dass in den zuständigen ausschüssen nochmal darüber nachgedacht wird.


    Wie gesagt,
    meine Hoffnung ist da nicht größer, als der Anteil der BHKWs an den Heizsystemen


    aber falls, was sollte Eurer Sicht angesprochen werden
    - evt. die nicht nachvollziehbare (unzureichende?) Vergütung der VNNE
    - evt. Einspeisemöglichkeiten mit salidierenden Zählern (ja, ja...geht nicht...öhm, bilanzierende Abrechnung mein ich)
    - ???


    Was meint Ihr,
    was könnt man machen...was wär wünschenswert...


    Helft mir mit klugen Ideen,
    vll. doch noch was sinnvolles für die BHKWs rauszuholen.

  • keine Ahnung,
    ich vermute mal nicht, da der Petitionsausschuss zu Fragen des Wirtschaftsressorts tagt
    ...und das dann wohl eher in's Finanzressort fallen würde.


    ..aber,
    nun ja... es sind ja Abgeordnete.
    und da der Pet-ausschus weniger lukrativ ist, ist als manch andere Ressorts, trifft man ja hier vielleicht wirklich auf paar Überzeugungstäter, die sich im Rahmen ihrer Fkt. als Abegordnete (nicht als Ausschussmitglieder) vll. doch in Ihren Fraktionen für solche Themen einsetzen
    ...ne Menge Mutmaßungen, ich weiss.

  • Nun dann wäre es doch möglich den Abgeordneten darzulegen das die positiven Impulse des KWKG durch die ungeklärten Steuerlichen Aspekte zu verpuffen drohen.
    Lösung:
    Das KWKG bring unmissverständlich zum Ausdruck das der Hauptzweck eines BHKW (auch im EFH) in der Absicherung unserer Netze, abfedern von Netzspitzen und Einsparung von Primärenergie und Co² liegt ( Die Abwärme zwar sinnvoll genutzt werden soll aber nur ein Nebenprodukt ist)


    Wenn das so oder so ähnlich im KWKG stehen würde hätten die FA schlechte Karten mit Ihrer oft praktizierten 1/2 oder 1/3 Splittung.
    Und dieser gerade aufkommenden Welle der Ausgliederung von BHKW (neue Steuernummer usw.) könnte dann auch Einhalt geboten werden!!


    Du verstehst worauf ich hinaus will??


    MfG

  • Hallo,


    bin neu hier im Forum und gerade übner deb Beitrag gestolpert.


    Seit Wochen beschäftige ich mich mit der Lösungsfindung ein BHKW und eine Voltaik Anlage mit Überschusseinspeisung so zu verschalten, dass der ab Jan. 09 gültige Bonus des eigengenutzten Solarstromes Priorität hat, auch wenn das BHKW läuft! Das EVU will eine Lösung entweder 100% BHKW einspeisen oder auf den Bonus Solarstrom zu verzichten.


    Da ich ein Haus einen EIB Bus habe könnte ich exakt die Laufzeiten und den Erzeuger nachweisen, aber das gilt sacheinbar nicht. Habe bereits Gunter Gabriel angeschrieben.


    Nun zum Thema für Montag:


    Bei einem Mischbetrieb (BHKW und Voltaik) sollte der Bonus des eigenverbrauchten Stromes (ab Jan. 2009 gemäß neuem EEG) auch für BHKW gelten. Würde mein BHKW mit Biogas laufen, dann würde der Strom nach EEG neu auch die Bonusvergütung erhalten.


    Gruß

  • Moin Moin und Willkommen im Forum,


    Da muß ich leider Wiedersprechen - habe das neue EEG auch schon hoch und runter gelesen, Es gibt keine Förderung für selbstverbrauchten EEG Strom aus BHKW!!!! Im Gegensatz zu EEG Strom aus PV da sinds wohl 20Cent oder so. @:pille


    Insofern hat dein EVU recht!! Getrennte Zähler für PV und BHKW - oder Du entscheidest dich dafür das EVU zu besch...sen aber sowas können Wir hier in einem öffentlichen Forum nicht gutheisen!! :offtopic:


    MfG :_:~

  • Hallo KWBHKW


    also ich versteh es so, dass Du Bio-KWK machen möchtest...
    ist es da nicht eh sinnvoller voll einzuspeisen? (Vergütung liegt doch immernoch höher, dls Deine Bezugskosten)


    und mit dem neuen EEG, hat alikante glaub ich recht,
    ....die BHKWs sind da mit eigennutzung komplett aussen vor


    nun aber nochmal zu Montag,
    EEG un KWKG sind ja zwei vollkommen verschiedene paar Schuhe....mit auch komplett unterschiedlichen Zuständigkeiten.


    falls man, rein den Abgeordneten erwischt.... kann man vll. es ansprechen.
    Zum Pet-Ausschuss Richtung Wirtschaft, hat das EEG gar nichts verloren.


    Wie gesagt,
    cih rechne eher mit einem "Sehr geehrter Herr Petant, sind die Forderungen Ihrer Petition noch aktuell?" und nach kurzem nachhacken eher eine "Nein" und dann 3Wochen später das Msuterschreiben..."Wir freuen uns mitteilen zu können, dass Ihre Petition erfolg hatte...denn die Novelle in der Form von Okt07 wird nicht umgesetzt")


    aber dennoch,
    will ich's versuchen...auch flankierend für die EEG-ler

  • Ist schon richtig, dass das neue EEG kein BHKW direkt mit dem Bonus bedacht hat, aber die Lücke scheint in der Formulierung "erneuerbarer Energien" zu stecken. => Heißt im Klartext, ein Betrieb des BHKW mit nachwachsenden Rohstoffen müsste darunter fallen und Bonus fähig sein!


    Das mit der Zählerfrage bezieht sich auf die Unterscheidung der Rückspeisung. Klar ist, dass jeder Erzeuger seinen Zähler hat, aber bei der Rückspeisung lässt sich nicht unterscheiden, wer was produziert hat. Intern kann ich zwar eine exakte zeitliche Erfassung liefern, aber es gilt nicht.


    Solange ich da keine Lösung habe, werde ich Voltiak tagsüber als Überschuss einspeisen (Bonus kassieren) und nachts das BHKW (da scheint ja keine Sonne ). Aber Alle, die das BHKW mit nachwachsenden Rohstoffen betreiben, die hätten eine Chance (Ich betreibe derzeit mit Öl).

  • Jo Fire, Du hast schon recht das KWKG und das EEG sind unterschiedliche Schuhe.


    Doch bei der Steuerlichen Betrachtung ist es egal nach welchem Gesetz der BHKW Betreiber seine Vergütung erhält!!


    Ich denke Du wirst dein Bestes tun - ansonsten :vinsent: ^^|__|


    Also KWBHKW das versteh ich nicht ganz.


    Wo soll die Lücke sein? Das EEG ist ein Oberbegriff da drin werden die Vergütungen penibel einzeln aufgelistet ( Wind, Sonne, Bio ) das ganze wird jeweils noch weiter nach Leistung, Baujahr, Boni usw. untersetzt - wo ist die Lücke?


    Wieso am Tag PV und nachts BHKW?? Wieviele Zähler hast Du denn und wie speist Du derzeit ein, Überschuss oder Voll??



    So nun hat meine gute Hälfte das "Spazierengehen für mich entdeckt" meld mich erstmal ab sonst - :crygirl:


    MfG

  • Hallo alikante und weitere


    heute betreibe ich das BHKW mit Heizöl und speise nur den Überschuss ein (ein Rückspeiszähler und ein Bezugszähler mit Rücklaufsperre in Reihe geschaltet). Es gibt keinen Bonus den eigen genutzten Strom.


    Wenn ich das EEG 2009 richtig verstehe, gibt es für den eigengenutzten Stromanteil (erzeugt mit nachwachsenden Rohstoffen) auch einen zusätzlichen Bonus. Wenn dem so ist, stellt sich die Frage einer Umstellung auf Bio, um das Maximum für das BHKW zu erreichen.


    In 2009 kommt bei mir noch eine PV Anlage dazu. Hier ist ganz klar eine Überschusseinspeisung von Vorteil, da es für die Eigenverwendung den Bonus gibt. Zusätzlich ein Rückspeisezähler für PV mit ggf. einem Zweirichtungszähler und ich müßte BHKW mit Heizöl zu 100% einspeisen. Ich suche nach der Lösung für den Parallelbetrieb denn über die Zähler lässt sich zwar klar zuordnen, wieviel Strom jeder Erzeuger (BHKW und PV) produziert hat, aber beim Eigenverbrauch (wenn beide Erzeuger laufen) kann das EVU nicht unterscheiden. Das EVU geht davon aus, dass in diesem Fall ein Erzeuger (wie oben beschrieben) als 100% EInspeiser laufen muss (Anschluss vor dem Bezugszähler).


    Um das Optimum für die Entscheidung bzw. einen Mischbetrieb zu erreichen erstelle ich gerade eine Simulation auf Excel Basis. Wenn ich weiterhin Heizöl für das BHKW verwende, ist klar kein Bonus zu bekommen und ggf. zu 100% einzuspeisen. Der beste Effekt kommt wenn das BHKW mit nachwachsenden Rohstoffen betrieben wird, um beide Erzeuger in die neue EEG Regelung zu bekommen.


    Die Überlegung tagsüber nur PV und nachts BHKW (Lastgang) bezieht sich auf einen maximalen Eigenverbrauch ohne Schwierigkeiten bei der Zuordnung des Erzeugers. Ob das EVU mitmacht ist fraglich.


    Hat jemand schon einen Mischbetrieb laufen und wie sind die Zähler verschaltet? Da ich zusätzliche eigene Zähler mit EIB Anschluss verwenden werde, könnte ich auch eine zeitliche Erfassung je Erzeuger darstellen. Ob das vom EVU akzeptiert wird???


    Zu guter Letzt bleibt noch die Alternative eines Verkaufs des BHKW Stromes an Dritte. Hat damit jemand Erfahrungen?


    Gruß

  • hmm,


    dann mal die Frage...wie wär's denn am günstigsten???


    Ich hab mich heut Nachmittag mal durch den Steuerdschungel gekämpft
    ...ist ja wirklich unfassbar
    Also mir war ja klar, dass gerade das dt. Steuerrecht nicht ohne ist,
    aber was in Sache BHKW läuft ist wirklich sehr eigentümlich.


    Fangen wir mal an (und bitte korrigiert mich, ich bin ja keiner aus dem Steuerfach)
    Es gibt verschiedene Gesichtspunkte.


    -----------
    - Geltungmachung von Abschreibungen und co.
    Wenn ich BHKW als Unternehmen betreibe, dann mach ich natürlich alles darum auch in der Steuererklärung geltend.
    Also insbesondere auch Abschreibungen.
    Hier scheint es so zu sein, dass einige Betreiber Probleme mit Ihrem FA bekommen, da die Gewinnerzielungsabsicht nicht erkennbar ist...richtig?
    hmm, also da ist es so ein Ding, wenn es wirklich unrentabel ist, kann man wohl hier nicht wirklich was machen, oder?
    evt. wär es ja in dieser Frage erstrebenswert, dass die Finanzämter durchaus längere Zeiträume berücksichtigen. Ich mein, es gibt ja durchaus Hersteller, die von 80.000 Betriebsstunden für die Anlage ausgehen...und wenn in meiner Umgebung nur 4.000 BH/a erwartet werden, sollte doch auch die Betrachtung über diesen Zeitraum gehen, oder?
    (Bei PV wär's ja auch so)
    Wäre solch eine Forderung --Zeithorizont zur Gewinnerbringung, anhand der erwarteten Gesamtlaufzeit durch Jahreslaufzeit--- im Interesse der Betreiber?


    -----------------------


    - anderer Punkt...in Wohngebäuden...anteilsmäßige Betrachtung
    Hier im Forum wurde öfters von der Eigennutzung und so gesprochen,
    also wenn ich mir allerdings verschiedene Richtlinien (<-zu denen komm ich gleich) anschaue, dann scheint die Eigennutzung gar nicht das entscheidene Kriterium zu sein, sondern eher, ob es sich überhaupt um Wohnungen handelt.
    Denn eines haben (selbst bei unterschiedlicher Auslegeung) diese Richtlinien gemeinsam, sie betrachten die Wärmeerzeugung für Wohnungen als nichtunternehmerischen Bereich, sondern eigentlich nur die reine Stromerzeugung.


    Nun mal zu den unterschiedlichen Richtlinien / Dienstanweisungen, wie es zu behandeln wär (also der nichtunternehmerische Bereich Wärmeerzeugung)
    ...und hier ein RIESENMANKO IN SACHEN STEUERGERECHTIGKEIT
    Die OFD Karlsruhe kommt z.B. zu folgender Stellungnahme
    http://www.steuerweb.org/umsatzsteuer/meldung33683.html

    Zitat

    Die Überlassung der Wärme ist eine Nebenleistung zum Vermietungsumsatz und damit umsatzsteuerfrei. Die Überlassung der Wärme an Mieter führt insoweit zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs.


    Wohingegen z.B. die Information der bayrischen Landesamtes für Stuerrn so aussieht
    http://www.steuer.bayern.de/um…00-27_St3403_14_06_07.asp

    Zitat

    Hat ein Unternehmer eine Fotovoltaikanlage oder ein Blockheizkraftwerk in vollem Umfang seinem Unternehmen zugeordnet, sind die an den nichtunternehmerischen Bereich abgegebene Wärme bzw. der an den nichtunternehmerischen Bereich abgegebene Strom als unentgeltliche Wertabgabe i.S.d. § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG der Besteuerung zu unterwerfen. Bemessungsgrundlage hierfür sind nach § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG die anteilig für den Betrieb der Anlage entstandenen Kosten (einschl. der nicht mit Vorsteuern belasteten Aufwendungen)


    Wie man unschwer erkennen kann,
    zwei um 180° verschobene Anweisungen !!! ...in der von uns geliebten Bundesrepublik
    So gehts aber nicht...meine Meinung


    daneben gibt es natürlich noch ein paar Urteile,
    eines zum Beispiel aus dem Lande Niedersachsen...wo eine Betreiberin nichtmal der Stromanteil an den Gesamtkosten als unternehmerische Leistung zugesprochen wurde.


    Letzlich führt das dazu,
    dass manche Betreiber ihre Anlage halt voll als unternehmerische Leistung abrechnen können
    andere halt nur anteilig (z.B. 1/3tel für Strom) als Unternehmen, Rest als Spaß
    und ganz andere gar nicht


    Was wäre denn hier wünschenswert für die Betreiber?
    Also wolln die überhaupt alle als Unternehmer gelten?
    ...Steuergerechtigkeit ist sicherlich ein Thema
    Wenn FA schon anteilig berechnen, wäre es dann nicht besser, wenn sie dies auch mit anderen %ten amchen?
    Also mir schwebt da folgendes vor...mal nen Bsp.
    Wenn Betreiber bereit ist das 5 fache für ein BHKW , als für eine Therme auszugeben (halt für die zwecke der nichtunternhemerischen Leistung) dann sollten doch auch die Kosten in Höhe von 4/5tel der unternehmerischen Leistung zuerkannt werden.


    -----------------


    Was wäre wünschenswert?

  • Hallo,
    ...aber falls, was sollte Eurer Sicht angesprochen werden
    - evt. die nicht nachvollziehbare (unzureichende?) Vergütung der VNNE

    Hallo firestarter,


    ich habe Dir zwei PDF-Slides beigelegt, die die Diskriminierung von BHKW-Einspeisern bei der Erstattung der VNNE durch die Netzbetreiber illustrieren. Ich denke, sie sprechen für sich. Ich drücke Dir die Daumen und wünsche Dir und unserer Idee viel Erfolg.


    Gruß, maxnicks

  • Moin Moin


    Jo Fire genau das meine ich!!
    Unterschiedliche Auslegung in den Bundesländern - ich persönlich habe 100% Ust gezogen und zahle auf alle Einnahmen (auch Eigenverbrauch Wärme) Mwst ans FA!! gehe also konform mit den bayrischen FA`s.


    Ich persönlich halte diese Lösung für die beste - spreche aber nur für mich.


    Dem Betreiber sollte aber die Wahlmöglichkeit zwischen zwei oder drei Modellen gegeben werden, diese Modelle müssen aber Bundeseinheitlich gehandhabt werden - von der Maas bis an die Memel , sorry falscher Text ;-_


    Die AfA Tabellen gelten ja auch Bundesweit.


    MfG


    PS @ KWBHKW


    Nö Nö Nö,


    Es dürfen imho keine zwei Unterschiedlichen Stromerzeuger (verschiedene Vergütung) über den gleichen Zähler gehen!!!
    Das Du PV Überschuss einspeisen willst ist Deine Entscheidung aber Du verschenkst bares Geld! pro KWH bekommst Du 20Cent bei Eigenverbrauch, würdest aber 43Cent bei Einspeisung bekommen - differenz 23Cent!!!! Du bekommst aber schon für 18Cent Strom gekauft - also 5Cent verschenkt!!
    Die Berechnerei über Betriebstunden, Laufzeiten und KNX und etc. ist nicht zulässig weil Strom nach deutschem Recht (Eichrecht) immer nur über geeichte Stromzähler abgerechnet werden darf (zumindest bei Endverbraucher im Niederspannunganetz).


    Machs Wie wir alle, einen Einspeisezähler für PV und einen Zweirichtungszähler für BHKW Überschuss + Objekt Verbrauch.

  • Meines wurde immer auf den neuesten Stand der Technik gehalten.Bekommt die 5,1 Cent aber nicht obwohl die Reparaturkosten enorm steigen.
    Durch den einmaligen Zuschuss von max.7100€ beim Kauf einer neuen Anlage wird nicht der Weiterbetrieb der BHKW und auch nicht der Ausbau der KWK gefördert sondern nur der Hersteller der BHKW! Dieser hat die Förderung fast komplett auf seinen Verkaufspreis aufgeschlagen!
    Meines hat 1997 "nur" 12000€ incl.MWST und Einbau gekostet....Heute dagegen 19500€ + MWST + Einbau.
    Wie gesagt der Weiterbetrieb würde nur Sinn machen wenn eine erhöhte Vergütung bezahlt würde!