Meldung an BAFA und Hauptzollamt

  • Hallo,


    habt Ihr schon Eure Meldungen fürs vergangene Jahr gemacht?


    Macht Ihr das manuell oder z. B. über ein rechnendes PDF-Dokument wie unter http://www.senertec-center.de downloadbar?
    Dieses Dokument ist recht komfortabel, rechnet alles aus, aber mir stellt sich die Frage, wie es denn auch hellsehen kann. Auf der letzten Seite der Meldung an das Hauptzollamt benötigt man in für die Errechnung der Spalte 4 einen Wert vom Energielieferant, dieser wird aber nirgends abgefragt. Gibt es bei Gas da einen Durchschnittswert vom Hu, den man angeben darf?


    letztes Jahr hab ich mir da keine Gedanken gemacht, sondern das ganze als gegeben hingenommen, aber inzwischen will ich es doch genauer wissen. Habe jedenfalls vorsorglich den Wert bei meinem Energieversorger angefragt.


    Grüße


    Bruno

  • hat denn keiner bisher eine Meldung erstellt?


    übrigens, wurde mir als Tipp vom EVU gesagt, dass die gleichen Werte wie beim EVU abgerechnet verwendet werden soll, da die Daten wohl zwischen BAFA bzw. HZA und EVU abgeglichen werden. Kommt es da zu differenzen so gibt es dumme Nachfragen. Da das EVU nicht genau am 31.12. ablesen konnte, hat das dazu geführt, dass die mir jetzt eine neue Rechnung stellen mit den von mir abgelesenen Werten, damit sie mit meiner BAFA-Meldung übereinstimmt.


    Grüße


    Bruno

  • Hallo Bruno,


    ja das ist ein gutes Thema, an dem sich alle probieren.
    Senertec hat über den TÜV die Zulassung des Dachses derart erreicht, dass die stündlichen Verbrauchswerte definiert und über den Betriebsstundenzähler addiert auch vom Zoll als Verbrauchswerte akzeptiert werden.


    Der Wert des Betriebsstundenzählers (nicht die Aufrechnung nach erzeugter elektrischer und thermischer Energie) ist die eine Basis für die BAFA-/Zoll-/EVU-Werte.


    Der TÜV-abgesegnete Verbrauch beträgt bei dem Gas-Dachs 20,5 kWh (Gas Hu-Wert) und 22,8 kWh (Gas Ho-Wert). Der Faktor zwischen dieser Werten ist etwa 1,1 und wird hier nur einmal zur Ermittlung des Nutzungsgrades (Soll > 70%) benötigt, der erforderlich ist, um die Steuervergütung zu erhalten.


    Für die BAFA-Meldung ist die Betriebsstundenzahl und die an das EVU gelieferte Strommenge erforderlich. Für das Zollformular 2004 ist für den Gas-Dachs in das Feld der Spalte 5 und der Zeile 9 der Wert in MWh einzutragen, der sich aus der Betriebsstundenzahl X 22,8 kWh (Gas-Ho-Wert) ergibt.


    Wenn man nun über die Stromkennzahl (Standard 0,44, mit Gas-Kondenser 0,37) und die an das EVU gelieferten kWh die Betriebsstunden nachrechnet, ergibt sich eine Differenz. Diese Differenz ergibt letztendlich den Eigenverbrauch und die anlagenseitigen Verluste. Der Zoll vergütet die Steuer jedoch auf den Gesamtverbrauch des Dachs.


    Gruß
    Dietrich