Post vom Finanzamt!!!

  • Jo Fire,


    Du sprichst mir aus der Seele!


    Ich habe nix gegen meinen Steuerprüfer, er bemüht sich redlich mir die nach seiner Meinung richtige Vorgehensweise zu erklären.


    Aber das ist eben seine Meinung die er sich in den letzten Tagen anhand verschiedener Urteile und Verordnungen gebildet hat. Die Kollegen im nächsten Zimmer können beim Googeln anderslautende Urteile gefunden haben und damit völlig anderer Meinung sein. :rtfm:


    Und soetwas kann und darf es in einem Rechtsstaat nicht geben. Wobei in Sachen Ungleichbehandlung sind wir in D leider ganz vorn (und ganz oben) dabei. :bomb:


    Mfg

  • nun ja,
    wenn Dein zuständiger Bearbeiter eh in anden Bundesländern wildern muss um entsprechende Verordnungen zu finden,
    dann zeig ihm doch mal das hier
    http://www.steuer.bayern.de/um…00-27_St3403_14_06_07.asp


    ist nicht irgendeine internet-Meinung, sonder eine Verordnung !!!
    ...und, wie da drin steht...sogar in Absprache mit Bund+Ländern

    Zitat

    In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist eine dachintegrierte Fotovoltaikanlage kein wesentlicher Gebäudebestandteil. Gleiches gilt auch für Blockheizkraftwerke.


    wenn er gewillt ist,
    sollte er doch diesen Bezug auch vor seinen Vorgesetzten vertreten können...und damit in Sachsen (Du sagtes doch, dass Du der erste bit, oder) sogar ein Präzedensfall schaffen :)

  • Hallo alikante,


    warte mal mit dem Anwalt, der wird Dir auch nicht helfen können.


    Du hast mal geschrieben, dass Du den Brennstoff mit einem Umsatzsteueraufschlag von 7 % kaufst. Somit müsste sich doch pro kWh folgendes ergeben. Einkauf Rapsöl pro kWh 10 Cent plus 0,7 Cent Umsatz(Vor)steuer. Verkauf mit 20 Cent plus 3,80 Cent. (19 Prozent Umsatzsteuer). Wenn aus 0,70 Euro 3,80 Euro werden, entspricht das einem Faktor von 5,4. Weiter Ausgaben wie Reparaturen würden den Faktor natürlich verringern, nur Dein Ergebnis mit rund 2 ist davon aber arg weit entfernt. Warum?


    Mit der Wärme ist es genau so, selbst wenn Du den Einkaufspreis 1:1 durch reichst , bei 7 % Umsatzsteuer für den Einkauf und 19 % für den Verkauf ist der Faktor mindestens 2,7. Wenn Du dann nur auf 1,7 kommst, bemerkt das natürlich auch das Finanzamt weil Du einfach viel weniger zahlst, als erwartet wird. Mach doch mal aus Deinem Faktor ein konkrete Zahl in Euro wie hoch Dein Umsatzsteuerüberschuss im Jahr ist.






    Hallo Firestarter,


    ja ich denke schon zu wissen woran es liegt. Leider nicht an der von Dir angesprochenen aber aus meiner Sicht unzutreffenden Steuerungerechtigkeit. Erkläre mir doch erst mal welche Nachteile in Euro über einen Zeitraum von 10 Jahren entstehen, wenn ein BHKW nicht zu 100 % als Betrieblich anerkannt wird?


    Warum gibst Du nicht mal anstelle der Hinweise auf Entscheidungen und Verordnungen, welche von Steuerlichen Laien nicht so einfach zu verstehen sind, mal einen Tip was die kWh Wärme so kosten muss, damit der Betreiber einen wirtschaftlichen Betrieb nachweisen kann. Denn eins ist sicher, ein BHKW-Betreiber welcher einen realen Gewinn erzielt hat mit dem Finanzamt keine Probleme.




    Mit freundlichen Grüßen