Post vom Finanzamt!!!

  • Moin Gemeinde,


    Das sieht man gern - Fuchs und Tom einer Meinung )))) ))))


    Und ich bin derselben Ansicht - nur mein FA eben nicht!!!


    Mein BHKW ist Steuerlich so angelegt:


    - BHKW zu 100% Betriebsvermögen AfA laut Tabelle
    - alle Einnahmen (Strom gewerblich , Wärme privat) unterliegen der Umsatzsteuer
    - aus alle Ausgaben wird Vorsteuer gezogen


    Nur hat mein Prüfer ein Problem damit das BHKW als "eigenständiges Wirtschaftsgut" zu sehen.
    Da er vor meiner Prüfung überhaupt nicht wusste was ein BHKW ist hat er das aktuellste Urteil 15K 370/07 ausgedruckt und rot angestrichen.
    "Wird ein in einem Wohngebäude installiertes Blockheizkraftwerk sowohl zur Beheizung der Wohnungen als auch zur Gewinnung von an einen Dritten zu veräußerndem Strom genutzt, ist es kein selbständiges Wirtschaftsgut des Gewerbebetriebs. Eine gesonderte Abschreibung der Anschaffungskosten für das Werk ist nicht zulässig"


    Im Vorliegenden Fall geht es um einen Dachs im MFH, laut Berechnung zu 69% Wärme- und zu 31% der Stromgewinnung aufgeteilt.
    Die Einnahmen aus Stromverkauf betrugen 300€.


    Das Gericht entschied das der Dachs kein eigenständiges Wirtschaftsgut sei, Begründung:


    "Bei einer derartigen Gemengelage ist darauf abzustellen, ob das Blockheizkraftwerk vorrangig als Heizung für das Gebäude dient und damit seine Beziehung zum Gebäude enger und unmittelbarer ist als die zum Gewerbebetrieb der Klägerin oder umgekehrt"


    Dies halte ich für gerechtfertigt da ja nur 31% des Dachses der Stromerzeugung zugeordnet wurden.


    Zwischen mir und dem FA ist allerdings Unstrittig das meine Anlage "zum Überwiegenden Teil" der Stromgerzeugung dient!
    Damit nehme ich die Regelung gemäß BFH, Urteil vom 5. September 2002 III R 8/99, BStBl. II 2002, S. 877 m. w. N in Anspruch.


    "eine unmittelbare Beziehung zum ausgeübten Gewerbe (Stromverkauf) kommt dagegen in Betracht, wenn die durch die Heizungsanlage erbrachte Wärmeleistung zur Beheizung des Gebäudes gegenüber den zusätzlichen Leistungen der Anlage als mögliche zusätzliche Nutzung gegenüber der Gewinnung der anderen Leistungen in den Hintergrund tritt"


    Damit sollte eigendlich klar sein das ein BHKW welches zum "Überwiegenden Teil" der Stromerzeugung dient ein eigenständiges Wirtschaftsgut darstellt und somit der AfA unterliegt.



    Aber nun kommt der Clou - wenn ich obenstehenden für mich plausiblen Sachverhalt anführe verfällt mein Prüfer in das monotone zitieren des eingangs erwähnten Urteils 15K 370/07


    Auf dieser Grundlage will mein FA auch nur einen Teil der Ausgaben zur Vorsteuer zulassen und ich darf die selbstentnommene Wärme nur ohne MwSt bezahlen. _()_


    Ihr kennt doch alle den Gerhard Polt -- Nicolausi nein Osterhasi -- genau so komm ich mir vor!!! |:-( |:-(



    http://www.biermoesl-blosn.de/polt/nikolausi.htm


    http://flyff.onlinewelten.com/content/download/nikolausi.mp3

  • Hallo alikante,


    wenn das Finanzamt auf eine Änderung dringt, kann es wie gesagt auch an einem schlechten Verhältnis von Umsatzsteuererstattung zu Umsatzsteuerabführung liegen. Gerade in Deinem Fall mit der Sonderabschreibung wegen Totalschaden der ersten Versuchsmaschine und anschließender Neuanschaffung hast Du sicherlich einige tausend Euro als Vorsteuer zurückerhalten. Wenn Du dann möglicherweise auch noch im täglichen Betrieb mehr Umsatzsteuer für Brennstoff und Wartung erstattet bekommst, als Du aus dem Energieverkauf abführst, hat das Finanzamt schon arge Zweifel ob Du jemals die Umsatzsteuererstattung zurück zahlen kannst. In diesem Fall ist es schon logisch, wenn das Finanzamt Dir fehlende Gewinnerzielungsabsicht unterstellt und die Sache als privates Hobby einstuft.


    Das Finanzamt wirst Du nur von 100 % gewerblicher Nutzung überzeugen können, wenn in einem Betriebsjahr ohne neue Investitionen die Differenz aus erhaltener Vorsteuer und abgeführter Umsatzsteuer mit einigen hundert Euro zugunsten des Finanzamts ausgeht.



    Mit freundlichen Grüßen

  • Gewinnerzielungsabsicht


    Vorsicht mal bitte wieder mit den Äpfeln und Birnen:


    Man muss deutlich unterscheiden zwischen Umsatzsteuer und Einkommensteuer. Bei der Umsatzsteuer ist keine Gewinnerzielungsabsicht notwendig. Das wird häufig durcheinanderbebracht. Um die Afa ziehen zu können in der Einkommensteuer ist Gewinnerzielungsabsicht erforderlich.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
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  • Moin,


    Zitat

    Das sieht man gern - Fuchs und Tom einer Meinung


    ich habe doch nichts gegen unseren Fuchs, er hat ja auch ab und an gute Beiträge hier geschrieben. Er hat halt ein bisschen andere Ansichten manchmal, aber das ist doch das was ein Forum belebt ;) Stellt euch vor jeder ist wie der andere, Lemming mässig halt, das wäre ja langweilig.
    In kaufmännischen Sachen ist er dafür besser drauf denke ich, da kann ich nicht so mitreden, bin mehr Techniker ;)


    Passt schon so wie es ist :thumbup:


    Gruß
    Tom

  • Moin Mädelz,


    Wir EEG´ler generieren automatisch einen Umsatzsteuerüberschuss da wir PÖL zu 7% einkaufen und Strom zu 19% verkaufen (ggf. auch noch die Wärme zu 19%)


    Damit sollte ein EEG BHKW fürs Finanzamt (Umsatzsteuerlich) wie ein Goldesel sein.


    Aber das ist wie gesagt gar nicht der Streitpunkt zwischen FA und mir - sondern lediglich die Betrachtung ob das BHKW ein eigenständiges Wirtschaftsgut oder zum Gebäude gehört ist strittig.
    Hier will sich der Beamte keinen Millimeter bewegen und führt ausserdem an das ein Haus ohne Heizung als "nicht fertiggestellt" gilt.
    Meinen Einwand das es dann wohl Millionen unfertige Häuser gibt weil diese von extern beheizt werden (Wärmenetzt+Heizhaus bzw. Contraktor) hat er gar nicht verstanden.


    Mfg

  • Hallo alikante,


    das mit dem automatischen Umsatzsteuerüberschuss ist so eine Sache. Ich denke wenn Du auf beide Maschinen die Umsatzsteuer erstattet bekommen hast, ist inzwischen sicherlich ein Betrag größer 5.000 Euro aufgelaufen. Nun hat Dir das Finanzamt diese Summe nicht geschenkt, sondern nur zinsfrei geliehen. Erschwerend kommt hinzu, dass durch die Ersatzmaschine der Betrag noch mal kräftig gestiegen und nicht wie sonst üblich nach der Investition wieder am Sinken ist.


    Nun kommt der zweite Punkt. Auch wenn Du jetzt im Jahr einen Überschuss erzielst, kommt es natürlich vor allem auf dessen Höhe an. 100 Euro im Jahr bedeutet bei 5.000 Euro Schulden 50 Jahre Tilgung. Das würdest Du als Gläubiger auch nicht akzeptieren.


    Also vergleiche Deinen Wärme- und Energieverkauf mit den Brennstoff- und Wartungskosten. Kommst Du hier wirklich pro Jahr auf mindestens 500 besser 1000 Euro Umsatzsteuerüberschuss? Berechnung wie folgt: Umsatzsteuer aus Strom- und Wärmeverkauf abzüglich Umsatzsteuer von Brennstoff- und Wartungs/Reparaturkosten und das ganze für den Zeitraum eines Jahres.




    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo Fuchs,


    nochmal ganz langsam: Bei der Umsatzsteuer ist kein Gewinn notwendig. Die Umsatzsteuer ist in der Wertschöpfungskette so lange neutral bis der Endverbraucher diese Bezahlt.


    Beispiel (reiner Materialfluss incl. Veredelung ohne lfd. Betriebskosten) für Laien erklärt, daher Verzicht auf die korrekten Fachbegriffe (ich hoffe Dir Bernigo sträuben sich die Haare nicht allzusehr, für Dich würd ich es anders schreiben):
    Rohstoffproduzent schürft Metallerz und verkauft es an eine Eisenhütte, das Abbaugebiet gehört ihm selbst.
    Verkauf von Eisenerz zzgl. MWSt Einnahme, die MWSt muss er ans FA abführen
    Die Hütte macht Eisen draus und verkauf das an einen Motorenhersteller
    MWSt aus einkauf Erz(für den Käufer = Vorsteuer) kann er nun vom der MWSt verkauf Eisen abziehen, die differenz zahlt er ans FA
    Der Motorenhersteller macht aus dem Eisen einen Motor und verkauft diesen an den BHKW-Hersteller
    MWSt einkauf Eisen wird von der MWSt verkauf Motor abgezogen, rest ans FA


    usw.
    usw.
    BHKW-Händler kauf ein BHKW beim Großhändler ein und verkauft ihn an den BHKW-Betreiber
    MWSt aus Einkauf wird von MWSt Verkauf abgezogen differenz geht ans FA


    Wenn nun der Betreiber für das BHKW die volle Vorsteuer wieder zurückerhält, ist das genausoviel, wie die Summe Steuern in der Wertschöpfungskette, das FA hat da gar nix bezahlt, das haben zuvor die Erzeuger bezahlt. Es ist lediglich am Ende der Wertschöpfungskette zu beachten, dass alles was letztendlich privat genutzt wird dann eben versteuert wird. Und genauso macht es Tom, in dem er für die selbstgenutzte Wärme z. B. MWSt ans FA bezahlt, alle Umsätze sind damit mit MWSt belegt und damit darf die Anschaffung auch die Vorsteuer geholt werden. Anders ist es z. B., wenn das BHKW im vermieteten Wohnhaus eingesetzt wird, dort sind die Umsätze Steuerfrei, daher darf für so ein BHKW nur für den Anteil (Strom) aus der Anschaffung die Vorsteuer geholt werden.


    Grüße


    Bruno

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  • Jo Bruno, schön erklärt :thumbup:


    Noch eine Frage dazu.


    Ich verbrauche 61% der Wärme selbst und 47% gehen an meinen Mieter (Sondermietvertrag für Angehörige, vom FA als Teilentgeldlich eingestuft :( )
    Ich will auf beide Wärmeverbräuche (sind momentan nicht trennbar weil keine Zähler montiert) Mwst abführen , darf mir das FA dieses verweigern???


    Mfg


    edit es muß heissen 53% und 61% ;-_

  • Hi alikante,


    also das FA wird zunächst mal mit 108% Wärme ein Problem haben :whistling:


    Auf einen so detailierten Fall hier einzugehen grenzt mir leider zu sehr an individuelle Steuerberatung, zu welcher ich leider nicht berechtigt bin.


    Grüße


    Bruno

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  • Hallo alikante,


    wenn ich hier lese, dass Du auf die Wärme Umsatzsteuer zahlen möchtest, gehe ich dann richtig davon aus, bisher sind also keine Zahlungen erfolg? Wenn dem so ist, brauchst Du Dich über das Finanzamt nicht zu wundern und wir brauchen nicht weiter herum zu raten woran es liegt.


    Ich kann Dir nur empfehlen such Dir einen Steuerberater, lass das BHKW auf 1/3 gewerblich für den Stromverkauf umstellenden, zahle die zuviel erhalten Vorsteuer zurück und gut ist.



    Mit freundlichen Grüßen

  • Och Fuchs woher nimmst Du immer diesen hang zu falschen Auslegungen anderer Beiträge?? _()_


    Ich habe die MWsT auch auf meine entnommene Wärme abgeführt!!
    Und ich würde das gern auch weiterhin so tun - nur mein FA will das eben nicht!!


    Mfg

  • Hallo alikante,


    war nur Frage, daher auch Fragezeichen am Ende des Satzes.


    Eigenartig ist es schon, wenn das Finanzamt das Geld nicht haben möchte. Ich hatte Dich schon mal gefragt, wie gross ist den nun der jährliche Überschuss in der Umsatzsteuer?




    Mit freundlichen Grüßen

  • Ja Fuchs, das ist wirklich eigenartig.


    Um Deine Frage zu Beantworten, in einem "normalen" Jahr -also ohne Investitionen- kommen für jeden Euro Vorsteuer ca. 1,7€ USt zurück ans FA.


    ABER habs grad mal gerechnet, bei unversteuerter Abgabe von Wärme und damit kürzung des betrieblichen Anteils aller Kosten kommt plötzlich ein Verhältniss von 1€ zu 2,1€ raus _()_


    Ich glaube ich habe gerade den Grund gefunden warum ich die Wärme nicht mit USt entnehmen darf!!!


    Ich werd wohl eher nen Steueranwalt als nen Steuerberater aufsuchen!!


    Mfg

  • Nun ja,


    ich hab mich die letzten Tage hier zurückgehalten


    ....schön,
    dass Fuchs und die anderen mal so einträglich miteinander klarkommen :thumbup:


    Wie sind hier nun wieder recht speziell auf Alikantes Fall gekommen,
    und dabei ein wenig abgeschweift


    ..denn,
    das Hauptproblem (und ich glaub Fuchs weiss es nun auch)ist doch,
    dass es hier zu einer massiven steuerlichen Ungerechtigkeit kommt.


    Gut,
    wenn BHKWs nicht eingenständig sind...und damit aus steuerlicher sSicht schlechter dastehn, dann muss man mit leben. Ist für mich zwar nicht nachvolltiehbar, warum ein Invest in ein BHKW da schlechter gestellt sein soll, als z.B. in die PV...aber nun ja


    ...Problematisch ist doch,
    dass UNTER GLEICHEN VORRAUSSETZUNGEN es in einigen Fällen als eigenständiges Wirtschaftsgut von den FÄ akzeptiert wird...und in anderen halt nicht. Das es nichtmal vom Bundesland abhängt zeigen z.B. die Fälle in Niedersachsen.
    Es kann einfach nicht angehn, dass die Kompetenz einzelner Schabearbeiter solch massiven Einfluss haben.
    Für uns Forenmitlgieder, aber wohl noch mehr für die Vertriebler ist doch eine Betrachtung aus stuerlicher Sicht äußerst schwer, wenn man nicht weiss, an welchen Bearbeiter nun der Interessent gerät.


    Hier ist nunmal eine einheitliche Regelung absolut erforderlich


    ...und lt. Aussage des Regierungsvertreters Dr. Misere vor dem Petitionsausschus auch gerade in Arbeit.
    Ich versuch regelmäßig...in den letzten 2 Wochen sogar täglich...dazu Informationen zum aktuellen Bearbeitungsstand zu bekommen.
    Ich wurde an den zuständigen Bearbeiter verwiesen...und dort (genau wie bei 3 anderen Nummern) konnte ich KEINEN ERREICHEN.
    Klar, haben die wohl immo gut zu tun, aber mir würde doch wirklich eine kleine tel. Info schon reichen.
    merte



    Es hiess ja,
    dass es vermutlich auf die bayriche Verfahrensweise, bzw. eine wie im PV-Bereich rauslaufen könnte (...ich werd vorsichtig)
    Das wäre sicherlich aus Betreibersicht, aber eigentlich auch aus FA-Sicht sicherlich nicht schlecht.
    Und die Argumentation...ohne Heizung ist Gebäude nicht fertig...kann ich nun überhaupt nicht nachvollziehn.
    Schleisslich ist in D verutlich ein Haus auch nicht ohne Stromanschluss fertig...der z.B. zwingend für PV-Einspeisung auch benötigt wird. Hier in dem Bereich ist allerdings ein unternehmerisches handeln und völllige Vorsteuerabzugsfähigkeit überhaupt kein Problem.


    Im Fall von alikante,
    der als (einer der selteneren EEG-ler) sogar vollständig einspeist, sollte das doch wohl selsbt bei der aktuellen Rechtsunsicherheit absolut nachvollziehbar sein, dass es sich um ein eigenstndiges Wirtschaftsgut handelt.



    So,
    ich werd dann mal nächste Woche wieder das tel. schwingen....oder, ich fahr einfach mal selber vorbei...ist ja keine halbe Stunde von mir weg.