• Hallo,


    Der Bundesgerichtshof hat mit seinem jetzt im Wortlaut vorliegenden Urteil entschieden, dass der Anschluss an ein Fernwärmenetz mit Kraft-Wärme-Kopplung eine Modernisierungsmaßnahme darstellt und somit vom Mieter zu dulden ist.


    Hier in der Database die Pressemitteilung:


    http://www.bhkw-forum.de/forum…DownloadDBData&dataID=111


    AxelF

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    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!