Hallo,
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem jetzt im Wortlaut vorliegenden Urteil entschieden, dass der Anschluss an ein Fernwärmenetz mit Kraft-Wärme-Kopplung eine Modernisierungsmaßnahme darstellt und somit vom Mieter zu dulden ist.
Hier in der Database die Pressemitteilung:
http://www.bhkw-forum.de/forum…DownloadDBData&dataID=111
AxelF