Steuerrückzahlungen in Höhe von 5500 Euro!

  • Und für alle, die so wie ich die Vorsteuer abgegriffen haben stellt sich im Verlauf die Frage: wird Gewinn erzielt ja / nein. Wenn nicht: zahlen und freundlich bleiben.


    na ja, zum ich weis nicht wievielten mal:


    Bei der Umsatzsteuer brauchts keine Gewinnerzielungsabsicht um die Vorsteuer zu bekommen, sondern nur eine Umsatzerzielung. Diese ist ab dem ersten Euro Vergütung für eingespeisten Strom erreicht. Soweit mir bekannt ist, gab es Finanzämter, die zunächst für die Anerkennung einen Mindestumsatz gefordert haben, diese Vorgehensweise wurde aber inzwischen gekippt.


    Welchen Prozentsatz der ziehbaren Vorsteuer angewendet werden kann kommt auf die Einbausituation an. Das kann von 100% sein (vermietetes Gewerbegebäude) bis zu wenigen Prozent für den Anteil des eingespeisten Stromes (vermietetes Wohngebäude). Dazwischen ist so ziemlich alles möglich. Vorsicht ist in jedem Fall bei zu Wohnzwecken selbstgenutzten Gebäuden, hier sollte man sich vor Einbau eingehend von einem Steuerberater beraten lassen.


    Ach ja, Gewinnerzielung ist nur dann notwendig, wenn das BHKW z. B. als Gewerbe in der Einkommensteuer angegeben wird.


    Grüße


    Bruno

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