Steuerrückzahlungen in Höhe von 5500 Euro!

  • Liebe Dachs-Besitzer,


    ich darf mich wohl mit zu den Dachs-Pionieren zählen, denn ich habe mein BHKW (Dachs) seit 1999.
    Daten:
    Einfamilienhaus, alte Heizung wurde 1999 durch Dachs ersetzt.
    Seit Einbau der Anlage Anmeldung als Gewerbe (Stromerzeugung).
    Ich verkaufe den selbsterzeugten Strom an mich als Privatperson.
    Alle Einnahmen und Ausgaben wurden von Beginn an in einer ESt-Erklärung dargestellt.
    Mein Finanzamt hatte seitdem alle Steuerklärungen unter Vorbehalt gestellt.
    Verluste hauptsächlich durch Abschreibung, Wartungs- und Zinskosten.
    Man forderte mehrfach in den letzten Jahren Erklärungen zur Gewinnerzielungsabsicht ein.
    Vor 4-5 Jahren stellte ich die Prognose, nach etwa 9-10 Jahren Betriebsdauer in eine Gewinnzone zu kommen.
    Leider entwickelten sich die Preise für den Einlauf der Primärenenergie (Gas) kräftiger als erwartet.
    Nach insgesamt etwa 15.000 Euro Verlustabschreibungen komme ich erstmalig doch erst 2011-12 in die Gewinnzone.
    Heute teilte mit das FA aber mit, dass die "Totalgewinnprognose" für insgesamt 20 Jahre immer noch bei einem Verlust von ca. 12.000 liegen würde.
    FAZIT: Dachs-Anlage wird als Hobby betrachtet - man fordert EK-Steuer in Höhe von 5500 Euro zurück.
    Unter diesen Umständen erscheint jedenfalls ein gewichtiges Argument der Verkaufsphilosophie von Dachs-Anlagen ad absurdum geführt.
    Unterm Strich jedenfalls lege ich so (gegenüber einer konservativen Heizungsanlage) dabei drauf, anstatt damit "zu verdienen" , wie die Werbung verlockend verspricht.


    Hat jemand ähnlich Erfahrungen mit seinem FA gemacht?
    Bin für gute Ratschläge dankbar.


    Gruß h-man

  • Hallo h-man


    Herzlich willkommen hier im Forum :thumbup:


    Leider hast du dein Profil nicht komplett aus gefüllt.Das macht aber nichts, ich kann ja fragen.
    Wieviel Bh im Jahr läuft dein Dachs denn?
    Wieviel Wohnfläche hast du denn ?
    Mit wieviel Personen wird deine Immobilie bewohnt?
    Wie hoch ist dein Stromverbrauch ohne Einspeisung?


    Ich habe so den Verdacht das du ein Haus hast das für einen Dachs einfach zu klein ist, sprich zu wenig verbraucht.


    Nicht das du jetzt Tür und Fenster aufreisen sollst, das rechnet sich noch nicht, Spaßmodus aus.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Hallo h-man,


    auch von mir ein herzliches Willkommen.


    und gleich noch ergänzende Fragen zu denen von GB1530:


    Stellst Du Dir auch eine Rechnung für Wärme?
    Was für eine Aufteilung der Kosten für Wärme und Strom machst Du?


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Hallo h-man,


    ja so ist es. Mit den Laufzeiten welche im Einfamilienhaus erreicht werden, wird es nichts mit einem Kessel der sich selbst bezahlt. Aber mach Dir nichts daraus, Du hast 1999 noch relativ wenig für den Dachs gezahlt. Inzwischen stehen die Klein-BHKW durch gestiegene Anschaffungs-, Wartungs- und Brennstoffkosten auch bei langen Laufzeiten auf der wirtschaftlichen Kippe.


    Sicherlich werden sich durch meine Meinung wieder ein paar BHKW Betreiber angegriffen fühlen und mit abenteuerlichen Wirtschaftlichkeitsberechnungen die Sache in einem anderen Licht erscheinen lassen. Was zählt, ist aber nur die Wirklichkeit und da rechnet das Finanzamt eben genau wie ich nicht mit fiktiven Erlösen aus dem eingesparten Strombezug.



    Mit freundlichen Grüßen

  • ach Fuchs,


    Du enttäuschtst mich leider immer mehr,


    Wenn er es als Gewerbe angemeldet hat und sich den Strom selber verkauft,
    wird er wohl kaum fiktive Erlöse (die in wirklichkeit nichtmal fiktiv sind) aus eingesparten Stromeinkauf erwirtschaften. Alles geht über den Zähler (auch wenn vermutlich nur bilanziert)
    und ja Fuchs,Du hast recht, dass die Kosten enorm gestigen sind....aber (und das blendest Du ja gerne aus) auch die Eröse konnten mit durchschnittlich 15% Steigerung auf dem Stromverkaufspreis ans EVU durchaus zulegen...immerhin vo 2ct auf 8 ct seit bestehen der EEX . Das machte sich bisher aufgrund der geringen Beträge kaum merkbar...aber mittlerweile ist ein pkt erreicht, wo die höheren EEX-Preise sogar die Einkaufskosten überkompensieren können.
    Die Schlussfolgerung, dass es immer unattraktiver wird, kann ich nicht Teilen, da ja immerhin durch den neuen Zuschuss, Neuanlagen nochmals gefördert werden. Wie es ausschuat, werden aber auch die Altanlagenbesitzer wie h-man in den Genuss der erhöhten Vergütung kommen.



    Hallo h-man,
    das ist schon ärgerlich, dass das FA da so ne Zicken macht.
    Könntest Du uns nicht evt. die ganze Rechnung mal genauer präsentieren? Wie siehts mit Wärmeverkauf etc aus. Zu welchen Preisen verkaufst Du die, bzw den Strom an Dich selbst?


    Wenn es bisher als Gewerbe lief,
    dann wurden doch bestimmt auch MwSt. und co abgeführt, oder?
    ....Müsste dann nicht im Nachhinein ---also wenn es nur noch als Hobby gilt--- diese wiederum erstattet werden? (bin da kein Spezi, aber auch wenn es leider im FA nicht logisch zugeht, erscheint es mir doch so, oder?)


    abgesehn avon,
    versteh ich nicht, warum die hier so rumzicken...Wie läufts denn bei PV.Anlagen? da ist doch auch keine nach 10 Jahren schon im Plus.


    Meld Dich nochmal und lass uns gemeinsam fachsimpeln

  • Hallo firestarter,


    ja mit der Enttäuschung geht es mir genau so. Bis heute warte ich auf Deine Meinung zu den 19.000 Euro Differenz zwischen GB 1530 und meiner Rechnung. Darf ich noch hoffen?


    Wie kommst Du im Fall von h-man zur Vermutung das Finanzamt würde sich unlogisch verhalten, wo Du doch selber angibst auf diesem Gebiet kein Spezi zu sein? Falls das FA von h-man gezahlt Umsatzsteuer zurückzahlt, würde es im gleichen Moment natürlich die an h-man erstattete Umsatzsteuer für Anschaffungskosten, Brennstoffe und Wartung zurückfordern. Im Ergebnis ist nur h-man der Zahler.


    Wenn Du so überzeugt bist, dass die aktuellen EEX-Preise und die aktuelle Förderung einen gewinnbringenden Betrieb ermöglichen, dann mach doch mal eine Rechnung auf, wie ein Eigenheimbesitzer mit 3.000 Betriebsstunden und 1.200 kWh eigen genutztem Strom im Jahr bei Anschaffungskosten von 35.000 bis 40.000 Euro innerhalb von 10 Jahren in die Gewinnzone kommt.


    Das Photovoltaikanlagen möglicherweise weniger Ärger mit dem Finanzamt bereiten, liegt sicherlich daran, dass deren Betreiber jedes Jahr mehr Umsatzsteuer an das FA abführen, als sie erstattet bekommen.




    Mit freundlichen Grüßen

  • Hi Fuchs,


    wir wissen ja das du ein Gegner der KWK bist aber auf der anderen Seite schreibst du das du auch etwas für die Umwelt tust _()_ . Ich wüsste nichts womit man im Moment schneller zum Erfolg kommt.
    Mit den Zahlen wo du hier rechnest, sieht die Bilanz klar negativ aus (bis auf den Posten Umweltschutz). Du bist genau das Gegenteil zu so manchem BHKW Verkäufer :rolleyes: Der geborene Antiverkäufer ;-_


    Zeig mir mal bitte eine Hand voll Eigenheimbesitzer in Deutschland die sich für 35-40000 €ein BHKW kaufen und dann noch nicht mal 10% des erzeugten Stroms selbst nutzen (bezogen auf einen Dachs) 8|


    Deine Rechnung mit den Einnahmen für selbstgenutzen Strom kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Gibs zu, du arbeitest bei einem Energieversorger und bekommst deinen Strom geschenkt :-)_:-) Da lohnt sich natürlich niemals ein BHKW .


    Den selben Käse hattest du damals auch mit PV gerechnet, erinnerst du dich?



    Auf der anderen Seite stimmt es schon das die Preise für BHKW von gewissen Firmen überhöht sind, aber ich denke der Markt wird das über kurz oder lang selbst regeln, die Konkurrenz wächst jährlich ;)


    Zur Wirtschaftlichkeitsberechnung von GB1530 kann ich dir nur empfehlen selbst mal bei Klaus vorbeizuschauen, der hat nämlich alles fein säuberlich mit Hand aufgeschrieben und da ist nichts getürkt. Du kannst Berthas Lebenslauf für jeden Tag nachverfolgen.


    Das Thema Finanzamt ist eine Sache für sich da hier jedes anderst entscheidet. Ich lasse meins z.B. auch gewerblich laufen und setze alles Ausgaben an. Dafür stelle ich mir auch eine Rechnung für die selbstgenutze Wärme und den Strom. Und ob du es glaubst oder nicht, das läuft seit 2001 so und ist keine Liebhaberei., alle Steuerbescheide bis 2006 sind endgültig da ich auch Gweinn mache (und das bei im Schnitt 2500h/a. Liegt auch mit daran das ich alles selbst mache) :thankyou: :walklike:


    Natürlich kannst du jetzt dann kommen und sagen das Finanzamt rechnet falsch ;-_ ^^|__|



    Gruß
    Tom

  • Hallo Tom,


    was den Strom betrifft, bin ich von einem Verbrauch im Einfamilienhaus von 4.000 kWh pro Jahr ausgegangen. Sollte das zu wenig sein? Ich selbst verbrauche ca. 2.700 kWh pro Jahr. Da ich außer einem Wäschetrockner alle üblichen elektrischen Geräte betreibe, kann ich mir nicht vorstellen, warum mehr als 4.000 kWh in einem Haus mit 3 bis 4 Personen nötig sind.


    Hat nun h-man 3.000 Betriebsstunden mit seinem BHKW im Jahr, wird er wohl kaum mehr als 30 % seines Stromverbrauchs selber erzeugen, also 1.200 kWh.


    Warum hast Du eigentlich nicht h-man erklärt wie Du das machst mit den Rechnungen für Strom und Wärme? Er hatte doch eine Frage, nicht ich.
    Welchen Preis für Strom und Wärme berechnet Dir als Privatperson Dein gewerblicher Dachs? Du hast Dich doch sicher nicht von der Mehrwertsteuer befreien lassen. Bei dieser Variante musst Du doch als Privatperson auch Umsatzsteuer auf Strom und Wärme zahlen, oder?


    Was die Rechnung mit dem selbst genutzten Strom betrifft habe ich immer angenommen, dass wenigstens Du die Sache begriffen hast, schließlich hast Du mal Deine online-Wirtschaftlichkeitsberechnung dahingehend berichtigt. Nimm also einfach die Zahlen von GB1530 und trage sie mal an Stelle der Dachszahlen ein.





    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo h-man,
    ich mache es recht simpel und es wird so auch von Fa akzeptiert.
    Eine "Firma Ich" kauft sämtliche Betriebsmittel ein und verkauft alles wieder an die entsprechenden Verbraucher.
    Dadurch ist alles der MWSt. unterworfen und kann entsprechend nachgewiesen werden,
    dem FA fällt es dadurch auch leichter die Gewinnabsicht zu erkennen.
    Mit dem Fa. wurde entsprechend der Lebensdauer des BHKWs eine Berechnung eingereicht, diese wurde nach etwas Nörgeln über die lange Zeit denoch aktzeptiert.
    Bei Solaranlagen wird dies ja auch so gehandhabt und darauf habe ich mich auch bezogen.


    Das FA will einfach sehen das sich für den Staat kein Verlust einstellt, wobei das "Verlust" entsprechend des KWK Gesetzes auch anders gesehen werden sollte.


    Ich würde an deiner Stelle sofern du die Daten noch hast die Berechnung entsprechend neu aufziehen und den Fa. diese zur erneuten Prüfung vorlegen.
    Ferner würde ich die Frage der Unterschiede Solar BHKW in der steuerlichen Behandlung abfragen, evtl. kann man da in einem persönlichen Gespräch, diese unterschiedliche Behandlung ausräumen.


    Ich habe das in meiner laienhaften Vorstellung des deutschen Steuerrechts hier so dargelegt,
    es scheint durchaus so zu sein das jedes Fa./Ansprechpartner da eine unterschiedliche Meinung vertreten kann.
    Das alles entspricht natürlich in keinster Weise einer Beratung oder Empfehlung!!


    Also ich würde mich sehr stark gegen die Rückforderung wehren!
    Evtl. ein Steuerberater in Freundeskreis greifbar?


    Bis dahin
    Bernd


    PS.: Find ich super das du schon so früh auf's BHKW gesetzt hast!!

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hallo


    Das Fa prüft ob dies "Geschäft" auf Dauer Gewinn abwirft, und ob ein Fremder Dritter dies auch akzeptieren würde.


    PV einfach da 100 % Strom verkauft wird , zur Zeit keine Eigennutzung ! Weiterhin wird Steuerlich Gewinn erzielt


    Einnahmen minus Abschreibung , Zinsen , Wartung .


    Beim BHKW verkauf ich an mich selbst , für das FA heißt das dann recht Tasche linke Tasche , das wird dann deutlich härter kontrolliert.


    Wenn dein BHKW den Nachbarn versorgt und du Ihm Strom und Wärme verkaufst , kein Problem, die selbst den Strom zu verkaufen immer schwierige Kiste, bei uns das Finanzamt hat diese Konstellation nie akzeptiert.



    Mfg RAlf Sparwel

  • Meins bis jetzt schon.
    Da ich als Betreiber der "Hoose Energy Solutions" :-)_:-)
    an die Familie Hoose und Nachbarn veredelte Energie verkaufe.
    Da hier kein Unterschied zwischen den Kunden besteht, jeder wird also gleich behandelt, hat mein FA da so aktzeptiert.
    Ob sich da irgendwann etwas dran ändert? Keine Ahnung.
    Leider passiert es immer wieder das Beamte wechseln und der neue eine ganz andere Sicht auf die Relitäten hat, oder sich seien Sporen verdienen muss.
    Da kann man dann als Steuerbürger obwohl man nichts steuerlich unrechtes getan hat,
    in die Pfanne gehauen werden, bevor man weiß wie einem geschieht.


    Ich gehe aber davon aus,
    solange innerhalb der Lebenszeit der Firma ein Gewinn nachzuweisen ist.
    Solange man Kunden genauso behandelt wie den Kunden "Ich".
    Solange das FA sehen kann das man alles tut um aus den "Velusten" zu kommen.
    Solange Solaranlagen ebenso lange brauchen um in die Gewinnzone zu kommen.
    Solange kann ich meinem Fa das entsprechend darlegen.


    Nun gut es sind Beamte die dürfen nichts annehmen, noch nicht mal Vernunft,
    aber mit entsprechender Aufklärung der Beamten und Politiker,
    sollten wir gemeinsam diese Kuh vom Eis kriegen.
    Daran arbeitet dieses Forum und unser Bundesverband.


    Wie heißt der weltberühmte Slogan "Yes We Can!"
    Das sollte auch hier möglich sein.
    Also nicht jammern und stöhnen sondern aktiv werden und sich wehren.
    Jeder kann seine Lokalpolitikern auf die Füße treten,
    und sie über die ungerechte Behandlung von Zukunftslösungen aufklären.
    Nur so lassen sich evtl. jetzt bestehende § in eine entsprechend richtige Form abändern.


    Ich glaub ich hab wieder zuviel Politik im Fernsehen gesehen.
    Das färbt irgendwie ab, da wird man ganz :verrueckt: von.


    Bis dahin
    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • @ h-man


    Ich versuch nochmal was konstruktives für DEIN anliegen einzubringen.


    Wenn ich es richtig sehe,
    hast Du Dein BHKW als Gewerbe "ICH" angemeldet und versorgt (ausschliesslich?) Dich


    Es geht in Deinem Fall auch gar nicht um Vorsteuer und daraus resultierender MwSt.-Abführungspflicht, richtig?


    sonder ausschliesslich darum,
    dass das FA nicht die Gewinnerzielungsabsicht erkennt....erstmal soviel...alles korrekt bisher ja?


    Anscheinend kannst Du ja glaubhaft machen, dass Du noch Gewinner erzielen wirst,
    doch es scheint dem FA zu spät zu sein, wenn es erst 2011 ist.


    Wäre es nicht machbar, dass Du Dich nochmal ans FA wendest ...in der Art
    "Vielen dank für Ihren Hinweis...aufgrund..ihrer Einwände hab ich einen Betriebsprüfer ---könnt ja auch "ich2" sein--- hinzugezogen und der hat tatsächlich eine Strategie entwickelt die Einnahmen meines Gewerbes "ICH" zu verbessern um es wirtschaftliche zu betreiben. Rückwirkend ---weil die Vertragsbedingungen zwischen "ICH" und Kunden sowas zulassen--- (oder halt erst ab sofort) zum xxx??? wurden die Verkaufspreise angepasst, so dass sich jetz folgende wirtschaftliche Situation ergibt"


    Auf deutsch,
    Dein Unternehmen verkauft Dir Wärme und Strom zu neuen, höheren Kosten, so dass Du vll. schon ab sofort Gewinne erzielst.


    Ich bin kein Steuerberater,
    aber vll. kannst Du Deinen ja mal konsultieren, ob sowas nicht ein machbarer Weg wäre.


    Keine Ahnugn ob sowas funktionieren kann,
    aber ging mir halt so durch den Kopf...also bitte nicht zerreissen, wenn ich hier Blödsinn erzählt habe


  • Liebe Leute nun lasst doch mal die Kirche im Dorf!
    Das FA schläft auf dem Baum oder was???
    Werden ja spannende TIP's gegeben:-)
    Also zusammenfassend: wer einen zu geringe Laufzeit mit dem Dachs hat der ist einfach gekniffen - die Kiste rechnet sich dann einfach nicht. Dafür ist der Ivest, die erhöhten Verbrauchswerte und die exorbitant hohen Wartungskosten einfach zu dicke!
    Das darf doch ruhig veröffentlicht werden - was ist daran schlimm?
    Und für alle, die so wie ich die Vorsteuer abgegriffen haben stellt sich im Verlauf die Frage: wird Gewinn erzielt ja / nein. Wenn nicht: zahlen und freundlich bleiben. Da brauchen wir keine akrobatischen Rechenformeln, die nimmt uns das FA sowieso auseinander.
    Ohne besondere Vorkommnisse muss die Laufzeit mind. 4000h / a sein ansonsten ist das ein Schuss, der nach hinten losgeht.
    Daher muss der Verbrauch schon vorher ordentlich sein, naja egal, Hauptsache der Steuerberater und Dachshändler verdient gutes Geld und der Betreiber hat ordentlich viele Sorgen, die er vorher nicht hatte.
    Das Leben ohne Dachs ist deutlich ruhiger, weniger Termine, kein Stress mit verschiedenen Instanzen, Vorsteuer = Fremdwort, keine Foren durchstöbern :)