Mehrwertsteuer zurück- Erfahrungen?

  • Hallo alikante,


    als grenzenloser Optimist siehst Du die Sache mit der Mehrwertsteuer möglicherweise etwas zu entspannt.


    Daher folgendes. Die Mehrwertsteuer wird in allen Bundesländern gleich behandelt. Auch einem Unternehmer wird diese nicht geschenkt. Eine Mehrwertsteuererstattung ist vergleichbar mit einer Steuerstundung bzw. zinslosem Darlehen. Die Rückzahlung erfolgt, in dem auf alle betrieblichen Einnahmen Mehrwertsteuer berechnet und an das Finanzamt abgeführt wird.


    Wer sich die auf die Anschaffungskosten eines BHKW entfallende Mehrwertsteuer hat komplett erstatten lassen, muss nun für alle Energieabgaben vom BHKW also auch die selbst genutzte Wärme und Strom, die 19 % abführen. Das gilt auch für Lieferungen an Mieter. Geschieht dies nicht, und liegt die Summe der an das Finanzamt gezahlten Mehrwertsteuer auch nach Jahren unter der Summe der Mehrwertsteuererstattungen, wird das Finanzamt die Rückzahlung der Erstattungen verlangen. Wie gesagt, das kann auch erst nach ein paar Jahren erfolgen. Auf jeden Fall wird das Finanzamt mitrechnen, denn die Mehrwertsteuer dient dem Staat als Einnahme.


    Ich kann jedem nur empfehlen, welcher diese Zusammenhänge nicht überblickt, den Rat eines Steuerberaters zu suchen. Es geht nicht nur um eine mögliche Rückzahlung, zu wenig gezahlte Mehrwertsteuer kann auch Steuerhinterziehung bedeuten.





    Mit freundlichen Grüßen