Mehrwertsteuer zurück- Erfahrungen?

  • Hallo,


    ich habe da eine Frage, da ich den Durchblick noch nicht ganz bekommen habe. Vielleicht kann mir ja jemand auf die Sprünge helfen? Wenn ich meinen Dachs warten lasse, kann ich - so jedenfalls die Aussagen die ich gelesen habe - nur 30% der Mehrwertsteuer zurück fordern.
    Warum kann ich dann beim Kauf des Dachses die gesamte Mehrwertsteuer zurückfordern? :sos:

  • Moin Moin,


    also wenn dein FA für Anschaffungskosten die gesamte USt zurückerstattet hat, kannst Du auch von den Wartungskosten 100% ziehen.
    Allerdings kann es bei der Umsatzsteuererklärung eine böse Überaschung geben - also bitte die Rückerstattung anlegen und nicht ausgeben!!


    Wann ist dein Dachs in Betrieb gegangen?? Schon eine Steuererklkärung durch?


    MfG

  • Der Dachs geht nächsten Donnerstag ans Netz. Nein, die Steuererklärung wird erst fällig. Bin Vermieter und hab ein Gewerbe angemeldet. Bin ja mal gespannt, was es da für eine böse Überraschung geben soll!? |:-(

  • Bei deiner Konstellation dürfte es keine Probleme geben!!


    Wohnst Du selbst im Haus?? Dann solltest Du mit deinem Steuerberater klären wie Du die selbstverbrauchte Wärme (also auf deine Wohnfläche entfallende) gegenüber dem FA deklarieren mußt (Eigenentnahme ; Versteuern ja oder nein).
    Ansonsten ist das Ding ziemlich wasserdicht und Du kannst 100% Ust aus Anschaffung,Wartung und Brennstoff ziehen.


    |__|:-) Mfg

  • Der Dachs geht nächsten Donnerstag ans Netz. Nein, die Steuererklärung wird erst fällig. Bin Vermieter und hab ein Gewerbe angemeldet. Bin ja mal gespannt, was es da für eine böse Überraschung geben soll!? |:-(


    wie immer im deutschen Rechtsleben: Es kommt drauf an!


    Wenn ein BHKW rein gewerblich betrieben wird, z. B. weil ein Gärtner ausschließlich seine Gewächshäuser beheizt und beleuchtet oder ein Vermieter ausschließlich fremd vermietet und bei der Fremdvermietung zur UST optiert (geht nur bei nicht wohnwirtschaftlicher Vermietung), muss grundsätzlich auf alle Erträge MWSt verlangt und an das Finanzamt abgeführt werden, im Gegenzug kann für alle Aufwände, also auch die gesamten Herstellungs- und Betriebskosten eines BHKWs die Vorsteuer vom Finanzamt zurückgefordert werden.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • die Vorsteuer der laufenden Betriebskosten des BHKWs kann man bei Eigennutzung nicht geltend machen, es sei denn, man bezahlt auf die Wärme und Strom zusätzlich Mehrwertsteuer (weil bspw. die eigene GmbH das BHKW betreibt und über Wärme und Strom eine Rechnung stellt).


    Grüße


    Bruno

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  • Ja ich wohne selbst im Haus. Das mit der Wärme verstehe ich aber jetzt nicht ganz? |:-( Sorry, bin ein absolutes Grünhorn...


    wenn man die komplette Vorsteuer auf die Betriebskosten eines BHKWs geltend machen will, so ist für alle Erträge aus dem BHKW MWSt fällig, also für Strom und Wärme.


    Grüße


    Bruno

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  • Hallo,

    Wenn ein BHKW rein gewerblich betrieben wird, z. B. weil ein Gärtner ausschließlich seine Gewächshäuser beheizt und beleuchtet


    dann kommt es sich darauf an, ob der Gärtner (Landwirtschaft) Optiert ( 7 % auf die erzegten Produkte, Vorsteuerabzugsberechtigt) oder Pauschaliert (10,7 % auf die erzeugten Produkte, nicht Vorsteuerabzugsberechtig)...


    ... eine bitte, solche Steuerfragen, die einen Einzelnen betreffen können Ärger nach sich ziehen, dies läßt sich umgehen, wenn die Frage etwas "allgemeiner" gestellt wird. Z.b. Mein Bekannter hat so ein BHKW, der hat dieses oder jenes Problem...


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Hallo Dachsgärtner,


    na gut, hab nicht dran gedacht, dass es im Gärtnergewerbe auch die Möglichkeit der Pauschalierung gibt. Meine Angaben beziehen sich immer auf den Grundsatz und im deutschen Steuerrecht gibt es leider kaum ein Grundsatz ohne Ausnahme. Aus diesem Grund ist es nicht nur wie Du richtig schreibst problematisch und verboten, im Einzelfall zu beraten, sondern es ist auch fahrlässig, da man nur wenn man die gesamte steuerliche Situation des Steuerpflichtigen kennt, auch eine darauf abgestimmte Beratung durchführen kann.


    Grüße


    Bruno

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  • Moin Moin


    Also HolyMoly wie Du siehst birgt das deutsche Steuerrecht so einige Fußangeln. Deshalb kann ich nur nochmal wiederholen - geh bitte zu deinem Steuerberater.


    Bei Gewerbe + Vermietung + BHKW sollte Er den optimalen Weg durch den "Steuer Dschungel" finden.
    Falls er sich damit schwer tut kann man Ihm ja auf die Sprünge helfen - aber dann per PN. ^^|__|


    MfG

  • Hallo,


    Kenn da jemand der seine Anlage genau so betreibt ,also Vermitung und Eigennutzung ...


    der muss nur für den Strom Rechnungen an seine Mieter schreiben (wegen der Umsatzsteuer) nicht für die Wärme...


    Die Wärme wird ohne Steuer bei den Nebenkosten abgerechnet...



    mfg


    Dachsheizer

  • aber für den Brennstoff erhält der mit Sicherheit nicht 100% der Vorsteuer zurück.


    Grüße


    Bruno

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