Habe eben Post von meinem Stromversorger bekommen, der die Vergütungsabrechnung umstellen will. Demnach brauche ich keine Abrechnung mehr erstellen, sondern nur noch den Zählerstand mitzuteilen. Hierbei werde ich nach dem Steuersatz gefragt. Kennt sich hier jemand aus? Es werden 0%, 6% oder 16% als Eingabe angeboten.
Habe kein Gewerbe angemeldet und im Moment auch nicht vermietet.
Umsatzsteuer
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Hi,
wenn du nicht gewerbsmäßig einspeist, dann ist der Umsatzsteuersatz 0 %, denn du führst ja keine Ust ab, nehme ich mal an.
Trotzdem kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen, daß die EVUs momentan scheinbar Dumme suchen, die sie mit fadenscheinigen Vorschlägen aufs Glatteis führen können. Ich empfehle dir daher, den kompletten "Vorschlag" deines EVU einschließlich detaillierter Vergütungsregelung mal zur Prüfung auf Rechtmäßigkeit hier reinzustellen.
Mfg Andy der FrechDachs
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Es geht wohl ausschliesslich um die Umstellung der Abrechnung, was eigentlich sinnvoll ist. Die Konditionen sind ja gottseidank jetzt gesetzlich festgeklopft. Es werden 3 Modi angeboten:
Jahresgutschrift, Monatsablesung (nur bei Fernauslesung), monatliche Abschläge mit Jahresendabrechnung. -
Ich rate jedem zur Quartalsweisen Abrechnung gemäß EEX - Baseload :]
Außerdem rate ich Dir dringend, mit Deinem Sachbearbeiter des Finanzamtes abzuklären und lass Dir das sschriftlich geben, ob MwSt genommen werden muss oder nicht.
Einige Dachsbetreiber haben Probleme, wenn das Finanzamt nach mehreren Jahren ankommt und behauptet, die MWSt sei bereits in der Einspeisevergütung mit drin.
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Jaa BerndHH, und dann wurde dir wahrscheinlich die Abrechnung nach EEX-Gesamtjahresdurchschnitt angeboten, stimmts?
Wenn ja, bestätigt sich das was ich oben gesagt habe, hier werden Dumme gesucht!
Gruß Andy der FrechDachs
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Hallo BerndHH,
es wäre trotzdem sehr interessant, das Dokument zu sehen. Ich gehe Deinem Beitrag nach eigentlich davon aus, dass jeder Abrechnungsmodus nach EEX quartalsweise abgerechnet wird. Lediglich die (voraus-)zahlungsmodalitäten können gewählt werden. Bei mir ist das ähnlich, ich bekomme im Moment Quartalsweise eine Abschlagszahlung und am Jahresende mit der Meldung der Quartalszählerstände bekomme ich eine Endabrechnung nach EEX .
Nun aber noch mal zu der Umsatzsteuer: wie gesagt, wäre schön, das Dokument zu sehen, denn es gibt keinen MWSt-Satz von 6%, allenfalls sind das 7% und die gibts nicht auf Strom sondern fast ausschließlich auf Lebensmittel. Daher gibt es nur die Wahl USt-pflicht oder nicht. Wenn ja, dann muss das EVU zur gesetzlichen Vergütung zusätzlich MWSt an Dich bezahlen, die Du an das Finanzamt abführen musst. Im gegenzug kannst Du den Anteil der Mehrwertsteuer, welcher auf die Betriebskosten für den verkauften Strom entfällt vom Finanzamt zurückholen.
Grüße
Bruno
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Um die Sache mit der Umsatzsteuer ein für allemal einfach ?? darzustellen, arbeiten Bruno und ich gerade an einer Informationsschrift.
Link folgt in Kürze.
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Ich habe das gleiche PRoblem, nur bei der Inbeteriebnahmemeldung im "Kundendatenblatt für Erzeugungsanlagen": der Netzbetreiber fragt nach
"rein Umsatzsteuersatz von ? % ist zu berücksichtigen .. und weiter"Die Umsatztsteuer wrid vom Einspeiser and as FA... abgeführt"
-- ja was denn nun? was trage ich da ein??
danke für einen Tip
Gerd -
Moin Gerdh,
was hast Du den hier für nen alten Tread hersugekramt.
Hast Du zur Kleinunternehmerregelung optiert oder nicht?? Als Kleinunternehmer bekommst Du keine Vorsteuer auf Deine Ausgaben zurück darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen Also Brutto=Netto.
Du mußt doch wissen was Du beim FA gemeldet hast!!
Grüße
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Nö, meine Steuererklärung '13 liegt beim Steuerberater. wises ich also nicht. Also, ich bin kein KLeinunternehmer, sondern lebe als Angestellter und nicht von Einkommen aus meinem kleinen Stromgenerator.
Da komme ich mit etwas Nachdenken zu dem Ergebnis, dass ich nicht U-St. befreit bin. Lästig, wirklich.
Gerd
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Also, ich bin kein KLeinunternehmer, sondern lebe als Angestellter und nicht von Einkommen aus meinem kleinen Stromgenerator.
Da komme ich mit etwas Nachdenken zu dem Ergebnis, dass ich nicht U-St. befreit bin.
Gerd, bei der Frage "Kleinunternehmer oder nicht" geht es um was anderes. Hier der Versuch einer vereinfachten Erklärung:
Die Kleinunternehmer(KU)-Regelung gilt für die Umsatzsteuer und betrifft i.W. Gewerbebetriebe, die im Jahr weniger als 17.500 EUR Netto-Umsatz machen. Also wären zunächst mal alle Klein-BHKW-Betreiber KU. Was Du hauptberuflich machst, ist im Prinzip egal, außer Du wärest schon aus Deiner Haupttätigkeit USt-pflichtig: Dann liefe das BHKW steuerlich einfach in Deinem Hauptbetrieb unter derselben USt-Nummer mit.
Ein KU muss keine USt abführen und stellt für seine Leistungen keine USt in Rechnung. Umgekehrt kann er aber auch die von ihm bezahlte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen. Bei einem BHKW bedeutet das: Anschaffung und Wartung des BHKW sowie Erdgas bezahlst Du brutto. Für den eingespeisten Strom zahlt Dir der VNB aber nur den Nettopreis. Wegen der für BHKW's weiterhin geltenden fiktiven Volleinspeisung stellt der VNB dennoch für die fiktive Rücklieferung (Eigenverbrauch) USt in Rechnung. (Die zahlst Du in Deiner Eigenschaft als Privatverbraucher, nicht als Unternehmer.) Die entnommene Wärme ist dagegen umsatzsteuerfrei.
Weil die KU-Regelung für viele Gewerbebetriebe zu Nachteilen führt, hat der Gesetzgeber es ermöglicht, "zur USt zu optieren", d.h. auf die KU-Regelung zu verzichten. Das muss man ausdrücklich dem FA gegenüber erklären, z.B. auf dem Fragebogen, den man von dort bekommt. Folge: Der VNB zahlt Dir für den (fiktiv) voll eingespeisten Strom den Bruttopreis. Bezahlte Umsatzsteuer (auf die Anschaffung des BHKW sowie später auf die Erdgas- und Wartungskosten) kannst Du im Gegenzug als Vorsteuer geltend machen: USt-Saldi zu Deinen Gunsten (v.a. im Anschaffungsjahr) zahlt Dir das Finanzamt aus, dafür musst Du in den Folgejahren die Differenz zwischen eingenommener und gezahlter USt an das Finanzamt abführen. Es gibt zwei Nachteile:
a) Du musst jährlich eine USt-Erklärung machen, und im Inbetriebnahmejahr sowie im Folgejahr monatliche USt-Voranmeldungen machen.
b) Du musst auch auf den Wert der entnommenen Wärme USt abführen. Die Wärme wird für USt-Zwecke mit den (Netto-)Herstellkosten einschl. AfA bewertet, oder (wenn das günstiger ist) mit den durchschnittlichen Fernwärmekosten (siehe dazu den Thread "Stromerzeugende Heizungen und das Finanzamt").Bei PV-Anlagen ist es vorteilhaft und allgemein üblich, auf die KU-Regelung zu verzichten. Ich halte es aus den genannten Gründen auch für günstiger, wenn man das als BHKW-Betreiber so macht - muss aber nicht in jedem Einzelfall so sein. In jedem Fall solltest Du das mit Deinem Steuerberater besprechen. Wenn die Steuererklärungen für 2013 noch nicht 'raus sind, kann man das ggf. noch in Deinem Sinne anpassen.
Was das Formular betrifft: Der USt-Satz auf Strom ist 19%, aber das müsste der VNB eigentlich wissen. Mein Netzbetreiber hat auf seinem Formular spezifisch gefragt ob ich KU bin oder nicht. Vielleicht versteckt sich genau diese Frage hinter der etwas kryptischen Formulierung auf Deinem Formular - ein KU müsste dann hier wohl "0%" eintragen.
Gruß, Sailor