Bau eines BHKW

  • Hallo liebe Forenmitglieder,




    ich bin neu hier, hab aber schon ganz wichtige Fragen! :wissenschaftler:




    Ich rechne gerade im Rahmen einer Diplomarbeit verschiedene Varianten durch, wie meine Unternehmen eine seiner Werkhallen klimatisieren kann. Zwei Varianten bestehen dabei aus einer Absorptionskälteanlage, die durch ein Gasmotoren-BHKW bzw. ein Mikrogasturbinen-BHKW befeuert werden. Die Kosten für diese Varianten hab ich schon, aber ich finde nichts zu rechtlichen Grundlagen. Wer muss alles sein OK geben, bis ein Unternehmen ein BHKW errichten darf? Strom und Wärme sollen komplett selbst verbraucht werden. Was muss man alles genehmigen lassen?




    Leider hab ich zu diesem Thema bisher nichts gefunden. Vielleicht könnt ihr mir helfen.




    Welchen Explosionsschutz muss man eigentlich bei einem erdgasbetriebenen BHKW beachten?




    Vielen Dank im Voraus.




    Steffen

  • hallo student-hro...
    also es werden noch sicher mehr meldungen kommen , aber ich denke mal es muss keiner zustimmen..wenn du oder die firma keine förderung will oder braucht.
    du schreibst schon das das Unternehmen seinen erzeugten strom selbst verbraucht also auch keine einspeisung ..das einzige was mir spontan einfällt ist das EVU wegen der heizleistung und der abnahme des erdgases von denen.
    ich frag auch niemanden wenn ich einen herd brauche .. nur so zum beispiel.. |__|:-)


    Grüße kay

    Viele Grüße Kay ------- Konrad Weigel / KWE 7,5G-3 AP :imsohappy:

  • Vielen Dank erstmal für die sehr schnelle Antwort.


    Aber wie ist das denn mit den Emissionen? Die BHKWs sollen jeweils eine elektrische Leistung von mehr als 200 kW haben. Da gibt es doch ne TA Luft und so weiter.



    Hast du oder jemand anderes Erfahrungen mit solchen Größenordnungen?



    Vielen Dank.



    Steffen

  • Hallo Student-Hro


    Du brauchst für diese Vorhaben eine Baugenehmigung ( Feuerungsleistung größer 50Kw), dort wird dir auch die Auflagen für den Bradschutz vorgegeben.
    Dann solltest du dich bei der http://www.bafa.de über Förderungen und Anmeldung bemühen.
    Das Hauptzolltamt nicht vergessen http://www.zoll.de dort bekommst du die Mineralölsteuer erstattet für deine KWK Anlagen.
    Das EVU ist ein wesentlicher Vertragspartner, weil netzparalell geführte Anlagen sind einfacher zu händeln.


    Nun noch viel Spass beim schlau fragen

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Hallo,

    Die BHKWs sollen jeweils eine elektrische Leistung von mehr als 200 kW haben. Da gibt es doch ne TA Luft und so weiter.


    Nun ja, da hier von BHKW´s und jeweils gesprochen wird, nehme ich an das es mindestens 2 sind!
    400 KWel, das bedeutet das hier auch ohne einen evtl. vorhandenen Spitzenlastkessel o.ä. eine "Feuerungsleistung" von mehr als 1MW erreicht wird, dann muß das ganze nach dem BImschg genehmigt werden!


    (das ganze kann auch bei einem Dachs passieren, wenn der neben einen Heizkessel mit 990 Kw steht!)


    Und das EVU hat hier auch noch ne´ganze Menge bei der Leistungsklasse mitzureden, evtl. lassen die sich auch die bereitstellung der Ersatzanschlußleistung bezahlen, für den Fall das die BHKW´s mal nicht laufen usw.


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Moin,


    Baugenehmigung auf jeden Fall (nach Landesbaurecht), Gasversorger(EVU) und Schornsteinfeger haben auch ein Wörtchen mitzureden.


    Zoll und BAFA nur wenn man von denen Geld wiederhaben will )))) und Stromnetzbetreiber (EVU) nur wenn Eingespeist werden soll.



    Mfg

  • Vielen Dank nochmal. Hätte nicht gedacht, dass ihr hier so schnell antwortet.



    Also: Die beiden BHKWs stehen nicht nebeneinander. Es gibt nur eine Variante mit einem Gasmotor (210 kW elektrisch, 330 kW thermisch, 600 kW Leistngsaufnahme) und eine Variante mit einer Capstone C200 Mikrogasturbine (190 kW elektrisch, 290 kW thermisch, 606 kW Leistungsaufnahme).



    Ab wann gilt das BImschg? Bei wem muss man denn sowas beantragen?



    Vielen Dank.



    Steffen

  • Hallo,

    Ab wann gilt das BImschg? Bei wem muss man denn sowas beantragen?


    Ich meine, ab 1MW, aber vorsicht, es werden alle Wärmeerzeuger die Heizungswasserseitig verbunden sind zusammengezählt!


    Ich denke, das wird auch über die örtliche Baubehörde genehmigt, es sind dann aber noch zusätzliche Gutachten (zb. Schornsteinhöhe) erforderlich, und es werden noch ander Behörden hinzugezogen :rtfm: ....
    ...alles in allem recht aufwändig, und auch Zeitintensiv, deshalb schaut man bei mir in der Branche, das man wenn eben möglich darunter bleibt!


    Gruß Dachsgärtner

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  • Es gibt auf dem Werksgelände bereits drei Gaskessel mit einer Gesamtleistung von 4,2 MWth. Dann müsste ja eigentlich schon alles durch sein. Muss man dann für die zusätzlichen 0,3 MWth noch mal alles beantragen? Oder kann ich das dann einfach irgendwie eingliedern?



    Vielen Dank.



    Steffen

  • Hallo Student-HRO


    Mach da nichts ohne Baugenehmigung das geht in die Hose un letz endlich legen sie dir den ganzen Krahm wegen fomeller Fehler still.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Hallo,
    normalerweise sollten doch auch die ausführenden Firmen hier weiterhelfen können, die machen das ja (hoffendlich) nicht zúm ersten Mal!


    Weiß eigentlich jemand in diesem zusammenhang, ob es Baurechtlich gesehen Vorteile hat, wenn das BHKW "Schlüsselfertig" in einem Container verbaut ist?


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
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