Richtig abrechnen mit dem EVU?

  • Hallo Leute.


    Ich hab ein Verständnisfrage, zum richtigen Abrechnen mit dem EVU . Sollte das alles so passen, könnte man es ja als FAQ anpinnen.


    - Kein Einspeisevertrag mit dem EVU abschließen
    - KWK Stromvergütung beantragen (Anmeldung bei der BAVA') (KWK-Infos)
    - Netznutzungsendgeld (VNNE) beim EVU erfragen
    - EEX Wert vom vorherigen Quartal ermitteln ( kwk-infozentrum)


    Abrechnen kann man Monatlich oder Quartalsweise, Jährlich denke ich ist nicht so geschickt.


    Vorgehensweise:
    Am Einspeisezähler die eingespeiste Strommenge ermitteln.
    Den ermittelten Wert mit dem vorherigen Quartalswert von exx multiplizieren.
    Den ermittelten Wert mit dem VNNE multiplizieren.
    Den ermittelten Wert mit dem KWK Zuschlag multiplizieren
    Je nach dem ob man Umsatzsteuer abführt noch das ganze mit den Mehrwertsteuer multiplizieren.


    Als Grundlage kann man die Beispielrechnung vom XXX (Habe den Link und dadurch den Autor nicht mehr gefunden) nehmen.


    Ist das so richtig?


    Wie lange dauert so ein Antrag für den KWK Zuschlag?
    Sollte ich keine KWK Zuschlag erhalten, muss ich dann einfach diesen Wert weg lassen oder kommt etwas anderes dazu?

  • Hallo Dachsfinder


    Hast du deinen Dachs bei der BAFA angemedet?


    Die Musterrechnung ist so richtig ausgeführt. :sehrgut:


    Die Rechnungsstellung muß mindestens Quatalweise erfolgen, weil die EVUs die KWK Strommengen quatalweise an die BAFA melden müßen.
    So hat mir das mein Netzingeneur erklärt.Der hält sich genau an Richtlinien. :sehrgut:


    Alle anderen Abrechnungsarten sind nicht regelkonform laut Aussage meines Stadtwerkers.


    Jedes EVU hat unterschiedliche VNNE also nicht wundern das ist so.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

    Einmal editiert, zuletzt von GB1530 ()

  • Punkt zwei " KWK Stromvergütung beantragen" ist doch die BAVA oder?
    Punkt drei ist dann die VNNE oder?


    Die Musterrechnung ist nicht von mir, falls ich den Autor wider hier finde schreib ich das dazu.
    Ich werde den ersten Beitrag um die zwei Fachbegriffe erweitern.

  • Hallo Dachsfinder


    Ich steh gerade auf dem Schlauch mit deiner Nummerierung. :suchend:


    Wo drauf beziehts du die, auf die Rechnung, oder auf dein Posting. _()_

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
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