Hallo Leute.
Ich hab ein Verständnisfrage, zum richtigen Abrechnen mit dem EVU . Sollte das alles so passen, könnte man es ja als FAQ anpinnen.
- Kein Einspeisevertrag mit dem EVU abschließen
- KWK Stromvergütung beantragen (Anmeldung bei der BAVA') (KWK-Infos)
- Netznutzungsendgeld (VNNE) beim EVU erfragen
- EEX Wert vom vorherigen Quartal ermitteln ( kwk-infozentrum)
Abrechnen kann man Monatlich oder Quartalsweise, Jährlich denke ich ist nicht so geschickt.
Vorgehensweise:
Am Einspeisezähler die eingespeiste Strommenge ermitteln.
Den ermittelten Wert mit dem vorherigen Quartalswert von exx multiplizieren.
Den ermittelten Wert mit dem VNNE multiplizieren.
Den ermittelten Wert mit dem KWK Zuschlag multiplizieren
Je nach dem ob man Umsatzsteuer abführt noch das ganze mit den Mehrwertsteuer multiplizieren.
Als Grundlage kann man die Beispielrechnung vom XXX (Habe den Link und dadurch den Autor nicht mehr gefunden) nehmen.
Ist das so richtig?
Wie lange dauert so ein Antrag für den KWK Zuschlag?
Sollte ich keine KWK Zuschlag erhalten, muss ich dann einfach diesen Wert weg lassen oder kommt etwas anderes dazu?