Mini-KWK Zuschuss

  • ...wenn wir "Oldie" Besitzer ein wenig Glück haben, dann bekommen wir auch noch 5,11 Ct/ Kwh für den selbstverbrauchten Strom. Ist doch besser wie nix, oder?

    ...naja, das Glück kommt immer so zufällig. Etwas konkreter sollte es schon sein. Kann man da nicht ein bißchen nachhelfen? Gibt es irgendwelche Verlautbarungen und / oder Termine, die das konkretisieren? Denn von ganz alleine kommt bestimmt Niemand vorbei, der klingelt und fragt, "...hätten Sie Interesse, für Ihren selbst produzierten und selbst verbrauchten Strom 5,11 Ct / kWh zu bekommen?!"


    Gruß, maxnicks

  • Na ja, ich weis nicht, ob man dem Bundespräsidenten bei der Unterschrift unters Gesetz nachhelfen kann :vinsent:


    Das Gesetz muss nur noch durch den Bundesrat (Bundestag wurde es in dritter Lesung abgenickt), dies sollte bei den aktuellen Mehrheitsverältnissen nur eine Formsache sein, dann noch unterschreiben vom Bundespräsidenten und veröffentlicht werden im Bundesanzeiger.
    Die bisher nur mündliche Stellungname von der BAFA sagt nach einer Besprechung mit dem Bundeswirtschaftsministerium aus, dass das Gesetz in dieser Fassung keinen Unterschied macht zwischen Bestandsanlagen und Neuanlagen.
    Sobald es etwas schriftliches gibt, wurde mir zugesagt, dass wir das zur Veröffentlichung im Forum erhalten :sehrgut:


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Moin!


    Habe soeben mit der E.ON telefoniert. Man wollte mir nicht bestätigen, dass man mit einer Bestandsanlage ab dem 01.01.09 die 5,11 Cent auf den selbst genutzten Strom bekommt, aber man sagte mir, ich könne schon mal davon ausgehen!??!
    Zwischen Bestands- und Neuanlagen werde in dieser Sache auf jeden Fall kein Unterschied gemacht.


    Was die Messung des selbst genutzten Stroms betrifft: jeder, der über einen 4-Quadranten-Zähler (Monsterzähler) verfügt, sei für diese o. g. Umstellung gerüstet.


    Techdachs

  • Hallo,

    Was die Messung des selbst genutzten Stroms betrifft: jeder, der über einen 4-Quadranten-Zähler (Monsterzähler) verfügt, sei für diese o. g. Umstellung gerüstet.


    Monsterzähler ist gut! ))))


    Aber ich frage mit, wie soll der 4 Q Zähler die Strommenge erfassen, die ja garnicht über diesen Zähler, sondern direkt vom BHKW zum Verbraucher geht? ?(


    Nun ja, man sieht mal wieder, das die Jungs und Mädels von den EVU mit BHKW´s nicht viel anfangen können..... :diablo:


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Moin Gemeinde,


    hatte heut Post von der BAFA bekommen. Mein Antrag ist angekommen und wird nun bearbeitet, nun kann ich richtig loslegen und Nägel mit Köpfen machen. ^^|__|
    Allerdings gibt es da wohl eine regelrechte Antragsflut - ich habe die Nummer 100xxx gezogen |:-( und damit wird bis zum - hoffendlich positiven - Bescheid noch etwas Zeit vergehen.


    MfG

  • Hallo zusammen,


    das hört sich gut an, 5,11 Cent/kWh für den selbstgenutzten Strom.


    Wie aber muß man vorgehen, daß man in den Genuß der Zuteilung kommt?
    Wo muß man welchen Antrag stellen?
    Weiß da jemand eine Antwort?


    mit Gruß
    Werner

  • Heizölmaschinen sind nach meiner Information deshalb nicht drin, weil diese die Anforderungen 1/2-TA-Luft nicht erfüllen.


    Die genauen Förderrichtlinien kann man sich vom BMU herunterladen. Da steht drin, dass die Anlage als Voraussetzung für den Investzuschuss die TA-Luft einhalten muss. Für den Umweltbonus braucht sie TA-Luft/2 bei CO und NOx. Dieselmotoren haben bei letzterem oft Schwierigkeiten beim Einhalten der Grenzwerte, darum fallen sie raus. Es ist ja durchaus statthaft vom BMU, bevorzugt jene Aggregate zu fördern, die mit niedrigen Emissionen gesegnet sind.


    Die Refinanzierung dieses Programmes soll durch die Einnahmen bei der Versteigerung von CO2-Zertifikaten sichergestellt werden. Daher ist zu erwarten, dass dieses Impulsprogramm noch eine Zeit lang laufen wird, da das eine sichere Einnahmenquelle ist. Ob allerdings die Konditionen im kommenden Jahr genauso gut aussehen, darüber kann nur spekuliert werden.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Es ist ja durchaus statthaft vom BMU, bevorzugt jene Aggregate zu fördern, die mit niedrigen Emissionen gesegnet sind.


    Die Refinanzierung dieses Programmes soll durch die Einnahmen bei der Versteigerung von CO2-Zertifikaten sichergestellt werden.


    Gruß,
    Gunnar

    Moin Gunnar und nochmal danke für deinen Vortrag am Samstag :thumbup:


    Wenn ich deine Aussage so lese dann kann ich nicht recht verstehen warum wir Pflanzenöler auch aus der Förderung fallen sollen. Denn wir würden ja die meisten CO2 Zertifikate einsparen!!!


    Und noch ne Frage zum Eigenverbrauchten Strom. Wenn ich meine EEG Anlage als Überschusseinspeiser betreiben würde, bekäme ich dann ebenfalls die 5,11Cent Förderung für Eigenverbrauch??
    Und wie verhält sich das Thema Umsatzsteuer für diesen Eigenverbrauchten Strom - das betrifft ja dann auch die KWK´ler?? Muß ich einen fiktiven Wert pro Kilowattstunde + 5,11Cent Versteuern und abführen??


    MfG


  • Wenn ich deine Aussage so lese dann kann ich nicht recht verstehen warum wir Pflanzenöler auch aus der Förderung fallen sollen. Denn wir würden ja die meisten CO2 Zertifikate einsparen!!!


    Und noch ne Frage zum Eigenverbrauchten Strom. Wenn ich meine EEG Anlage als Überschusseinspeiser betreiben würde, bekäme ich dann ebenfalls die 5,11Cent Förderung für Eigenverbrauch?


    Das ist genauso wie mit den Schwedenöfen, die CO2-verträgliches Holz verfeuern. Dass die z.T. qualmen und stinken, die Feinstaubbelastung hochdrücken, ist weniger gewollt. Daher möchte man lieber kontrollierter abbrennbare Pelletkessel installiert haben, die über eine Regelung der Feuerung verfügen und daher auch bessere Abgaswerte liefern.


    Wenn es also einen Pflanzenölmotor gibt, der die TA-Luft einhält, dann kauf den und Du bekommst die Förderung des Impulsprogrammes. Es ist für den Investzuschuss völlig irrelevant, welcher Brennstoff eingesetzt wird - jedenfalls habe ich nichts Gegenteiliges im Hinterkopf.


    Das andere ist die Unterscheidung zwischen einer Förderung nach EEG und KWK . Das ist ein Entweder - Oder! Im EEG gibt es eine fixe Vergütung, unabhängig vom Strompreis und man erhält bei KWK-Anlagen, die Biomasse verwerten, einen zusätzlichen Schlag obendrauf auf die Vergütung durch den Strom, sofern die Wärme sinnvoll genutzt wird. Das ist der KWK-Bonus (3 ct/kWh) im Erneuerbare Energien Gesetz. Der Bonus gilt für den gesamten KWK-Strom, der aus der Anlage stammt. Normalerweise werden EEG-Anlagen in Volleinspeisung betrieben, das ist aber eine Tariffrage. So kann es z.B. durchaus denkbar sein, dass sich auf einem großen Industrieareal eine Windkraftanlage befindet. Wenn man 9 ct EEG Vergütung bekommt, man selber aber 12 bezahlt, wird man die Eigenerzeugung lieber selber verbrauchen als die Zähler so zu verdrahten, dass alles eingespeist wird. Die 5,11 ct/kWh gelten für das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz.


    Bei der KWK-Förderung bekommt man einen Zuschuss auf die erzeugte elektrische Arbeit. Eingespeister Strom wird mit dem Stromwert (EEX-Baseloadpreis) und den vermiedenen Netznutzungsentgelte (je nach Netzbetreiber) vergütet. Selbstverbrauchter Strom ist gleich viel wert, wie der eingesparte Tarifstrom kostet.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • OK,
    davon mal abgesehen das die TA Luft erst neuerdings Pflanzenöl als Treibstoff listet, kann ich verstehen das mangels geeigneter Filter die PÖL verbrennung "dreckig" ist und bleibt.
    Doch dafür hätte man eine Ausnahme schaffen sollen - ansonsten stirbt der ohnehin kränkelnde PÖL Markt einen qualvollen Tod und das kann nicht Sinn des Impulsprogrammes sein - oder doch??


    Die strikte Trennung zwischen KWK und EEG Einspeisung ist mir durchaus bekannt, auch das (BHKW)EEG´ler meist wegen der "hohen" Vergütung Volleinspeisen ist logisch.
    Allerdings steigen ja die Strompreise und in nicht allzuferner Zukunft werde ich meinen Haushaltstrom zu einem höheren Preis einkaufen als ich per EEG für den Strom aus meinem BHKW vergütet bekomme. @:pille


    Insofern finde ich deine letzte Aussage treffend "Selbstverbrauchter Strom ist gleich viel wert, wie der eingesparte Tarifstrom kostet" .


    So gesehen müsste mir ,wenn ich meinen BHKW Strom selbst verbrauche, analog zum KWK Gesetz eine Vergütung für eingesparten Tarifstrom zustehen. .||.


    Da aber das KWK Gesetz bei mir als EEG´ler nicht zum tragen kommt müsste ein solcher passus ins neue EEG Gesetz eingefügt werden um eine gleichstellung mit KWK Anlagen in punkto selbstverbrauchter Strom zu erreichen.


    Gibt es dererlei Überlegung in den Gesetzesgebenden Gremien??


    MfG

  • Hallo Alikante
    Enige Hersteller die sich Pöl BHKW auf Halde produziert haben bauen sie zu Heizölmaschinen um.
    Und verkaufen sie als Heizölmaschine.Schade das der Pöl Markt zusammen bricht.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH


  • Hallo, zu dem Thema TA-Luft kann ich hier mal aus erster Hand berichten. Zu unterscheiden sind 3 Fälle:


    1. Gas/Flüssiggas / 2. Heizöl / 3. Pflanzenöl


    1. Zum Thema Erdgas/Flüssiggas: Hier ist das Problem TA-Luft eigentlich trivial. Folgende Grenzwerte sind da einzuhalten: NOx < 500 mg/m3; CO < 300 mg/m3. Wer den Umweltbonus haben will, muss diese Werte mindetens halbieren. Für Gasbetrieb ist das eigentlich kein Problem. Man benötigt eine exakt arbeitende Lambda-Regelung und einen passenden Katalysator. Hier kommt es auf die Größe der Oberfläche und die Art der Beschichtung an, die zum Abgasvolumenstrom passen müssen. Unsere Gas-BHKWs erfüllen dabei 1/2 TA-Luft problemlos. Die Menge der gelisteten Maschinen bei der BAFA beweist, dass das eigentlich kein Problem ist.


    2. Zum Thema Heizöl: Hier sind folgende TA-Luft-Werte einzuhalten: CO < 300 mg/m3; NOx < 1000 mg/m3; Russ < 20 mg/m3. Dabei muss das ganze auf 5% Sauerstoffanteil im Abgas bezogen sein. Und hier liegt das dicke Problem. Wer sich mit der Materie beschäftigt wird feststellen, dass es beim CO kein Problem ist, den Grenzwert auch ohne Filter einzuhalten. Russ birgt schon die erste Herausforderung. Das Zeug hat eine Zündtemperatur von ca. 600 °C. Die Abgastemperaturen bei 1500 U/min liegen bei kleinen BHKWs (ca. 7,5 kW el) aber nur bei 300-350 °C. Daher wird im Filter mit speziellen Beschichtungen gearbeitet, die die Zündtemperatur der Partikel senken. Wichtig ist dabei ein dem Rußfilter vorgeschalteter Oxikat. Problem: Es darf nur schwefelfreies bzw. schwefelarmes Heizöl verwendet werden. Der Schwefel wird bei der Verbrennung im Motor und der Feuchtigkeit im Abgas zu schwefeliger Säure, die die Beschichtung des Rußfilters regelrecht zerfrist. Das ganze dauert keine 1000 Betriebsstunden. Rußfilter wie bei Dachs müssen regelmäßig freigebrannt werden, da sie sich trotz selbstregeneration über die Beschichtung mit der Zeit zusetzen. Das größte Problem kommt zum Schluß: Thema NOx. Es gibt beim Diesel in der hier besprochenen Leistungsgröße einfach zur Zeit keine wirtschaftliche Möglichkeit, das in den Griff zu bekommen. Ein Oxi-Kat kann NOx nur zu einem kleinen Teil reduzieren. Motoren die mit ihren NOx-Werten >1500 mg/m3 liegen haben hier zur Zeit definitiv ein Problem. Lösungen könnten hier spezielle NOx-Speicherkats oder eine Ad-Blue-Einspritzung sein, was sich aber beides nicht wirtschaftlich darstellen läßt. Wir hoffen, dass wir aufgrund der guten Verbrennung bei unseren 7,5 kW BHKW die TA-Luft trotzdem bald schaffen werden. Eines zum Schluß: 1/2-TA-Luft scheint zur Zeit völlig ausgeschlossen. Und mal ehrlich: Das ist ein Verlust von 750 €. Das rechtfertigt einfach keine komplizierten, unausgereiften Klimmzüge.


    3. Zum Thema Pflanzenöl: Hier sieht es ähnlich aus wie beim Heizöl mit einem Unterschied: Es gibt keinen Hersteller, die Ihre Filter für Pflanzenöl freigeben. Die Zusammensetzung des Pflanzenöl-Russ fürht dazu, dass sich die Filter irgendwann nicht mehr freibrennen können. Das Zeug verklebt die Waabenstruktur regelrecht - der Filter kann nur noch auf den Schrott. Wechselintervall je nach Betriebsstunden so ca. im Jahresrhythmus. Kosten dafür pro Wechsel irgendwo zwischen 500 und 1000 €.


    Wer sich über die TA-Luft etwas schlau machen will: Das BHKW-Infozentrum hat dazu HIER eine recht hübsche Zusammenfassung.



    Aber Achtung: Laut Impulsförderprogramm langt es nicht, nur die TA-Luft einzuhalten. Es muss auch noch eine Primärenergieeinsparung von mind. 10% und ein Jahresnutzunsggrad von mind. 80% erreicht werden. Dazu bedarf ist noch eines Stromzählers zwischen BHKW und Hausanschluss.


    Zu klären ist, wie die Primärenergieeinsparung berechnet werden soll, da ja auch der Wirkungsgrad des bisher zugekauften Stromes mit berücksichtigt werden muss. Wir verwenden bein unseren Berechnungen die sog. ASUE-Methode, da von der BAFA hier keine genauere Auskunft zu bekommen war. Ihr merkt schon, dass da unsere lieben Politiker wiedermal ein Fass aufgemacht haben, was sie gar nicht überblickt haben.


    Gruß Alexander_31