Einspeisevergütung ich blick es nicht...help

  • Moin zusammen!


    Ich bin derzeit im Aufbau eines eigenen BHKW mit einem Chinadiesel und stehe jetzt vor der Entscheidung : Einspeisen oder selbst verbrauchen.
    Das BHKW läuft später in einem Einfamilienhaus wärmegeführt mit ca. 3 Stunden Eischaltdauer pro Tag (natürlich nur im Winter wenn Wärme benötigt wird)!
    Die elektrische Leistung wird ca. 3 Kw sein, so dass ich dann ca. 9Kwh einspeisen könnte!


    Jetzt meine Frage: Ich würde eigentlich lieber im Inselbetrieb mit einem Synchrongenerator arbeiten und den Strom dazu nutzen Akkus zu laden (die von der Solaranlage, die im Winter eh nicht voll werden) und den Strom in der Einschaltzeit zum Wäsche waschen ect. nutzen, nur wenn es sich echt lohnt würde ich auf Einspeisebetrieb gehen.
    Ich raff das nur nicht mit den ganzen Vergütungen. Könnte mir jemand bitte kurz sagen was ich genau für die 9KWh bekäme (mit Nawaro), denn ich muss ja auch wieder Strom von Versorger kaufen und das gegenrechnen! Oder gilt die Föderung eh nicht bei Selbstbau...wegen fehlendem Wartungsvertrag ect.


    Bitte klärt mich auf ich krieg hier noch ne Macke!


    Gruß Zebra

  • Moin Zebra und Willkommen im Forum!!


    Erst mal kommt es auf den Treibstoff an welchen Du verwenden möchtest.


    Du schreibst was von NaWaRo??? Diesen Zuschlag gibt es nur bei EEG Vergüteden Pflanzenöl BHKW - wenn Du so eins bauen willst bekommst Du bei Anmeldung in 2008 noch 18,83Cent/Kwh. (20Jahre Garantiert) ^^|__|


    MfG

  • Hallo Zebra,


    erstmal herzlich Willkommen im Club 8o


    Bei den geplanten geringen Laufzeiten würde ich auf eine Einspeisung verzichten und den gesammten Strom selbst verbrauchen. Zum Einspeisen benötigt man einen Einspeisezähler und der kostet Miete bzw die Anschaffungskosten bei einem eigenem Einspeisezähler. Zusätzlich lässt das EVU sich die Ablesegebühren/Abrechnung bezahlen.


    Was die Förderung angeht, wird es bei einem Eigenbau einen Papierkrieg mit den zuständigen Stellen geben! Ob sich der ganze Aufwand dann noch lohnt _()_


    Ich denke mal, dass ein Netzparallelbetrieb ohne Einspeisung das Beste wäre |__|:-)


    Ax

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Hallo Zebra,


    Ich denke mal, dass ein Netzparallelbetrieb ohne Einspeisung das Beste wäre |__|:-)


    Ax


    ;-)_) Jetzt steh ich aufm Schlauch - wie geht sowas denn???


    Allerdings hast Du recht AxelF - die Sache wird sich mit den ganzen Nebenkosten bei 3h Betrieb pro Tag (im Winter!!) eher nicht rechnen.


    @ Zebra - was machst Du wenn deine Batterien voll sind?? Speist Du dann den Solarstrom ein oder was für ne Konstruktion hast Du da?? _()_


    MfG

  • Jetzt steh ich aufm Schlauch - wie geht sowas denn???


    Jaaa? _()_ mmmhhh also ich meinte, wenn ich zum Beispiel eine elektrische Grundlast von 6Kw im Objekt habe und ein BHKW mit 5kw/el betreibe, bleibt ja nix zum Einspeisen übrig, also brauch ich keinen Einspeisezähler.


    Jetzt muss ich natürlich das BHKW trotzdem bei den zuständigen Stellen anmelden, - wobei ich auch schon gehört habe, dass es Kandidaten gibt, bei denen ein BHKW seit Jahren im Keller tuckert, ohne dass es bekannt ist.
    Damit ich jetzt nicht falsch verstanden werde
    Das ist aber illegal und kann entsprechend geahndet werden!




    AxelF

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    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Alles klar - sowas in der Art habe ich mir schon gedacht :-)_:-)


    Nun ja, wenn man kein Geld von dem EVU haben will braucht man nix anmelden. ok


    laut TAB müssen auch nur Geräte ab 3,5KW angemeldet werden - E-Herd, E-Motoren etc.


    allerdings wäre das in diesem Fall wohl eine Inselanlage mit Netzunterstützung )))))))) wenn dann noch ein Nicht Rücklaufgesperrter Zähler ins Spiel kommt wirds kriminell!! ^^|__|


    Nur die Sache mit dem PÖL wäre echt doof - dann lieber die billigeste Brennstoffalternative Heizöl oder Gas aus der Buddel


    |__|:-)

  • wenn dann noch ein Nicht Rücklaufgesperrter Zähler ins Spiel kommt wirds kriminell!!


    Wie man hier liest läuft vielleicht doch das eine oder andere BHKW netzparellel und der Zähler hat keine Rücklaufsperre.


    Mich würde mal interessieren ob schon mal jemand von seinem Energieversorger eins verpraten bekommen hat woll er es nicht angemeldet hat? und es so betreibt.


    Gibt es da jemand der Licht ins Dunkle bringen kann?


    Gruß

  • Hallo,

    Mich würde mal interessieren ob schon mal jemand von seinem Energieversorger eins verpraten bekommen hat woll er es nicht angemeldet hat? und es so betreibt.


    Mir ist kein Fall bekannt.


    Aber ich habe z.b. mal einen Fernsehbeitrag gesehen, wo die Versorgung eingestellt wurde, nur weil Strom mittels Verlängerungsleitung an einen Nachbarn weitergegeben wurde, dessen Strom gesperrt wurde. Die Versorgungsbedingungen geben das her.


    Wenn Du jetzt mal das "Gefärdungspotential" eines zum Nachbarn gelegten Kabels, und das eines illegal, evtl. auch noch ohne ENS laufendes BHKW vergleichst, dann kannst Du dir die Antwort vermutlich schon selber geben...
    ...ich ür meinen Teil denke, das sowas kein EVU mitmacht, und dementsprechend hart reagiert.


    Wenn es ganz schräg läuft, dann verliert die Alte Zählertafel ihren Bestandsschutz, und für den nach der Versorgungsunterbrechung notwendig werdende "Neuanschluß" muß erst mal auf die geltende TAB hochgerüstet werden. In einem Fall, wo einfach nur der Zähler wg. einer nichtvermietetn Whg. ausgebau wurde, wurde dies vom EVU gefordert.


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!