Urteil Erdgaspreis

  • Hallo zusammen,


    das Landgericht Rostock, Aktenzeichen 4 O 316/06 vom 26. April 2007, hat in einem Urteil entschieden, dass sich ein Erdgasversorger zur Begründung einer Preiserhöhung nicht auf geänderte Marktverhältnisse oder gestiegene Heizölpreise berufen darf! -;-(
    Das dürfte in so fern interessant sein, weil immer noch viele Gasversorger den gestiegenen Heizölpreis als Begründung einer Preiserhöhung angeben. :-(/


    AxelF

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    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Hallo Axelf
    Das wird auch mal Zeit das die EVU´s ihre Hosen runter lassen müßen.


    Bei manchen EVU´s gibt es auch reichlich Gewinn, die so meine ich mit normaler Marktwirtschaft nichts zutun haben, das errinnert mich eher an monopolisierte Abzocke. Meine Kunden sparen damit sie Die Energierechnungen bezahlen können.Opa und Oma plündern ihre Sparkonten damit sie eine warme Bude haben.
    Die MWst Mehreinnahme veranlasst den Staat nur zum Schuldenabbau, blos nicht in die Forschung stecken um neue Innovationen zu entwickeln.


    Ich persönlich bin über die derzeitige Situation sehr verärgert.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Ich bin ja auch einer der bösen Zahlungsverweigerer.
    Inzwischen bekomme ich eine fiktive Abrechnung damit sie wenigsten das Geld bekommen, den Rest der "willkürlichen" Kürzungen wollen sie weiter einklagen.
    Ende des Jahres greift die erste Verjährung, ich bin weiter gespannt auch die Grundlage der Preisforderung.
    Oft genug habe ich ja jetzt schon um Aufklärung gebeten, leider kam da nichts ausser der Versicherung das alles seine Richtigkeit hat.
    Dem hatte ich dann halt zurück versichert das ich meine Berechnung auch für richtig halte....


    Ich denke mal das Ende des Jahres eine aufschiebende Erklärung (Mahnbescheid) eintrudeln wird.
    Die Urteilslage ist ja momentan nicht so prickelnd für die Gasversorger, ich habe große Bedenken das die sich die Blöße vor Gericht geben werden.
    Mal sehen was das Jahr so bringt.
    Ich kann übrigens nur jedem den Prozesskostenfond des "Bund der Energieverbraucher" empfehlen,
    eine Rechtschutzversicherung wird wohl nicht in die Klage eintreten,
    da der Gasvertrag ja bei den meisten Nutzer schon älter als der Versicherungsbegin ist.


    Falls das Geld frei werden sollte, werde ich das ökölogisch in eine eigene Solaranlage, evtl. in eine Solarbeteiligung investieren.


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang


  • das Landgericht Rostock, Aktenzeichen 4 O 316/06 vom 26. April 2007, hat in einem Urteil entschieden, dass sich ein Erdgasversorger zur Begründung einer Preiserhöhung nicht auf geänderte Marktverhältnisse oder gestiegene Heizölpreise berufen darf! -;-(
    Das dürfte in so fern interessant sein, weil immer noch viele Gasversorger den gestiegenen Heizölpreis als Begründung einer Preiserhöhung angeben. :-(/

    Ich habe gerade von EON Avacon Vertriebs GmbH eine Preiserhöhung zum 1.12.2008 angedroht bekommen.
    Begründung: " Der Preis für Rohöl hat auf den internationalen Märkten im ersten Halbjahr Rekordhöhen erreicht. Der Erdgaspreis folgt mit durchschnittlich 6-monatiger Verzögerung. Dieser weltweiten Entwicklung können auch wir uns nicht entziehen, so dass wir unsere Erdgaspreise zum 1. Dez. ...... anpassen."


    Was ich überhaupt nicht verstehe, dass auch der monatliche Grundpreis mitangehoben werden soll. Einen Zusammenhang mit dem Heizölpreis kann ich da gar nicht erkennen.
    Wie könnte man sich ggf. dagegen wehren?

  • Bund der Energieverbraucher hat seitenweise Hinweise wie man sich wehren kann und sollte.
    Er würde den Rahmen dieses Forums sprenden, das alles nochmal zu schreiben.
    Zumal wir auch nich genügend fachgerichtete Mitglieder (Anwälte) wie die im Forum haben.


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Bernd der Dachsausbeuter.
    Ich danke für Deinen Tip. Werde mich da mal umsehen.