Hallo zusammen,
das Landgericht Rostock, Aktenzeichen 4 O 316/06 vom 26. April 2007, hat in einem Urteil entschieden, dass sich ein Erdgasversorger zur Begründung einer Preiserhöhung nicht auf geänderte Marktverhältnisse oder gestiegene Heizölpreise berufen darf! -;-(
Das dürfte in so fern interessant sein, weil immer noch viele Gasversorger den gestiegenen Heizölpreis als Begründung einer Preiserhöhung angeben. :-(/
AxelF