Volleinspeisung oder Eigenverbrauch?

  • Hallo,


    da mein EC-Power BHKW (30kWth/15,2kWel) demnächst betriebsbereit sein wird, stelle ich mir folgende Frage:


    Volleinspeisung des produzierten Stroms oder als Gebäudestrom verbrauchen und als Allgemeinverbrauch mit den Mietern abrechnen?



    Insgesamt braucht die Gebäudetechnik etwa 80.000 kWh an Strom im Jahr. Alles davon kann ich aufgrund der Leistungsaufnahme einiger Geräte nicht durch das BHKW ersetzen. Nach dem bisherigen Stand werden pro Jahr um die 95.000-105.000 kWh produziert werden, davon sehe ich etwa 60.000 kWh als realistischen Verbrauch im Gebäude.


    Hat von Euch jemand eine ähnliche Konstellation und wie rechnet Ihr das mit den Mietern ab? Eigentlich hat der Vermieter ja beim Bezug des Allgemeinverbrauchs das freie Wahlrecht des Versorgers. Muss ich trotzdem von allen Mietern eine Zustimmung für diese Art der Versorgung haben? Den Reststrom würde ich dann wie gehabt anhand der Rechnung des Versorgers an die Mieter weiterreichen.


    Ich habe den BHKW-Betrieb in einer eigenen Firma ausgegliedert,bin aber parallel Miteigentümer am Objekt. Ist das nun Eigenverbrauch der dann kostenseitig mit dem Betriebskosten weitergegeben werden kann?


    Viele Fragen - bitte vom Admin eine kurze Info wenn es zu sehr in Richtung Steuerberatung geht.



    Ich bin für jeden Tip von eurer Seite dankbar.

    Gruß
    Michael


    Alle sagten: Das ist unmöglich! Dann kam einer der dies nicht wusste und tat es einfach.

    Einmal editiert, zuletzt von pepshmeer ()

  • Hallo Pepsmeer
    Ich habe da was ehnliches.
    Den Strom verkauf ich an meine Mieter zum Einkaufpreis so wie ich den Strom von meinen EVU beziehe.
    Dafür brauchen sie bei mir keine Zählergebühren bezahlen und die Abrechnung ist kostenlos.
    In den letzten 3 Jahren habe ich damit keine Probleme gehabt.
    Dadurch das ich Großabnehmer bin und einen Sondervertrag habe ist der Strom für die Mieter billiger als bei Yellow.


    Wie das neue Recht im Moment aussieht muß ich noch in Erfahrung bringen.
    Da du Erdgas als Brennstoff hast würde ich an deiner Stelle auf keinen Fall eine Volleinspeisung machen.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Hallo GB1530,
    soweit ich das an den aktuellen Gaspreisen (5,3ct brutto/kWh) hier vor Ort heute berechnen kann, würde sich die Investition bei Volleinspeisung nach etwa 4,5 bis 5,5 Jahren rechnen. Besser wäre es natürlich, den Strom im Haus so weit es geht zu verbrauchen.
    Der Strom wird nur an den Gebäudebetreiber (Vermieter) geliefert, um die Gebäudetechnik zu versorgen. Die Mieter sind und bleiben fest in der Hand der großen Energieversorger.


    Mir ist nur nicht ganz klar, wie ich das in der Abrechnung darstellen soll - den Restbezug kann ich mit der Stromrechnung nachweisen.Aber wir setze ich die bereitgestellt Leistung aus dem BHKW an? Nicht dass ich dann auch noch die Energiesteuer draufschlagen muss... :wacko:

    Gruß
    Michael


    Alle sagten: Das ist unmöglich! Dann kam einer der dies nicht wusste und tat es einfach.

  • Hallo pepshmeer,

    Eigentlich hat der Vermieter ja beim Bezug des Allgemeinverbrauchs das freie Wahlrecht des Versorgers. Muss ich trotzdem von allen Mietern eine Zustimmung für diese Art der Versorgung haben? Den Reststrom würde ich dann wie gehabt anhand der Rechnung des Versorgers an die Mieter weiterreichen.


    Es soll mir einmal jemand einen absolut gerechte NK-Abrechnung zeigen!!!!
    ( Egal, welschen Abrechnungschlüssel Du nimmst, Irgent einer ist immer in den A... gekniffen, Gott sei dank weiß er es meistens nicht)


    Nun ja, bei einem "Normalem Objekt", wo auch die "Strombezieher" (Wohnungsmieter) den Nutzen, von den durch den normal bezahlte Strom hätten (preisgünstige Heizkosten), da könnte man das alles rel. Einfach verkaufen...


    Nur, was scheert es einen TG Mieter, wenn die Heizkosten/WW Kosten für die anderen sinken? _()_


    Ich würde den BHKW Strom etwas unter dem Preis des Örtl. EVU ansiedeln, dann hat man für jegliche Klientel passende Argumente :D , ansonsten gibt es auch so einen CO² Zertifikat zum Ausdrucken, das sollte den letzten Zweifler überzeugen.!


    Gruß Dachsgärtner
    (Wenn ich den Haufen Scherben seh ;) , dann muß ich demnächst viel Glück haben...)

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Hallo Pepshmeer,

    Nicht dass ich dann auch noch die Energiesteuer draufschlagen muss...


    Also BHKW-Strom, der im Objekt verbraucht wird, der ist davon befreit....
    ..eine Sorge weniger! :thumbup:


    Gruß aus dem Rhld.
    Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Hallo Dachsgärtner,
    der Witz liegt ja in der Heizkostenverordnung - die sieht vor, dass nur die reinen Bezugskosten für die Heizenergie zzgl. Wartung dem Mieter in Rechnung gestellt werden dürfen. Also wird der normale Gaspreis 1:1 für die Wärmeanteil durchgereicht und über den Stromverkauf sowie Zollerstattung die Amortisation geregelt.
    Es gibt immer einen Mieter der querschiesst. Der letzte hatte mich verklagt, weil ich für die Tiefgarage, obwohl ohne Heizkörper, in der Heizkostenabrechnung des Hauses keinen Wärmeanteil in Abzug gebracht habe... :-)_:-)


    Gottseidank hatte der Richter ein einsehen und die Klage abgewiesen. ^^|__|



    Die EON zahlt hier aktuell 1,97ct/kWh VNNE , zusammen mit dem KWK-Zuschlag und dem EEX-Preis würde sich auch eine Volleinspeisung noch rechnen.


    Mit einen Preis von 15,5ct/kWh netto wäre innerhalb des Hauses natürlich der Break-Even etwas schneller erreicht.

    Gruß
    Michael


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  • Die EON zahlt hier aktuell 1,97ct/kWh VNNE...


    ...wow, bei mir gibt's bislang nur 0,6 Ct/kWh für die VNNE . Hast Du mit EON irgendwelche Sonderkonditionen ausgehandelt? Machst Du das über Leistungsmessung oder so?


    Gruß maxnicks

  • Die Unterlagen für die Inbetriebnahme meines ersten BHKW sind noch auf dem Weg vom Netzbetzreiber zu mir. Die Höhe der VNNE habe ich vom zuständigen Sachbearbeiter vorab genannt bekommen. Die restlichen Rahmenbedingungen für die Einspeisung werde ich erst in den nächsten Tagen erfahren.


    Fakt ist allerdings, das das Ortsnetz hier ziemlich hart am Limit läuft und die EON daher für Entlastung recht dankbar ist.

    Gruß
    Michael


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  • Hallo Pepshmeer
    Ich würde mich an deiner Stelle gegen die Volleinspeisung entscheiden.
    Wenn du die Volleinspeisung macht bekommst du Vnne+ EXX + KWK= 1,97ct + ca.5,8ct + 5,11 = 12,88 ct.
    Nun kenne ich leider deinen Stromeinkaufspreis nicht.
    Nehme ich mal meinen netto Preis 16,2ct dann ist der Selbstverbrauch wirtschaftlicher weil ich mir für jedes selbst genutzes Kw 16,2 ct anrechnen kann, dazu kommt ab 01.01.09 der KWK Zuschlag von 5,11ct, macht also eine Wertigkeit von 21,31ct netto. somit steigt die Amortisation enorm um 65,5% das gilt natürlich nur wenn man einen Eigennutz hat von 100% aber auch wenn es nur 50% sind ist das nicht von der Hand zuweisen.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Hallo GB1530
    Durch die Änderung der KWK-Förderung habe ich mich nach einigen Gedankenspielen doch zum Eigenverbrauch entschieden. Die zusätzlichen Einnahmen ab 2009 für die Eigennutzung der erzeugten elektrischen Energie bringen die Amortisation nach meiner Berechnung in den Bereich von etwa drei Jahren.
    Der Strompreis liegt bei meinem Vertrag bei ca. 16,7ct netto. Zur Verrechnung mit den Mietern würde ich dann für meinen Strom 16ct nehmen. Das ist aus meiner Sicht ein faires Geschäft.

    Gruß
    Michael


    Alle sagten: Das ist unmöglich! Dann kam einer der dies nicht wusste und tat es einfach.

  • Hallo Zusammen,


    seit ihr sicher, dass wenn ich den Strom an die Mieter "verkaufe", dass dies immer noch als Eigenverbrauch gilt und somit gefördert wird?


    Viele Grüße


    Bernigo

  • Hallo Bernigo,


    der Fall ist hier eindeutig. Ob der "Allgemeinstrom", der für die Beleuchtung und technische Ausrüstung notwendig ist, nun von der EON, als Ökoström oder teilweise aus einem BHKW vom Gebäudebetreiber eingekauft wird, ist einzig die freie Entscheidung des Betreibers. Es gibt noch keine Vorschrift oder gültiges Urteil was das untersagt.


    Wichtig ist nur, dass der erzeugte Strom im Objekt verbraucht wird und der BHKW-Betreiber wenigstens teilweise Miteigentümer am versorgten Objekt ist.


    Damit ist es einwandfrei Eigenverbrauch. Wie das weitergereicht wird, z.B. mit der Betriebskostenabrechnung, soll für die Förderung an sich uninteressant sein.


    Ob das so richtig ist, weiss ich nicht. Ich werde es jedenfalls so versuchen durchzubekommen.

    Gruß
    Michael


    Alle sagten: Das ist unmöglich! Dann kam einer der dies nicht wusste und tat es einfach.

  • Wichtig ist nur, dass der erzeugte Strom im Objekt verbraucht wird und der BHKW-Betreiber wenigstens teilweise Miteigentümer am versorgten Objekt ist.


    Meinst Du Miteigentümer, oder Mitbenutzer! Mit anderen Worten, muß der Eigentümer (BHKW) selbst in dem Objekt wohnen?


    Viele Grüße


    Bernigo

  • Damit es Eigenverbrauch ist, musst Du nur Miteigentümer sein. Stell Dir vor, im Objekt gibt es Leerstand. Wer zahlt die weiter anfallenden Heiz- und Betriebakosten?


    Natürlich der Eigentümer! Damit verbraucht er den produzierten Strom selber. Zieht ein Mieter ein, zahlt weiterhin der Eigentümer die eingehenden Rechnungen und verteilt diese Kosten dann erst im Rahmen der Betriebskostenabrechnung.


    Der Abnehmer des BHKW-Stroms ist also immer der Eigentümer.

    Gruß
    Michael


    Alle sagten: Das ist unmöglich! Dann kam einer der dies nicht wusste und tat es einfach.