Dachsüberprüfung durch Schornsteinfeger - Bundeslandübersicht

  • Hallo BHKW-Betreiber mit Brennwerttechnik,
    ich versuche gerade eine Bundeslandübersicht zu erstellen, die aussagt, wie sich die Schornsteinfeger in Bezug auf den Dachs mit Kondensor verhalten. Wird z.B. jährlich überprüft oder alle zwei Jahre. Maßgebend ist natürlich die Kehr- und Überprüfungs(ver)ordnung des jeweiligen Landes. Leider steht nicht explizit, was mit BHKWs gemacht werden muss. Teilweise gibt es die Möglichkeit der Auslegung: Dachs als Brennwerteinrichtung oder Dachs als Verbrennungsmotor. Deswegen möchte ich auch wissen, wie der Schornsteinfeger den Dachs jeweils einstuft.


    Meine Situation in Hessen: (Dachs mit Kondensor, betrieben mit Gas) Der Dachs wurde im Dez. 2006 durch den Schornsteinfeger mit einer Überprüfung (Abdrücken der Abgasleitung, einigen Messungen etc.) abgenommen. Ich bekam eine "Bescheinigung der sicheren Benutzbarkeit der Energieerzeugungsanlage und der ordnungsgemäßen Abführung der Abgase" für 160 €. Bei dieser Abnahme sagte er mir, dass er alle zwei Jahre zur Überprüfung kommen wolle und die Abgasleitung frühestens nach 4 bis 5 Jahren wieder drucktechnisch prüfen werde.


    Nun ist er aber nach 18 Monaten bereits wiedergekommen und hat für 23€ folgende Messungen vorgenommen: Sauerstoffgehalt Abgas: 7,4 %, Abgastemperatur: 71 Grad C, Kohlenmonoxidgehalt Abgas: 40 ppm, Sauerstoffgehalt Verbrennungsluft: 20,9 %, Temperatur Verbrennungsluft: 22 Grad C, Kohlenmonoxid Verbrennungsluft: 0 ppm; Neutralisation erforderlich: nein; Neutralisation vorhanden: nein. Die der Rechnung beigefügte Information stuft den Dachs (in Ermangelung einer expliziten Zuordnung und so eben die Auffassung des Schornsteinfegers) als Verbrennungsmotor ein, wodurch er jährlich zu überprüfen wäre.


    Für baldige Rückmeldungen aus den Bundesländern wäre ich dankbar.

  • Hallo Dachsbetreiber,


    Zunächst wird ein BHKW nicht als Heizung sondern als Verbrennungsmotor eingestuft.


    Generell gibt eine grundsätzliche Unterscheidung zwischen Gas BHKW und Öl BHKW . Alle Gas-Geräte sind wegen der CO Gefahr(Gift !) im Fokus, egal ob Brennwert oder nicht und daher benachteiligt.


    Deshalb ist bei einem Gas-BHKW immer alle 3 Jahre die CO-Messung erforderlich. Wenn Messung weitere Bestandteile anzeigt ist das ein Abfallprodukt vom Messgerät und sollte nicht zusätzlich kosten.


    Beim Öl-BHKW wird garnichts gemessen.


    Wird kondensiert (Brennwert- egal ob Gas oder Öl) ist eine Erst Abnahme der Abgasleitung erforderlich. Die wird dann in regelmäßigen Abständen (alle 3 Jahre) wieder überprüft.


    Hier was z.B. in Rheinland Pfalz beim Dachs zu machen ist.


    Dachs zählt als Motor und somit nicht als Heizungsanlage. Außerdem liegt die Anlage unter 15 KW thermischer Leistung.


    Öl-Dachs mit Kondenser:
    Abnahme der Abgas-Leitung mit Vorlage einer Berechnung.
    Alle 3 Jahre Kontrolle vom Abgasweg. Das wars.


    Gas-Dachs mit Kondenser:
    Unternehmer Bescheinigung bei Inbetriebnahme.
    Abnahme der Abgas-Leitung mit Vorlage einer Berechnung.
    Alle 3 Jahre Kontrolle vom Abgasweg.
    CO-Messung alle 3 Jahre


    Hessen (von Helmut):


    Der Schornie darf nicht mal mit den Fingern das BHKW anschauen. Schau mal in die Montage Inbetriebnahme deines Dachses Seite 11 rein.
    Da steht nur, das die Abgasführung mit dem zuständigen Kaminkehrer abgestimmt sein soll.Von kehren oder messen steht da nichts.

    -- Die Sonne ist die Quelle unserer Energie, die es richtig anzuzapfen gilt ! ---
    „Nicht alles, was zählt, ist zählbar!“ „Nicht alles, was zählbar ist, zählt!“ Albert Einstein

  • Hallo zusammen,


    meine Dachse laufen mit Flüssiggas und nach der Abnahme durch den Schorni (Abdrücken der Leitungen usw.) wird nichts mehr gemacht. Ich habe mich vor 2 Monaten, als der Oberschorni meinen Holzofenkamin sauber gemacht hat noch mal erkundigt, ob und wann wieder eine Prüfung oder Kehrung bei den BHKW´s nötig ist, aber er hat gesagt die Sache ist mit der Abnahme erledigt. Ausserdem dürfen die Kunststoffrohe sowieso nicht gekehrt werden, sonst werden diese rauh und es wird nur noch schlimmer.
    So ist das in Bayern....


    Gruss


    Dachsler

    Haste Dachse in Deim Keller, sparste schneller....

  • Hallo zusammen,


    es wurde beschlossen, dass ab dem 01.01.2010 die erste bundeseinheitliche Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen – KÜO in Kraft tritt.
    Dann wird es keine unterschiedlichen Bestimmungen der einzelnen Länder mehr geben.Alle Schornsteinfeger mussen dann einheitlich handeln.
    Bin mal gespannt wie die dann aussieht. Kann da schon einer was zu sagen?
    Ob es dann besser aussieht ist natürlich fraglich. In der Regel wird es ja immer aufwendiger und nicht günstiger.


    Gruss
    Spornrad 8)

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  • Hier kann man die neue Verordnung studieren:
    Neue KÜO

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