Hallo BHKW-Betreiber mit Brennwerttechnik,
ich versuche gerade eine Bundeslandübersicht zu erstellen, die aussagt, wie sich die Schornsteinfeger in Bezug auf den Dachs mit Kondensor verhalten. Wird z.B. jährlich überprüft oder alle zwei Jahre. Maßgebend ist natürlich die Kehr- und Überprüfungs(ver)ordnung des jeweiligen Landes. Leider steht nicht explizit, was mit BHKWs gemacht werden muss. Teilweise gibt es die Möglichkeit der Auslegung: Dachs als Brennwerteinrichtung oder Dachs als Verbrennungsmotor. Deswegen möchte ich auch wissen, wie der Schornsteinfeger den Dachs jeweils einstuft.
Meine Situation in Hessen: (Dachs mit Kondensor, betrieben mit Gas) Der Dachs wurde im Dez. 2006 durch den Schornsteinfeger mit einer Überprüfung (Abdrücken der Abgasleitung, einigen Messungen etc.) abgenommen. Ich bekam eine "Bescheinigung der sicheren Benutzbarkeit der Energieerzeugungsanlage und der ordnungsgemäßen Abführung der Abgase" für 160 €. Bei dieser Abnahme sagte er mir, dass er alle zwei Jahre zur Überprüfung kommen wolle und die Abgasleitung frühestens nach 4 bis 5 Jahren wieder drucktechnisch prüfen werde.
Nun ist er aber nach 18 Monaten bereits wiedergekommen und hat für 23€ folgende Messungen vorgenommen: Sauerstoffgehalt Abgas: 7,4 %, Abgastemperatur: 71 Grad C, Kohlenmonoxidgehalt Abgas: 40 ppm, Sauerstoffgehalt Verbrennungsluft: 20,9 %, Temperatur Verbrennungsluft: 22 Grad C, Kohlenmonoxid Verbrennungsluft: 0 ppm; Neutralisation erforderlich: nein; Neutralisation vorhanden: nein. Die der Rechnung beigefügte Information stuft den Dachs (in Ermangelung einer expliziten Zuordnung und so eben die Auffassung des Schornsteinfegers) als Verbrennungsmotor ein, wodurch er jährlich zu überprüfen wäre.
Für baldige Rückmeldungen aus den Bundesländern wäre ich dankbar.