Eigenbau: Anschluss ans Stromnetz ohne Probleme?

  • Hallo!


    Für mein Holzgas BHKW hab ich einen Antrag zum Netzanschluß gestellt, um mal richtig Stunden zu fahren!


    Nachdem nun alle Leitungen verlegt sind und auch für einen zusätzlichen Zähler Platz ist haben mir die Mitarbeiter von EON eine neue Hürde aufgebaut.


    Nur wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Netzüberwachungsrele und die Frequenzüberwachung gefordert.


    Eine CE - Konformitätsbescheinigung reicht nicht.


    Ist das allgemein so üblich?


    Mein Elektiker (auf Einspeiseanlagen bei Biogas spezialisiert) hatte diesen Fall auch noch nicht!



    ?( ?( ?(



    MfG




    Hans

    Holzgassteuer ist zu teuer......das Finanzamt nur Atomkraft schaft!
    Holzvergaser - BHKW 20 kW el. und PV 19,6kW


    www.holzgasjournal.de
    Soehlmetall GmbH
    Dieselstraße 7
    84419 Obertaufkirchen

  • Hallo Hans,


    Zitat

    Ist das allgemein so üblich?




    ich fürchte ja :cursing:


    Der Hersteller der Überwachungseinheit müßte eine solche Bescheinigung ausstellen.


    Für den Dachs sieht das so aus:


    http://bhkw-forum.de/forum/wbb…dDBFileDownload&dataID=29


    Leider sind solche Bescheinigungen auch noch in ihrer Gültigkeit befristet, so dass immer eine aktuelle Version für die Anmeldung erforderlich ist.


    Was hast du denn für ein Überwachungsrelais verbaut? - Vielleicht kann dir ein User hier helfen 8o


    AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Hallo!




    Vielen Dank für die rasche Antwort!




    Die Netzüberwachung wird mit einem ABB CM-MPS 1SVR430885R3300 durchgeführt.


    Die Frequenzüberwachung mit einem HOUBUT Typ M200-F1C.


    Zu diesen Bauteilen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig! Vieleicht kann mir jemand weiterhelfen oder gibt es einen Vordruck im Internet?




    MfG




    Hans

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  • Hallo Hans,


    eigentlich brauchst Du nur eine zugelassene ENS (gibt es fertig fuer Bausatz BHKWs zu kaufen mit Unbedenklichkeitsbescheinigung ). Das ist alles in Einem und die ueberwacht alle Werte und trennt wenn nicht im Tolleranz- Bereich. Den Rest der Steuerung an Deinem BHKW interessiert nicht. ENS zusaetzlich dazwischen schalten und fertig.
    Der Netzbetreiber wird Deine 2 getrennten Geraete nicht akzeptieren. Du schaltest einfach die ENS dahinter. Beim Dachs ist es genau so. Der hat auch einen eigene Frequenz und Spannungsueberwachung und trotzdem zusaetzlich die ENS mit Zulassung.


    Gruss Spornrad 8)

    -- Die Sonne ist die Quelle unserer Energie, die es richtig anzuzapfen gilt ! ---
    „Nicht alles, was zählt, ist zählbar!“ „Nicht alles, was zählbar ist, zählt!“ Albert Einstein

  • Hallo!


    Nun ist es soweit, der erste Strom aus meinem Holzgas BHKW wird eingespeist. Die el. Leistung ist zwar bescheiden bei 5 bis 9KW aber mehr Abwärme kann ich auch nicht nutzen.




    :-)@@(-: :) :) :)






    MfG



    holzgaser

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  • Hallo Holzgaser,


    Glückwunsch ! :thumbup:
    Und wie hast Du nun das Problem gelöst? Hast Du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen?


    Gruss
    Spornrad

    -- Die Sonne ist die Quelle unserer Energie, die es richtig anzuzapfen gilt ! ---
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  • Hallo Spornrad,




    Zitat

    Hallo Holzgaser,


    Glückwunsch ! :thumbup:
    Und wie hast Du nun das Problem gelöst? Hast Du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen?


    Gruss
    Spornrad


    na da hab ich ein Dokument bekommen, keine Ahnung was Draufstand...... war alles in Englich ...... aber der Mann von E... konnte genau so gut Englisch wie ich und


    hats, damits niemand merkt....... akzeptiert!

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  • Hallo Holzgaser


    Psssst :-(|__| keine schlafenden Hunde wecken. :sleeping:

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Hallo,

    na da hab ich ein Dokument bekommen, keine Ahnung was Draufstand...... war alles in Englich ...... aber der Mann von E... konnte genau so gut Englisch wie ich und


    hats, damits niemand merkt....... akzeptiert


    Wenn ich mir die Bilder auf der HP von Holzgaser so anschaue, dann ist es ja wohl ein größerer Metallverarbeitender Betrieb, evtl. hatte er ja dann seitens des EVU schon eine jederzeit zugängliche Trennstelle? _()_


    Dann braucht er auch keine ENS!


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Hallo,


    was ist ein größerer Metallverarbeitender Betrieb...........? Ich hab keine jederzeit zugängliche Trennstelle. Ab welcher Leistung oder Absicherung ist denn dies notwendig?
    Die Hauptsicherung in unserem Betrieb hat 50A.
    Sind die Vorschriften vielleicht von EVU zu EVU unterschiedlich?
    Bei der Abnahme der Einspeiseanlage durch den Versorger wurde nur die Funktion der Netzüberwachung und Frequenzüberwachung geprüft.


    MfG

    Holzgassteuer ist zu teuer......das Finanzamt nur Atomkraft schaft!
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  • Hallo Holzgaser!

    Ich hab keine jederzeit zugängliche Trennstelle.


    Evtl. doch, nur Du weißt es nur nicht? _()_ Diese "Trennstelle" könnte z.b. in der nächsten Trafostation sein, wenn Du dort gesondert auf einen Abgang aufgelegt bist....

    Ab welcher Leistung oder Absicherung ist denn dies notwendig?


    Grundsetztlich sind diese Trennstellen vorgeschrieben, aber um den Einbau von kleineren "Eigenstromerzeugungsanlagen" zu erleichtern wurde bei kleineren Anlagen unter (30, oder 50KW? _()_ ) die Möglichkeit geschaffen ersatzweise eine ENS einzubauen.


    Sind die Vorschriften vielleicht von EVU zu EVU unterschiedlich?


    Normalerweise gibt es so eine Art Vereinbahrung der EVU untereinander, dort sind solche Sachen festgelegt, ich denke aber dennoch, das es hier unterschiede gibt.


    Bei der Abnahme der Einspeiseanlage durch den Versorger wurde nur die Funktion der Netzüberwachung und Frequenzüberwachung geprüft.


    Das ist Grundvoraussetzung zum Anschluß an das Stromnetz, die ENS ist nochmal eine zweite Unabhängige Einrichtung, die neben Frequenz und Spannung auf noch den Netzinnenwiederstand überwacht!


    Aber wie GB schon sagt, wenn´s Abgenommen ist, dan ist´s gut, wenn Du mal woanders so eine Anlage Aufstellst, dann könnte halt eine ENS (Preis nackt ohne Schütze und Schrank so ca. 700,--Teuro) auf dich zukommen.


    Gruß Dachsgärtner

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  • JO,
    so isses, Es sind bei EEA 30KVA als Obergrenze, bis da kannste ne ENS einsetzen ohne eine Freischaltstelle!


    Ärgere mich gerade mit dem selben Thema rum und habe dazu nen Info Blatt von meinem EVU bekommen.


    Habe eine ENS31 + 2 Siemens Leistungsschützen zu verkaufen, wers braucht bitte per PN melden. Sonst gehts Ende Juni zu Ebay.


    Mfg

  • Hallo Alikante,

    Habe eine ENS31 + 2 Siemens Leistungsschützen zu verkaufen, wers braucht bitte per PN melden. Sonst gehts Ende Juni zu Ebay.


    Setze es doch in unsere Rubrik "Marktplatz"!


    Was macht Dein Tiger, ist der schon weg?


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
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