BHKW-Förderung in Schleswig-Holstein

  • Schleswig-Holstein Fonds Förderung von Maßnahmen im Energiebereich


    Nur durch Zufall bin ich über dieses Programm gestolpert:


    http://www.ib-sh.de/sh-fonds-energie


    Das kann für einige Neu-BHKWler sehr interessant sein. Meinen Antrag habe ich letzte Woche eingereicht. :D


    Zu beachten ist allerdings, das mit der Auftragsvergabe bis zur Bewilligung der Förderung gewartet werden muss.



    Hier mal die geförderten Maßnahmen im Überblick:


    Art und Höhe der Förderung


    a) Nr. 8 Energieoptimierte Gebäudesanierung Zuwendungsfähig
    sind die erhöhten Aufwendungen zur Verbesserung des Wäremdämmstandards
    für bestehende Gebäude mit einer kontrollierten Be- u. Entlüftung auf
    den Neubaustandard nach der Energieeinsparverordnung (EnEV).


    Die Höhe des Zuschusses beträgt 25 % der Mehrkosten.


    b) Nr. 9 Energiesparende Neubauvorhaben.
    Zuwendungsfähig sind die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Senkung
    des Energiebedarfs bei Neubauten mit einer kontrollierten Be- u.
    Entlüftung über die gesetzliche Anforderung der EnEV hinaus,
    unterschreitung dr Transmissionswärmeverluste HT. um mindestens 45 %.
    Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung in Höhe von 40 Euro
    je Quadratmeter Wohnfläche bzw. bei Nichtwohngebäuden je Quadratmeter
    Nutzfläche.


    c) Nr. 10 Einbau von Vakuumisolationspaneelen als Wärmedämmung.
    Gefördert wird die Vakuumdämmung als besonders innovative und Platz
    sparende Wärmedämmung im Zuge des experimentellen Bauens nach § 76 Abs.
    3 Nr. 3 Landesbauordnung (LBO) in der geltenden Fassung. Die
    Zuschusshöhe beträgt 100 Euro je Quadratmeter mit
    Vakuumisolationspaneelen gedämmter Fläche. Der Einbau der VIP ist von einem geschulten Fachunternehmen durchzuführen und nachzuweisen.


    d) Nr. 11 Förderung von Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie und Festkörperbatterien.
    Entwickelt werden soll die Wasserstofftechnologie auf der Basis der
    Anwendung von Brennstoffzellen. Die Zuschusshöhe kann bis zu 70 % der
    zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.


    e) Nr. 12 Maßnahmen zur rationellen Energieverwendung. Zuwendungsfähig
    sind Investitionen in die Beistellung von KWK-Anlagen an
    Heizungsanlagen (Objekt-Blockheizkraftwerken). Objekt BHKW mit einer
    elektrischen Leistung zwischen 10 und 40 Kilowatt werden pauschal mit
    einem Betrag in Höhe von 5.000 Euro je Objekt gefördert.


    f) Nr. 13 Errichtung und Erweiterung von Wärmenetzen.
    Mit der Förderung der Infrastruktur für eine effiziente
    leitungsgebundene Wärmeversorgung sollen die Vorteile der
    Kraft-Wärme-Kopplung bzw. der von erneuerbaren Energien aus Gründen
    einer nachhaltigen Energieversorgung verstärkt genutzt werden. Der
    Jahresheizenergiebedarf muss zu mindestens 50 % aus KWK-Aggregat(en)
    oder zu mindestens 50 % aus einem mit Biomasse befeuerten Heizwerk
    gedeckt werden. Der Dämmstandard des Wärmenetzes muss der
    Wärmedämmstufe der Serie 3 bzw. für erdverlegte Rohrleitungen der Serie
    2 entsprechen.


    Die Förderung von Wärmenetzen durch den
    Schleswig-Holstein-Fonds ist eingestellt, da eine Förderung durch den
    Bund über die Kreditanstalt für Wiederaufbau ab 2. Quartal 2008
    ermöglicht wird. Die Richtlinie ist abrufbar beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.


    g) Nr. 14 Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben.


    a) mit Entwicklungscharakter;


    b) mit Pilotcharakter;


    c) mit Demonstrationscharakter


    Die Anteilsfinanzierung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.


    Maßnahmen und Beratung zur Verminderung des
    Energieverbrauches in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU)
    können ab 2008 über das KfW-Programm (227) –Sonderfonds
    Energieeffizienz in KMU- finanziert / gefördert werden. Unterlagen sind
    unter www.kfw.de erhältlich.


    Die Förderung erfolgt mit nicht rückzahlbaren
    Investitionszuschüssen als Festbetragsfinanzierung für die Nr. 9, Nr.
    10, Nr. 12, Nr. 13 und als Anteilsfinanzierung für die Nr. 8, Nr. Nr.
    11 und Nr. 14.


    Mindestförderhöhe (Bagatellgrenze)


    Es
    wird grundsätzlich keine Förderung gewährt, wenn der beantragte
    Zuschuss nach Nr. 11 Nr. 13 oder Nr. 14 weniger als 20.000,-
    Euro beträgt. Für Maßnahmen nach nr. 8, Nr. 9 oder Nr. 12 gilt eine
    Bagatellgrenze von 5.000,- Euro und für Maßnahmen nach Nr. 10 eine
    Bagatellgrenze von 500 Euro.




    Vielleicht hilft das ja dem einen oder anderen Interessenten bei seiner Kalkulation und der Entscheidung für ein BHKW.

    Gruß
    Michael


    Alle sagten: Das ist unmöglich! Dann kam einer der dies nicht wusste und tat es einfach.

  • Update


    Heute rief ich in freudiger Erwartung der Förderungsbewilligung für mein BHKW-Projekt bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein an.


    Auskunft:
    Mit der Förderung sieht es schlecht aus. Der Fördertopf enthält 600.000 Euro, Anträge liegen per 01.07.2008 für ein Fördervolumen von etwa 1.000.000 Euro vor. |:-(


    Die Landesregierung berät über eine Aufstockung des Topfes.... ^^|__|


    Soviel zum Thema Erhöhung des KWK Anteils. Gute Nacht Deutschland!

    Gruß
    Michael


    Alle sagten: Das ist unmöglich! Dann kam einer der dies nicht wusste und tat es einfach.