Einspeisevergütung.

  • So nun hab ich der Wemag noch mal geschrieben das Sie den Vertag auf den EEX Preis ändern sollen und wenn sie dem nicht nachkommen das der Vertrag dann fristgerecht gekündigt ist und ich einen neuen anfordere mit gesetzlicher Vergütung.


    Mal sehen ob das gut geht oder ob ich vom Regen in die Traufe komme.


    Peter

  • Sollte eigentlich nix schiefgehen.
    Ich hatte gestern ein nettes Gespräch mit meinem "Gegenüber".
    Nach meinem Einschreiben, werden jetzt weiter die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, und die Zählerpreise sind auch verhandelbar.


    Man muss sich nur melden und seine Rechte und Pflichten klar darlegen, es scheint immer ein Versuch zuu sein sich als EVU zu verbessern.
    Sind halt ihrern Aktionären verpflichtet.
    Versuch macht klug.


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hallo,


    hab heute einen Anruf von der Wemag bekommen, das sie die Kündigung nicht annehmen werden sondern meinen Vertrag ändern wollen rückwirkend zum Anfang des Jahres.


    Hört sich ja gut an. Mal sehen wie das schriftlich aussieht.


    Danke und Gruß


    Peter

  • Ist immer wieder witzig.
    Kaum wehrt man sich sind die Jungs sogar bereit einen Rückruf zu tätigen 8o
    Jetzt sieh zu das der Vertrag nicht wieder andere Fußangeln enthält.
    Beliebt sind:
    Beim Zähler wird der Preis teurer, oder es wird ein Modem gebraucht, oder die "Prüfintervalle" werden kürzer.
    Gilt für Ein- wie Bezugszähler.
    Dann möchten Sie gern einen Jahresquerschnitt zahlen.
    Oder es werden für den höheren Aufwand Gebühren genommen, zB. wenn man quartalsweise denen eine Rechnung zukommen lässt.
    Ich werd jetzt meinen Gläubigern auch für jede Eingangsrechnung und jede Mahnung die die mir schicken Bearbeitungsgebühren berechnen, mal sehen was die dann meinen. :rolleyes:
    Vor allem stell ich mir grad das Gesicht des Richters vor :D wenn der sich die Zahlungsklage durchlesen muss.
    Dann noch VNNE unter 0,78 ct/KWel. (das krieg ich 8)), immer da dran denken das müssen die aufgeschlüsselt für alle Kunden bereithalten, z.B. wenn jemand Strom von jemand anderem Beziehen möchte.
    Da muss ganz klar aufgeschlüsselt sein welche Kosten für welche Netzebene entstehen, und die nächsthöhergelegene steht uns zu.
    Wobei die es natürlich auch geschickt anstellen und zufällig die Netzebenkosten nochmal splitten durch Umspannungskosten, die uns nicht zustehen, welch ein Zufall. X(
    siehe hier http://www.stadtwerke-bochum.d…_mit_lastgangzaehler.html



    Hab ich was vergessen?

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  • Hallo Zusammen,


    im neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) werden zur Umsetzung einer Liberalisierung des Zähl- und Messwesens Möglichkeiten aufgezeigt, die es gestatten neben einem Messstellenbetrieb innerhalb eines Netzbetriebes auch auf Dienstleistungen externer Betreiber zurückzugreifen.
    Schon heute begründet das OLG – Düsseldorf in einem Urteil zur Liberalisierung des Zähl- und Messwesens, dass es in der Bereitstellung des Zählers, dem Ablesen und dem buchmäßigen Erfassen der Werte eine eigene Leistung erkenne und ein sachlicher Teilmarkt festgestellt werden könne, dessen Preise einer Kontrolle nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegen. Dies ist ein Schritt in Richtung Wettbewerb im Zähl- und Messwesen im Strommarkt.
    Die wettbewerbsorientierte Öffnung des Zähl- und Messwesens ist gesetzlich gewollt und verankert.
    Schrittweise können sich Verbraucher ihre Zähler frei am Markt beschaffen. Zukünftig werden Gewerbekunden, später auch Tarifkunden, freie Dienstleisterwahl für das Messwesen haben.


    Also brauche auch ich einen eigenen Zähler und würde mich an einer Sammelbestellung beteiligen oder weiß jemand preisgünstige Bezugsquellen.


    Viele Grüße
    klein.le

  • Hallo Klein.le


    frag mal Dachsfan hier im Forum.


    @Dachsfan: 50% Provision für mich bitte :D


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Hallo,


    morgen hab ich einen Termin mit meinem Dachsanbieter. Werd ihn gleich mal drauf ansprechen, ob der eigene Einspeisezähler im Angebot mit drin ist - z.Zt. steht noch nix davon im Angebot.
    Worauf man nicht alles achten muß vor Auftragserteilung.

  • Hallo Kazumba,


    Zitat

    Original von Kazumba
    ... Werd ihn gleich mal drauf ansprechen, ob der eigene Einspeisezähler im Angebot mit drin ist - z.Zt. steht noch nix davon im Angebot.
    Worauf man nicht alles achten muß vor Auftragserteilung.


    das glaub' ich eher nicht. Darum wirst Du Dich wohl selbst kümmern müsen. Ich habe einen kombinierten Einspeise- und Bezugszähler des Ernergieversorgers im Einsatz, der mich im Monat 5,11 Euro kostet (komisch dieser Betrag, oder?)


    Ich werde mir aber möglicherweise doch noch einen eigenen Zähler zulegen.


    Gruß


    Felix

    Natürlich mit Dachs - man gönnt sich ja schließlich sonst auch alles!

  • Hallo Zusammen,
    klar bekommt mann entsprechende Zähler bei jedem Elektroinstallateur,
    aber wer möchte möchte schon die regulären Preise entrichten, wenn es andere Möglichkeiten gibt?


    @ Dachsfan
    Kannst Du Zähler besorgen, ich würde meinen Vierquadranten ausbauen und zwei ´normale´ installieren.


    Viele Grüße
    klein.le

  • Hallo,


    @ Euse:
    5,11€ sind umgerechnet genau 10DM. Dein Energeiversorger scheint seit der Euroumstellung die Preise nicht geändert zu haben.


    @ klein.le:
    Je nach Zählerliferant liegt der Preis für einen geeichten Drehstromzähler bei ca. 80-110€


    Beim Tausch von Vierquadranten-Zähler zu 2 Drehstromzählern muss der eine Zähler (Bezug) vom EVU kommen (für den Du dann weiter Zählergebühr bezahlst). Du darfst nur einen Zähler, nämlich den Einspeisezähler betreiben.


    Grüße


    Bruno

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  • Hallo klein.le,
    das hängt mit dem Gesetz zusammen, dass man den Einspeisezähler selbst betreiben darf. Da ist es dem Anlagen Betreiber freigestellt ob er den Zähler betreibt oder das EVU .
    Bei dem Bezugszähler läßt das EVU das nicht zu.
    Gruß
    Werner

    -- Die Sonne ist die Quelle unserer Energie, die es richtig anzuzapfen gilt ! ---
    „Nicht alles, was zählt, ist zählbar!“ „Nicht alles, was zählbar ist, zählt!“ Albert Einstein

  • Hallo Klein.le,


    kann Spornrad nur beistimmen, wenn Du Dich auf den Markt stellst und etwas verkaufst was gewogen werden muss, bist Du laut Gesetz derjenige der mit einer geeichten Waage messen muss und darf.


    Genauso ist es gemäß EEG, KWK-Gesetz und BGB, wer Strom verkauft darf diesen messen und berechnen.


    Wird der Strom nicht bezahlt, kein Problem es gibt ja den guten alten Mahnbescheid, oder danach die Klage.


    Du darfst also einen geeichten Einspeisezähler mit Rücklaufsperre montieren, jedoch muss Dein Installateur mit dem Stromversorger absprechen, das diese Ihren "normalen" Drehstromzähler gegen einen mit Rücklaufsperre tauscht.


    Dies geschieht in der Reglel kostenlos.