Einspeisevergütung.

  • Hallo,


    ich habe das Problem das ich mit der Wemag eine Einspeisevergütung von 3,217 ct/kwh aus unkenntnis vereinbahrt habe. Ich wollte nun zum neuen Jahr von denen eine Anpassung der Vergütung bzw. eine Änderung des Vertrages auf den durchschnittlichen 1/4 jährlichen Preis. Dies haben Sie abgelehnt mit der Begründung Vertrag ist Vertrag. Ich könnte ja kündigen. Dieses ziehe ich nun ernsthaft in betracht. Was meint Ihr dazu? Die müßen mir ja einen neuen Vertrag geben? Aber was ist mit der Zeit zwischen den beiden Verträgen?



    Gruß Peter

  • Hi,


    du solltest schnellstmöglich die "Preisregelung" des Vertrages kündigen, notfalls den ganzen Vertrag und die Vergütung gem. "gesetzlicher Regelung" fordern!


    Näheres siehe unter BHKW-Forum "Üblicher Preis"


    Mfg Andy der FrechDachs

    ... denn die Freude an der richtigen Entscheidung währt länger als die Freude am billigen Einkauf!

  • ne geht nicht, musst den ganzen Vertrag kündigen, ist aber kein Problem
    :] zur Zeit gibt`s 11,9 ct / kWh :]

  • Ich kann dir auch núr empfehlen,
    sofort Vertrag kündigen.
    Passieren kann eigentlich wenig,
    nach dem Gesetz sind die abnahmeverpflichtet´und die Bedingungen sind auch fixiert!
    Nicht bangemachenlassen, auch ohne Vertrag müssen die zahlen.
    Bei einem Nachbarn den ich grag als bhkwler kennengelernt habe, meinten sie ohne vertrag kein Geld! Ich hab ihm unsere Postkarte gegeben, dort sind die entsprechenden Gesetzestexte aufgeführt.
    Montag führt er ein nettes Gespräch mit seinem "Kundenberater",
    nach seinen Worten wird er ihm malfragen ob er ihn verarschen wollte.
    War ziemlich sauerüber die Verarsche, zudem laut Vertrag auch weniger gezahlt werden sollte.
    Die Stromversorger versuchen es halt, ist ja sonst auch schlecht für die Bilanzen auf ein paar Cent zu verzichten.


    Und du kannst mir glauben du bist nicht der letzte der so behandelt wird.


    Deshalb nochmal verteilt die Postkarten!!
    http://www.hoose.de/Werbepostkarte.pdf



    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hallo an alle,


    man soll es nicht glauben, jetzt fängt der Hick-Hack mit dem EVU auch bei uns aufs neue wieder an. Alles war in 2005 geregelt: Abrechnung nach EEX , quartalsweise habe ich den Zählerstand gemeldet, alles hat geklappt. Jetzt kommen die an und wollen das nur so beibehalten, wenn wir pro Quartal 12,50 EUR erhöhten Abrechnungsaufwand bezahlen !!!! Nebenbei wollen die auch die VNNE nicht in der gesetzlichen Höhe zahlen für 2005 (nur 0,23 Ct.)


    Nach deren Angaben besteht nur die Möglichkeit nach "gesetzlicher Regelung" abzurechnen, wenn ich einen eigenen Einspeisezähler verwende und Rechnungen schreibe, oder aber die 12,50/Quartal bezahle.


    Ich habe mir über dieses Vorgehen zunächst mal ein schriftliches Angebot angefordert ...


    Die drängen telefonisch sehr massiv in Richtung Jahresdurchschnittsabrechnung. Ich bitte daher um eure "moralische Unterstützung"!


    X( X( X(


    Gruß Andy der FrechDachs

    ... denn die Freude an der richtigen Entscheidung währt länger als die Freude am billigen Einkauf!

  • Zahlst du für den Einspeisezähler? Wenn ja raus damit. Kaufpreis für einen geeichten regenerierten mit Rücklaufsperre lt. Tom so um die 80 Euro.
    Warum willst du keine Rechnungen schreiben??
    Ich mach das für meinen Vater auch, der ist auch Privat-Besitzer. Er kann halt nur keine MwsT. draufkloppen.


    Die berrechnung der VNNE ist vom Versorger nach zu weisen, diese muss genausohoch sein wie der Versorger für seinen nächsthöhere Spannungsebene an seine Kunden berrechnet. Alles andere würd ich an die Jungs mit der schwarzen Robe weiterleiten. Es gibt da einige die sich auf Versorger ärgern spezialisiert haben.


    Und das Sie dich auf die Jahresdurchschnittsabrechnung drängen wollen, ist doch klar. Versuch macht Kluch. Die brauchen dein Geld um sich noch mehr Geld für Übernahmeangebote zu beschaffen.


    Und was glaubst du wie viele jetzt genau die gleichen Angebote bekommen, und nur aus Unwissenheit oder Angst (Was kann ich kleiner schon gegen diesen großen Konzern ausrichten, nachher nekmen die nichtmal mehr den Strom ab) das alles akzeptieren.
    Und das ist die größte Sauerei, das wir uns nicht organisieren können, da wir nicht an die BHKW-Kunden rankommen. Danke an alle die die Infopostkarte nicht verteilen wollen.
    Man ich bin sauer, und ich werds immer mehr je länger ich hier tippe :-(/


    Zu NNE kann ich immer wieder nur sagen, Leute ohne Druck wird sich da nix ändern!!
    Die machen wat se wollen mit uns, wenn wir alleine sind.
    Aus http://www.energienetz.de hab ich was zum Nachfragen für EVU ärgern gefunden:
    KWK Aufschläge und EEG Umlagen. Ich bitte Sie mir die Unterlagen über eine entsprechende nachvollziehbare und prüffähige Spitzabrechnung dieser Umlagen aus dem Jahr 2004 und 2005 einzureichen.
    Ich verwiese auf: Mehraufwendungen aus EEG- und KWK-G können über die sog. Steuer- und Abgabenklausel im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung dem belieferten Kunden in Rechnung gestellt werden (im Anschluss an die Entscheidung des BGH vom 22.12.2003, RdE 2004, 105).


    Die Lieferantin ist allerdings zu einer konkreten (Spitz-) Abrechnung dieser Mehrbelastungen binnen angemessener Frist nach Ende des Berechnungszeitraumes verpflichtet.


    Da haben Se mal was zum nachrechenen, es geht dabei um die KWK Zuschläge die von denen eingezogen werden, diese sind meist höher als das was an uns ausgezahlt wird, einfach mal nachfragen wo der Rest geblieben ist ;)

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Kann dem Bernd nur beistimmen, erst mal einen privaten EInspeisezähler einsetzen. Der kostet wirklich nur 80 € in der Anschaffung und dann keine Kosten bis zum Ablauf der Eichung.


    Wenn Du Gebühren zahlen musst, z.B. 50 € / a wie Du schreibst, musst Du ja erst mal ca. 500 kWh jedes Jahr einspeisen, nur um die Gebühren rauszuhaben.

  • Hi,


    danke für die Unterstützung !!! :P :P :P


    Als nächstes benötige ich den genauen Typ des Zählers und Bezugsquelle am besten. Dann fangen wir mit dem Zähler schon mal an.


    Gruß Andy

    ... denn die Freude an der richtigen Entscheidung währt länger als die Freude am billigen Einkauf!

  • Hallo,


    Tom hat mir heute seine Preise gemailt, werde morgen mal sehen, was mein Händler inzwischen für Preise hat. Werde auch sehen, wie das evtl. mit Sammelbestellung gehen könnte.


    Ansonsten muss ich noch loswerden, dass das Gebaren des EVUs von Andy unter aller S.. ist.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Hi,


    wir haben soeben das neue Angebot zur "Vergütungsregelung über die Einspeisung ..." schriftlich zur "rechtsverbindlichen Unterschrift ..." erhalten.


    Ich bin momentan noch nicht dazu in der Verfassung :-(/ :-(/ :-(/ @:pille, euch das ganze Angebot zu erläutern.


    Aber kurz vorweg: ICH BRAUCHE DRINGEND DEN EIGENEN EINSPEISEZÄHLER !!!!


    (Näheres folgt nach Beruhigung)



    Gruß Andy der FrechDachs

    ... denn die Freude an der richtigen Entscheidung währt länger als die Freude am billigen Einkauf!