Förderung Mini-BHKW bei den Stadtwerken Karlsruhe


  • du weist es,
    ich weis es,
    die wissen es,
    und demnächst werden die auch wissen, dass wir es wissen.


    Damit es alle wissen, die bis zu diesem Thread vorgestoßen sind:
    1. Ein BHKW hat durch den meist vorhandenen Wärmepuffer die schöne Eigenschaft, den Gasabsatz (Energie) zu steigern, ohne die Netzlastspitze (Leistung) zu erhöhen. Damit kann die Infrastruktur eines Gasnetzes besser genutzt werden, die Auslastung steigt.
    2. Auch ist die Förderung in den meisten Konstrukten an das Vorhandensein eines Gasliefervertrages gekoppelt, was die Kundenbindung im Gasmarkt erhöht.
    3. Das Stromerzeugungsprofil von Mini-BHKWs korreliert selbst in der simplen Wärmeführung recht gut mit den zeitlich variablen EEX-Strompreisen. (Nachts wird die Heizung runtergedreht und es duschen auch weniger Leute.) D.h. der eingespeiste Strom ist an sich Mittellaststrom, bezahlen muss das EVU nach KWK-G den etwas günstigeren Baseload-Preis, falls nichts anderes vereinbart wurde.
    4. Auch im Strombereich profitiert der Netzbetrieb: Durch die oben angesprochene gute Korrelation des Wärme- mit dem Strombedarfs über einen Tag kann auch die Netzlastspitze reduziert werden. (Wenn man das geschickt macht, ist die Trefferwahrscheinlichkeit auch recht hoch;-) Damit wird dann die Infrastruktur der Stromverteilung gleichmäßiger ausgenutzt und kann gegenüber der vorgelagerten Netzebene Kosten sparen.


    Nachteilig:
    Eine Kuh macht Muh,
    viele Kühe machen Mühe.


    Will heißen, die Verwaltung einer Vielzahl von Einspeisungen im einstelligem kW-Bereich ist ein nicht zu unterschätzender Aufwand. Insbesondere die Netzbetreiber müssen mit der Bundesnetzagentur um jeden Euro feilschen, den Sie als Kosten gelten machen. Wenn also das Anschlußbegehren von stolzen BHKW-Investoren und deren Betreuung nur diffus den Kostenblock erhöht, ohne dass die BNetzA das vergütet, kann einem der Spass an dezentralen Energiesystem vergehen.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Die Fördersätze der Stadtwerke haben sich seit einiger Zeit erheblich gemindert, aber es gibt sie noch.


    Auf der Hompage der Stadtwerke Karlsruhe ist derzeit zu lesen, dass sie Mikro BHKW´s mit einem Förderbetrag von 1000€ fördern.
    LINK zum Förderhinweis der Stadtwerke KA.


    LG


    Bruno

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  • Zitat von Bruno

    Auf der Hompage der Stadtwerke Karlsruhe ist derzeit zu lesen, dass sie Mikro BHKWs mit einem Förderbetrag von 1000€ fördern.


    Zitat von Förderprogramm


    Das Förderprogramm gilt für Heizgaskunden der Stadtwerke Karlsruhe, deren zu fördernde Anlage sich auf einem Anwesen oder einem Gebäude innerhalb des Grundversorgungs-Gebietes der Stadtwerke (in der Regel mit dem Stadtgebiet von Karlsruhe und Rheinstetten übereinstimmend) befindet. Der Antragsteller muss Eigentümer der zu fördernden Anlage sein. Jede Anlage kann nur einmal gefördert werden.


    Mikro-BHKW-Anlagen: Gefördert werden ausschließlich neue erdgasbetriebene BHKW-Anlagen (keine gebrauchten Module) zur Kraft-Wärme-Kopplung mit einer elektrischen Leistung bis zu 2 kWel, welche als hocheffizient eingestuft werden. Die Einbindung der Anlage durch den Netzbetreiber muss möglich sein. Nicht gefördert wird die Installation von BHKW-Anlagen in Häusern, die bereits mit Fernwärme versorgt werden oder die sinnvoll an die Fernwärmeversorgung angeschlossen werden könnten.


    Der Förderantrag muss spätestens 2 Monate nach Inbetriebnahme der zu fördernden Anlage bei den Stadtwerken eingegangen sein. Mit dem Antrag muss eine Kopie der Rechnung des Installationsbetriebes eingereicht werden. Damit der Förderbetrag ausgezahlt werden kann, ist eine mit den Stadtwerken Karlsruhe für das betreffende Objekt 4-jährige Energielieferung sowie ein neu abgeschlossener Strom- bzw. Erdgasliefervertrag (Vorteil24 / Kombi24 / Heizgas- oder Gewerbegas-Sondervertrag) mit 2-jähriger Laufzeit erforderlich. Bei vorzeitiger Beendigung der Energielieferung sind die Stadtwerke Karlsruhe dazu berechtigt, den Förderbetrag anteilig zurückzufordern.

    Quelle: Innovative Technologien - Förderprogramm


    BHKW-Förderungen im Überblick


    Checkliste zur Beantragung der KWK-Vergütungen


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

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