Liebe Blockheizwerker,
hab von meinem örtlichen Netzbetreiber nur 9 Monate nach Aufnahme des Betriebes einen Einspeisevertrag zur Unterschrift zugeschickt bekommen. Alles was interessiert ist nicht geregelt (Meß- und Abrechnungskosten, VNN durch allg. Verweis auf die Homepage des EVU , wo selbiger aber aus etwa 30 verschiedenen PDFs erst zu suchen wäre), aber der vorläufig entdeckte Höhepunkt ist folgender Satz:
"Die Abnahme und Vergütung des in der KWK-Anlage erzeugten Stromes endet, wenn die (Namen des EVU) nicht mehr zur Zuschlagszahlung nach §7 KWKG verpflichtet ist"
(§7 KWKG regelt die 10-jährige Zuschlagsberechtigung von 5,11 ct/kwh)
Das heißt, ab dem Jahr 11 nach Aufnahme des Dauerbetriebes kann ich zwangsweise mein BHKW nicht mehr betreiben und verschrotten!? Ich ging bisher davon aus, daß ich ab dem Jahr 11 den baseload und die VNN weiter bekommen kann!?
Steht in euren Verträgen auch so ein Müll?