zur Hilfe! neuen Energieeinspeisevertrag bekommen!

  • Liebe Blockheizwerker,


    hab von meinem örtlichen Netzbetreiber nur 9 Monate nach Aufnahme des Betriebes einen Einspeisevertrag zur Unterschrift zugeschickt bekommen. Alles was interessiert ist nicht geregelt (Meß- und Abrechnungskosten, VNN durch allg. Verweis auf die Homepage des EVU , wo selbiger aber aus etwa 30 verschiedenen PDFs erst zu suchen wäre), aber der vorläufig entdeckte Höhepunkt ist folgender Satz:


    "Die Abnahme und Vergütung des in der KWK-Anlage erzeugten Stromes endet, wenn die (Namen des EVU) nicht mehr zur Zuschlagszahlung nach §7 KWKG verpflichtet ist"



    (§7 KWKG regelt die 10-jährige Zuschlagsberechtigung von 5,11 ct/kwh)


    Das heißt, ab dem Jahr 11 nach Aufnahme des Dauerbetriebes kann ich zwangsweise mein BHKW nicht mehr betreiben und verschrotten!? Ich ging bisher davon aus, daß ich ab dem Jahr 11 den baseload und die VNN weiter bekommen kann!?



    Steht in euren Verträgen auch so ein Müll?

  • Hallo kalydon,


    mein Tipp: auf keinen Fall unterschreiben! Zahlen müssen die sowiso wenn die BAFA-Zulassung vorliegt. Danach ist ja noch Zeit


    AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Hallo,


    ist leider tatsächlich so, daß die Verpflichtung des VNB den Strom abzunehmen mit Ende der Zuschlags-
    zahlungen endet. Steht so auch irgendwo im Gesetz, ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.


    Den Vertrag unterschreib auf keinen Fall. Hab ich auch nicht gemacht, zahlen müssen die auch ohne
    unterschriebenen Vertrag.


    Viele Grüße
    Joachim

  • Naja dieses Problem mit der endlichkeit der Zwangsabnahme steht ja wirklich so im KWK drin,
    aber ich denke mal das der B.KWK Verband auch da am graben ist.
    Ist doch völliger Unsinn erst viel Geld in die Förderung zu stecken und dann alle Nutzer zum Verschrotten anzuregen.


    Das sollte auch jedem Politiker einleuchten. (Eigentlich :whistling: wobei....)


    Den Vertrag würde ich auch nicht unterschreiben.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • ich habs jetzt auch gefunden: §4 Abs. 4 KWKG-Gesetz (waren die denn von allen guten Geistern verlassen?), ich bin aber immer noch einigermaßen entsetzt, zumal bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung in meinem Fall der Hersteller eine 15-jährige Laufzeit angesetzt hat, aber das ist ja noch ein anderes Kapitel, das ich etwas ausführlicher beackern will, wenn das erste Betriebsjahr um ist und ich dann auch was speziell zum hier noch selten vertretenen Produkt von ecopower zu berichten habe.


    Was wird da wohl erst die Neufassung des Gesetzes bringen? Die Vergütung nur nach baseload wäre doch ohnehin noch ein Bombengeschäft für die EVU's, da sie den Strom eine Hausecke weiter mit 400% Aufpreis verticken können.


    Hab als vorsichtiger Mensch den Mist glücklicherweise noch nicht unterschrieben. Glaubt ihr es macht irgendeinen Sinn mit den Herrschaften vom EVU das Verhandeln anzufangen? Hat da jemand schon mal was erreicht bezüglich eines solchen Einspeisevertrages?

  • Hallo Kalydon
    Auch ich würde den Vertrag nicht unterschreiben.Nimm doch einfach das allgemeine Andersrecht für Verträge in die Hand du streichst den Passus durch machts dein Kürzel drann das muß auch die Gegenseite tun, fertig.
    Der wird dir schon sagen ob er zustimmt oder ablehnt.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Kannst ja einen anderen Vertrag denen unterbreiten so wie Du ihn willst.
    Das habe ich auch gemacht und das haben die nicht angenommen und mitgeteilt dass Sie deshalb in einem vertragslosen Zustand bleiben.
    Auf keinen Fall den Vertrag unterschreiben. :!:

    -- Die Sonne ist die Quelle unserer Energie, die es richtig anzuzapfen gilt ! ---
    „Nicht alles, was zählt, ist zählbar!“ „Nicht alles, was zählbar ist, zählt!“ Albert Einstein