Aus dem Newsletter des B.KWK
ZitatAlles anzeigenVorschläge des B.KWK weitgehend berücksichtigt
Das Bundeskabinett hat am 12. März nach der Befassung des Bundesrates die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erarbeitete Verordnung zur Förderung der Biogaseinspeisung in das bestehende Erdgasnetz endgültig verabschiedet. Dabei soll die Nutzung des Biogases verstärkt im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung und Kraftstoffnutzung erfolgen. Das Bundeskabinett folgt mit dieser Verordnung in wesentlichen Teilen den Empfehlungen des B.KWK aus dem November des letzten Jahres.
Die Verordnung stellt einen wichtigen ersten Schritt da, mit dem wesentliche Hemmnisse und Unklarheiten der bisherigen Praxis beseitigt werden.
Im Einzelnen sind folgende Kernpunkte geregelt:
Für das Anschlussbegehren und die Veröffentlichungspflichten des Netzbetreibers wurden klare Regelungen getroffen.
Die Übergabe des Bio-Erdgases an den Netzbetreiber erfolgt nun direkt nach der Aufbereitung.
Der Netzbetreiber ist für die Anpassung des Bio-Erdgases an die eichrechtlichen Vorgaben und Druckverhältnisse in seinem Netz verantwortlich. Dabei werden die Investitionskosten hälftig geteilt.
Die Betriebskosten werden vom Netzbetreiber getragen.
Bio-Erdgas muss vorrangig transportiert werden.
Die gaswirtschaftlichen Kosten der Strukturierung und Bilanzierung wurden pauschalisiert und gegenüber vergleichbaren Erdgasprodukten verringert (0,1 €ct/kWh für tatsächlich in Anspruch genommene Flexibilitätsdienstleisungen).
Darüber hinaus erhält der Biogaseinspeiser eine Pauschale von 0,7 €ct/kWh für vermiedene Netzentgelte.
Die Kosten der Netzbetreiber sollen über einen marktgebietsweiten Wälzungsmechanismus auf die allgemeinen Netzentgelte übertragen werden.
Damit werden nun die Voraussetzungen für einen vereinfachen Zugang zu Bio-Erdgas geschaffen. Die Verordnung sieht ein Monitoring der genannten Pauschalen vor, das erstmals in 2011 erfolgen soll. Insofern bleibt unklar, ob diese Vergütungen ähnlich dem EEG für realisierte Projekte Bestandsschutz genießen, oder ob mit einer gemessen an der Laufzeit solcher Projekte kurzfristigen Anpassung zu rechnen ist. Nach Meinung von Herrn Rechtsanwalt Professor Maslaton (Mitglied des B.KWK) ist für den Fall, dass der Gesetzgeber von nur einer unechten Rückwirkung ausgehen sollte, eine zukünftige Anpassung der Vergütungen nach dem Monitoring jedenfalls nicht ausgeschlossen.
Ebenso befinden sich wesentliche Regelungen zum Einsatz des eingespeisten Biogases in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen noch im Gesetzgebungsverfahren des EEG. Neben den Festlegungen zur Vergütungshöhe, sind hier insbesondere Fragen der Flexibilisierung bis hin zu einer Lockerung des Ausschließlichkeitsprinzips von Bedeutung. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum EEG diesen Sachverhalt erkannt und eine solche Anpassung im Zusammenhang mit der Biogaseinspeisung gefordert.
Andere schon im Regierungsentwurf bestehende Regelungen, z.B. zur Umstellung von Altanlagen auf Erneuerbare Energien müssen ebenfalls noch rechtskräftig werden.
Die Veröffentlichung im Amtsblatt und damit das Inkrafttreten der Verordnung werden für Mitte April erwartet. Das EEG soll entsprechend dem derzeitigem Entwurf zum 1.1.2009 in Kraft treten.
Dr. Markus Hakes, STAWAG Energie GmbH
Die STAWAG Energie GmbH speist seit dem Dezember 2006 als erstes Unternehmen in Deutschland Biogas als Austauschgas in das Erdgasnetz ein. Die Nutzung erfolgt in verschiedenen Blockheizkraftwerken im Bundesgebiet.
Dr. Hakes ist Leiter Projektmanagement der STAWAG Energie GmbH und Mitglied im B.KWK-Arbeitskreis Technik und Wirtschaft