Frage zu Leistungsvergütung bei größeren Anlagen

  • Moin moin,


    ich habe hier mal eine etwas ungewöhnliche nachfrage:


    Die normale Einspeisevergütung ist ja quasi gesetzlich geregelt. Gibt es aber die Möglichkeit die Leistung an z.B. ein bestimmtes Stadtwerk zu verkaufen? Also das ich im normalfall mein BHKW ständig für die Stadtwerke XY am laufen habe und in bestimmten Situationen (eventuell feste Zeiten ,ferngesteuert oder auf Anruf) für ein anderes Stadtwerk laufen lasse, weil die gerade ein bisschen mehr Leistung benötigen. Die Vergütung für die Einspeisung soll in beiden Fällen gleich sein, aber das andere Stadtwerk soll mich dafür bezahlen genau ihnen die Leistung zur Verfügung zu stellen.


    Gibt es sowas? Oder ist das nur bei größeren Kraftwerken möglich?


    Wenn jemand einen Tip hat wo ich genauere Infos über diese Problematik finde wäre ich sehr dankbar.

  • Da bedanke ich mich doch sogleich für die nette und vor allem schnelle Antwort. Den Hernn Meyer werde ich da mit sicherheit mal unverbindlich anschreiben, vor allem in seiner Position als Ansprechpartner der "Interessengemeinschaft unabhängiger Stromerzeuger" .


    Aber vielleicht hat ja noch jemand eine Idee wo es noch mehr Infos zu der Thematik gibt. Das sollte ja bei größeren anlagen ein interessantes Thema für viele Leute darstellen. Ich habe leider auch keine Ahnung mit was für Begriffen ich im Internet danach suchen soll. Also für ein paar Fachbegriffen wie man diese Art der Vermarktung nennt wäre ich auch sehr dankbar.




    PS: Ich bin E-Technik Student und habe nur den Auftrag von jemandem bekommen mich zu erkundigen ob es solche Möglichkeiten gibt. Also nicht wundern, das ich nicht so besonders Fachkundig bin :rolleyes:

  • Ich denke mal eher nein, aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.


    Erstens kannst du ja nur in das örtliche Netz direkt einspeisen, daher werden Durchleitungsgebühren etc. in vollem Umfang anfallen um in ein anderes Netz zu kommen.
    Da diese Gebühren recht hoch sind lohnt sich momentan ja auch nicht die Lieferung an Dritte, so wie es im Gesetz fest geschrieben ist.
    Sicher ist die Leistungsstellung auf Anforderung bestimmt besser vergütet, aber ob das so viel ist das man am Ende mehr hat als die paar Krümel die man so bekommt?


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang