Stromversorgung der Mieter

  • Liebe Blockheizwerker,


    ich erlaube mir dieses Thema hier neu zu starten, nachdem es etwas unbeachtet und deplaziert in der Rubrik ecopower hier im Forum abgehandelt wurde. Mich würde jetzt doch interessieren, mit wie vielen Füßen ich schon im Gefängnis stehe mit meinem Modell (dargestellt im Unterforum "ecopower", "Stromverkauf an Mieter"). Das dort dargestellte Modell wurde von meinem örtlichen Energieversorger, den ich hier sicherheitshalber nicht nenne (sicher läuft da Tag und Nacht eine Suchmaschine), abgesegnet.


    Das für mich zuständige Hauptzollamt fragte ab, ob ich Strom "an dritte" liefere. Ich gab an, daß ich auf dem Grundstück den Strom verbrauche, mit den Mietern. Jetzt bekam ich ein Schreiben vom Zollamt, in dem festgestellt wurde, daß der erzeugte Strom von der Steuer befreit ist. Ich hätte aber Änderungen, z.B. "die Leistung von Strom an Letztverbraucher", unverzüglich anzuzeigen.


    Ich gehe jetzt davon aus, daß das Zollamt meine Mietermitversorgung nicht "begriffen" hat, da ein Stromverkauf an die Mieter ja wohl eine "Leistung von Strom an Letztverbraucher" ist.


    Hab jetzt wenig Lust mich beim Zoll zu melden, weil ich nicht weiß was dann passiert. Ich könnte mir gerne vorstellen, für den Teil des Stromes, der direkt an meine Mieter geht (also nicht Hauslicht, Eigenverbrauch für Heizungsanlage und dergl.) die Stromsteuer und gerechterweise auch den KWK-Zuschlag zu entrichten (wäre leicht auszurechnen bei den vielen Stromzählern), aber das ist in unserem Lande sicher gar nicht einfach, zumal ich keine Firma gegründet habe.


    Da das Thema im Hinblick darauf, BHKW-Einbauten in Mietshäusern in die Wirtschaftlichkeit zu hieven, sicher für viele interessant ist bzw. werden könnte, andererseits der Vorschlag von Meyer-Consulting o.ä. mir viel zu kompliziert scheinen für das was man erreichen will, hoffe ich daß sich die Partizipierung der Mieter am (günstigeren) eigenerzeugten Strom weiter durchsetzen kann, soweit das Ganze auf halbwegs sicheren juristischen Grund findet.

  • Hallo,


    ich hab seit 2 Wochen den Vorschlag von meyer-consult umgesetzt.
    Ist ganz einfach. Ich gründe mit meinen Mietern eine GbR und mit dieser GbR schließe ich einen BHKW-nutzungsvertrag.
    Ist nur ein bischen Papier, und wenn der erste mal unterschrieben hat tun sich die anderen leichter.


    Grüße aus Karlsruhe

  • Hallo kalydon,


    sorry, das wir Dich so Stiefmütterlich behandelt haben, ich hatte den Beitrag gelesen, aber irgentwie fiel mir dazu auch nicht viel ein...


    "Spekulationsmodus AN"
    Ich meine gelesen zu haben, das der BHKW Strom, wenn er in "unmittelbarer Räumlicher Nähe" verbraucht wird von der Steuer befreit ist. Soweit ich weiß braucht es nicht mal auf einem Grundstück zu sein.
    "Spekulationsmodus aus"


    Es wurde kürzlich im Verkehrsportal darüber diskutiert, ob ein Fahrbahrer Stromerzeuger mit Heizöl betrieben werden darf, oder nicht?
    Ein Nutzer verlinkte eine Pressemitteilung, wo ein HZA den Fund von Heizöl in einem Kompresor als Fandungserfolg veröffentlichte, ein anderer stellte die antwort auf eine Anfrage rein, wo ein HZA schrieb, das diese Geräte mit Heizöl betrieben werden dürfen, wenn sie beim Betrieb ortsfest sind, und wenn das Heizöl nicht zum Fahrantrieb benutzt wird. @:pille


    Ich denke einfach das dein HZA irgentwie auf dem falschen Dampfer ist, einen entsprechenden Gesetzestext habe ich aber leider nicht greifbar.


    Meist sind es ja die EVU´s. die hier die Felsen in den Weg rollen....


    BHKW´ler: Ich möchte meine Mieter mit Strom versorgen!
    EVU: Das hat noch nie einer gemacht, ist deshalb bestimmt verboten!
    BHKW´ler: Nö, ich darf das, steht so im Gesetz! :D
    EVU: OK, wenns denn sein muß, Du darfst Deinen Strom an die Mieter verkaufen! :-(/ Aber nicht unseren Weiterverkaufen :P
    BHKW´ler: Dann will ich euren Strom nicht mehr, dann gibts einen anderen Anbieter, der das ausdrücklich erlaubt! (y)
    EVU: ;( :-(/ 8o Hmm, irgentwie müßen wir diesen Abtrünigen doch das Handwerk legen ?(, Können wir nach TAB nicht verlangen, das unser Zähler 24 Stunden am Tag von einem Notar überwacht wird?.......


    Könnte man so stundenlang Weiterschreiben!


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Hallo Gab,


    was geschieht wenn ein Mieter auszieht?? Kann er einfach aus der GbR "austreten"??
    Und wie werden jetzt die Kosten(Brennstoff,Wartung,etc.) verrechnet?Auf Basis der Heizkostenverordnung oder über die GbR.


    Mfg

  • Hallo,


    wenn ein Mieter auszieht scheidet der Mieter gemäß Vertrag aus der GbR aus. Die Abrechnung Strom geht nach kWh. Das wird im Gestattungvertrag vorher gereget, dass z.B 1kWh o,21ct kostet. Wärme wie vorher auch nach Heizkostenabrechnung.


    Ein Problem könnte sich ergeben wenn ein neuer Mieter partout nicht den Strom haben will, dann müsste ich die Verdrahtung im Zählerschrank wieder ändern (und das ist zu teuer, als dass man das dauernd macht) oder der Mieter müsste sich eine andere Wohnug suchen.


    Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von gab ()