Liebe Blockheizwerker,
ich erlaube mir dieses Thema hier neu zu starten, nachdem es etwas unbeachtet und deplaziert in der Rubrik ecopower hier im Forum abgehandelt wurde. Mich würde jetzt doch interessieren, mit wie vielen Füßen ich schon im Gefängnis stehe mit meinem Modell (dargestellt im Unterforum "ecopower", "Stromverkauf an Mieter"). Das dort dargestellte Modell wurde von meinem örtlichen Energieversorger, den ich hier sicherheitshalber nicht nenne (sicher läuft da Tag und Nacht eine Suchmaschine), abgesegnet.
Das für mich zuständige Hauptzollamt fragte ab, ob ich Strom "an dritte" liefere. Ich gab an, daß ich auf dem Grundstück den Strom verbrauche, mit den Mietern. Jetzt bekam ich ein Schreiben vom Zollamt, in dem festgestellt wurde, daß der erzeugte Strom von der Steuer befreit ist. Ich hätte aber Änderungen, z.B. "die Leistung von Strom an Letztverbraucher", unverzüglich anzuzeigen.
Ich gehe jetzt davon aus, daß das Zollamt meine Mietermitversorgung nicht "begriffen" hat, da ein Stromverkauf an die Mieter ja wohl eine "Leistung von Strom an Letztverbraucher" ist.
Hab jetzt wenig Lust mich beim Zoll zu melden, weil ich nicht weiß was dann passiert. Ich könnte mir gerne vorstellen, für den Teil des Stromes, der direkt an meine Mieter geht (also nicht Hauslicht, Eigenverbrauch für Heizungsanlage und dergl.) die Stromsteuer und gerechterweise auch den KWK-Zuschlag zu entrichten (wäre leicht auszurechnen bei den vielen Stromzählern), aber das ist in unserem Lande sicher gar nicht einfach, zumal ich keine Firma gegründet habe.
Da das Thema im Hinblick darauf, BHKW-Einbauten in Mietshäusern in die Wirtschaftlichkeit zu hieven, sicher für viele interessant ist bzw. werden könnte, andererseits der Vorschlag von Meyer-Consulting o.ä. mir viel zu kompliziert scheinen für das was man erreichen will, hoffe ich daß sich die Partizipierung der Mieter am (günstigeren) eigenerzeugten Strom weiter durchsetzen kann, soweit das Ganze auf halbwegs sicheren juristischen Grund findet.