BAFA Abrechnung - Gasrechnung notwendig?

  • Hallo,


    ich bin immer noch dabei, die Voraussetzungen für den Einsatz eines Gas-Dachs zu klären.


    Mit der Suchfunktion bin ich nicht fündig geworden. Daher meine Frage:


    Muss ich bei der BAFA-Abrechnung neben den Angaben in der Senertec Ausfüllhilfe weitere Nachweise wie z.B. Gasrechnung usw. vorlegen?

    Gruß
    Michael


    Alle sagten: Das ist unmöglich! Dann kam einer der dies nicht wusste und tat es einfach.

  • Hallo pepshmeer,


    die BAFA möcht eigentlich nur wissen, wieviel Strom Du eingespeist hast, ich denke rein für Statistische Zwecke!


    Das Hauptzollamt möchte ab und zu (bei mir nicht) Brennstoffrechnungen sehen, als nachweiß, das Du die Mineralölsteuer , die Du zurück haben möchtest, auch bezahlt hast! :P


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Die Frage hat sich nur gestellt, weil mein Steuerberater ganz gerne den Dachsbetrieb als ausgelagertes Gewerbe gentennt von der Vermietung des Gebäudes haben will. Da der Gaszähler im Keller und der Dachsbau/Heizung im 4.OG sind, würde ich einen privaten, natürlich geeichten, Zwischenzähler für den Dachs einsetzen und den Gasverbrauch zwischen dem hauptbeziehen Heizkessel und dem "externen" Betreiber intern abrechnen.


    Ich möchte nur vermeiden, das das HZA dann diese interne Abrechnung ablehnt und eine direkte Rechnung des Gasversorgers voraussetzt.


    Dafür muss ich eine eigene Gasleitung neu vom Keller in den Heizraum führen um dann einen offiziellen Zähler von Versorger zu bekommen. Damit wäre die schwarze Null aus dem BHKW-Betrieb hinter dem Horizont verschwunden.

    Gruß
    Michael


    Alle sagten: Das ist unmöglich! Dann kam einer der dies nicht wusste und tat es einfach.

  • Hallo Pepshmeer


    Da kann ich dich beruhigen, einen beglaugigten Zwischenzähler, eine regelmässig geführtes Belegbuch und die Rechnungskopie vom Lieferzähler, das genüngt zumindest bei meine HZA.


    Aber warum willst du eine extra Firma dafür gründen?


    Ohne das jetzt weiter zukennen kommt in mir der Verdacht auf das dein Steuerberater nochmal zusätzlich Jahresabschlußgebühren auf die Rechnung schreiben möchte.Du kannst das auch in deinen Unternehmen als eingenständige Abteilung ausweisein macht buchhalterisch auch Sinn.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Hallo GB1530,


    so wie ich ihn verstanden habe, sind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gewerbesteuerfrei. Kommt der Bereich Stromverkauf dazu, wird Gewerbesteuer fällig, was dann auch auf den gesamten Mietertrag gerechnet wird. Ich würde das Objekt also gewerbesteuermässig infizieren.
    Um das auszuschliessen, schlägt er die Lösung mit dem separaten Gewerbe vor.


    So richtig konkrete Antworten zu diesem Thema konnte mir leider noch keiner aus meinem Umfeld geben.

    Gruß
    Michael


    Alle sagten: Das ist unmöglich! Dann kam einer der dies nicht wusste und tat es einfach.

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  • Hallo pepshmeer,


    also beim Dachs, da reicht der nachweis aus, das Du den Brennstoff eingekauft hast, einen geeichten Zwischenzähler kannst Du dir für die abr. mit dem HZA sparen. Die erkennen den Verbrauch pro Bth nach dem Gutachten des Herstellers an.


    Zur Verbrauchskontrolle ist so ein Zwichenzähler sicher nicht uninteressant! ;)


    Nun, ein "Stromverkauf"an die Mieter sollte in der Regel vermieden werden, da es hier mit dem EVU ärger geben kann!


    Bisher hatte ich es so verstanden, das der Dachsstrom nur für die Haustechnik verbraucht wird, oder? verkaufs Du da schon Strom, oder legst Du nur Kosten um? (Smilie, der sich am Kopf kratzt)


    Ich kenne diese "infizierung" mit Gewerbesteuer nur aus der Landw.,
    so ist es noch OK. wenn ein Bauer ein Schwein schlachtet und in hälften zerteilt, aber jede weitere Verarbeitung im rahmen des Landw. Betriebes führt dazu, das der kompl. Betrieb Gewerbesteuerpflichtig wird! ;(


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Hallo Dachsgärtner,


    wenn ich das richtig sehe, ist die Abrechnung des Dachsstrom via Betriebskosten nur dann nicht Steuerschädlich, wenn er zu den Gestehungskosten ohne Aufschlag 'durchgereicht' wird. Wird ein Aufschlag auf den Produktionspreis durchgeführt, entsteht ein Mehrwert an dem Vater Staat seinen Teil abhaben möchte. Die Erträge, die der Dachs ja einbringen soll um sich zu refinanzieren, sind dann auch als Einnahmen aus Stromverkauf zu betrachten. Daher keine reine Vermieterleistung - daraus folgt für mich die Gewerbesteuer.


    So habe ich das bis jetzt verstanden. @:pille


    Vorgestellt hatte ich mir den Weg, den Eigenstrombezug zum gleichen Preis wie den Fremdbezug in der Abrechnung anzusetzen. Damit hätte ich in absehbarer Zeit den Dachs bezahlt und könnte nach dem Break Even den Preis für 'meinen' Strom auf den Produktionspreis senken.

    Gruß
    Michael


    Alle sagten: Das ist unmöglich! Dann kam einer der dies nicht wusste und tat es einfach.

  • Das steuerliche Problem liegt darin, dass die Finanzverwaltung den Betrieb eines BHKW nicht als Teil der "Vermietung und Verpachtung" ansehen kann/könnte.
    Das hätte schwerwiegende Folgen für die steuerliche Behandlung des Mietobjektes, das dann droht insgesamt "Gewerbe" zu werden.


    Von daher ist es wohl empfehlenswert(!), das BHKW getrennt auch steuerlich zu behandeln und eine gesonderte Steuererklärung (im Rahmen der
    Einkommensteuererklärung) abzugeben.


    Wenn eineStromversorgung von Mietern vorgesehen ist, dann ist nochmals gesondert eine Betreiber-Gesellschaft zu gründen (die hat aber keinen
    Überschuß/ keine Verluste und ist deshalb steuerlich nicht darzustellen.


    Ansonsten zum Nachweis: der Betriebsstundenzähler muss langen.
    Danach ergeben sich die Kosten/Erträge die aufgeteilt werden:
    Wärme in die Nebenkostenabrechnung/ Strom-Seite Verrechnung mit der
    o.g. Betreiber-Organisation.


    Hört sich kompliziert an, ist es aber eigentlich nicht.

  • Hallo pepshmeer,


    Du hatest woanders geschrieben:

    Zitat

    Ich komme jährlich auf ca. 76.000KWh Verbrauch, den ich z.b. für die Beleuchtung, Lüftung und Rampenheizung der Tiefgarage selber trage. Garagenplätze werden ja pauschal zum Festpreis vermietet.


    Wenn Du mit den Mietern die Kosten für Strom und wärme aufteilst, und mit den Mietern die Kosten für die Wärme abrechnest, der Strom wird ja dann garnicht mehr verkauft, weil Du ihn doch selber brauchst!


    Vorher hast Du für deine TG Bewirtschaftung halt 76.000Kwh Strom eingekauft, mit Dachs kaufst Du halt zb. 30.000Kwh Strom und 55.000 Kwh Gas.


    Nach meinem empfinden gibt es da keinen großen Unterschied, oder?
    (OK ich weiß, das Steuergesetze sich nicht immer an gesundem Menschenverstand orientieren :-(/)


    Gruß Dachsgärtner

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  • Hallo Dachsgärtner,


    an diesem Punkt liegt das Problem:
    Die Heiz- und Betriebskosten sind aus steuerlicher Sicht Nebenleistungen die der Vermietungsbetrieb mit sich bringt. Da diese Leistungen sich einzig auf Einkauf und Weiterberechnung , also verauslagte Kosten werden dem Vermieter von Mieter erstattet, begrenzen, kann ein Aufschlag auf den produzierten Strom so einfach nicht erhoben werden.


    Der Stromverkauf ist aus der Sichtweise keine Vermietungsleistung und daher anders zu behandeln bzw. zu versteuern.


    Ich verstehe das zwar auch nicht, aber so scheint es zu sein.

    Gruß
    Michael


    Alle sagten: Das ist unmöglich! Dann kam einer der dies nicht wusste und tat es einfach.

    Einmal editiert, zuletzt von pepshmeer ()

  • Also,


    Vermieter "macht" im Heizkessel aus Gas Wärme für seine Mieter, dann ist es Steuerlich OK!


    Vermieter "macht" im BHKW Wärme und Strom, dann ist das ganze Gewerbesteuerpflichtig???? @:pille


    An die Bundesregierung:


    So wird das nix mit den 25% KWK Strom! :-(/


    Gruß Dachsgärtner

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  • Noch besser,
    die Infrastruktur einer Heizanlage gehört zum Gebäude, der Mieter zahlt mit der Kaltmiete auch für die Bereitstellung der Heizung. Die reinen Erzeugungskosten, sprich Gaseinkauf, Stromverbrauch der Heizung und die Wartung dürfen nach der Heizkostenverordnung dem Mieter berechnet werden. Der Vermieter 'verdient' nichts an der Wärmeerzeugung!


    Will man nun die Heizanlage komplett über einen Dritten betreiben, z.b. einen Contractor, ist die Kaltmiete um einen Betrag von etwa 50 Cent/m²/Monat zu reduzieren, da der Vermieter nicht mehr die Kosten zur Bereithaltung der Wärmeerzeuger hat. @:pille Diese werden auf den Wärmepreis durch den Dritten aufgeschlagen, da der ja nun die komplette Heizung dem Mieter zur Verfügung stellt und seinen Ertrag aus der Investition haben will.


    In das Thema Contracting hatte ich mich mal eingelesen - letztendlich ist wohl immer der Gebäudeeigentümer der der in die Röhre guckt.... @:-

    Gruß
    Michael


    Alle sagten: Das ist unmöglich! Dann kam einer der dies nicht wusste und tat es einfach.