BAFA-Zulassung zu spät ans EVU: was tun?

  • Liebe Blockheizwerker,


    ein Anfängerfehler: Erstinbetriebnahme meines BHKW Mitte letzten Jahres, hab aber jetzt erst beim BAFA den Zulassungsantrag gestellt und auch kurzfristig bekommen (Anfang Februar). Mir war nicht bekannt daß dieser dem für mich "zuständigen" EVU weiterzuleiten ist (dachte innerhalb von einem Jahr nach Inbetriebnahme; die Ecopower-Dokumentation ist zu den Anmeldefragen leider nicht eindeutig genug). Die Herrschaften vom EVU haben jetzt eben für das vergangene Jahr nur nach Baseload abgerechnet plus VNNE (sagenhafte 0,12ct/kw; habs schon in die Datenbank eingegeben).


    Was tun? Läuft die Zehnjahresfrist der Förderung nach Datum Erstinbetriebnahme oder nach Datum Zulassung beim BAFA? Kann ich vom EVU eine Korrektur der Abrechnung einfordern oder geht das erst ab dem Augenblick zu dem dort die BAFA-Zulassung vorliegt?


    Vielleicht kann mir jemand einen Tip geben.

  • Hallo Kalydon


    Da würde ich an deiner Stelle tele. Kontakt mit der BAFA aufnehmen und kleine Brötchen backen, frag doch mal ganz unbedarft wie die das sehen.


    In dem Gesetzes Text ist das mit der Erstinbetriebnmahmetermin richtig beschrieben.


    Aber wenn du wegen der fehlenden Anmeldung verspäthest deinen Zuschlag erhätst ob da nicht das Zulassungsdatum zählt.


    Dein EVU verhält sich formaljuristisch gesehen korekt.Komt drauf an wie die BAFA das sieht.


    Ich wünsche dir viel Glück.


    Poste dochmal wie das ausgegangen ist.


    Hast du dein BHKW beim Hauptzollamt amgemeldet wegen der Minerslölsteuerrückerstattung?

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

    Einmal editiert, zuletzt von GB1530 ()

  • hallo leute ..


    diese fragen sind für mich auch noch nicht so klar beantwortet.
    evtl. könnte ja mal ein betreiber so eine art anmelde chronologie
    hier posten damit wir keine fehler bei der anmeldung machen.
    also ich meine ganz einfach was muss wo angemeldet werden und vorallem wann sollte das geschehen vor inbetriebnahme oder hinterher ?


    grüße und danke .. (y)

    Viele Grüße Kay ------- Konrad Weigel / KWE 7,5G-3 AP :imsohappy:

  • Moin Kay,


    kömmt drauf an was du einbauen bzw. welche Vergütung du möchtest.


    Bei EEG mußt Du nur dein EVU (Envia?) anschreiben, die machen dann ne Netzverträglichkeitsuntersuchung damit ist der Ball im Rollen und der Rest ergibt sich.


    Bei KWK mußt Du extra noch die BAFA benachrichtigen am besten nachdem die Netzverträglichkeit bescheinigt wurde.


    Den Zoll kannste dann auch mal anschreiben zwecks Energiesteuer das geht aber auch später noch.


    Mfg

  • hallo alikante also einbauen wollte ich ein BHKW erdgas betrieben ...
    eeg ist doch pöl oder ? also dann KWK ? ist das so ?


    grüße

    Viele Grüße Kay ------- Konrad Weigel / KWE 7,5G-3 AP :imsohappy:

  • Jo so isses,


    Dann mußt Du also Netzbetreiber(Envia?), Gas Lieferant, BAFA , Schornsteinfeger und Zoll informieren.


    ODER du kümmerst dich und bekommst BIOGas durch die Leitung!!! Dann kannste per EEG vergütet werden. Aber obige Stellen müssen trotzdem Informiert werden.


    Mfg

  • also EVU ist stadtwerk ..biogas glaub ich kaum ..also mach ich einen schönen brief fertig an das stadtwerk indem ich schreibe ich will BHKW einbauen und dann auch einspeisen..ist das so richtig ..aber warum mussen die dann einen netztest machen ( gesetz ? ) ..grüße


    ps. habe mir ein konrad weigl angeschaut ist der hammer das teil

    Viele Grüße Kay ------- Konrad Weigel / KWE 7,5G-3 AP :imsohappy:

  • Die müssen Berechnen ob die Verlegten Querschnitte auch fürs BHKW taugen.
    Beim Gas ists ähnlich die wolln die Feuerungsleistung wissen und ob genug Druck dafür anliegt.


    MfG


    PS da gibts meistens Vordrucke auf den Seiten der Stadtwerke/Energieversorger etc.

  • ja ok das leuchtet ein.. aber der gasdruck sollte ausreichend sein weil das BHKW ja eine kleinere leistung hat wie der aktuelle kessel ..und wenn das BHKW läuft sollte der alte kessel nicht laufen nur wenn der bedarf so hoch ist..
    nach was für einen vordruck muss ich da suchen ?


    grüße

    Viele Grüße Kay ------- Konrad Weigel / KWE 7,5G-3 AP :imsohappy:

  • Hallo Kayt


    Mach einen Termin bei deinen Stadtwerken (EVU) und rede mit dem zuständigen Netzingeneur, dann bist du immer auf der richtigen Seite.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • @kalidon


    wie sieht es den mit dem Verkäufer des ECO aus. Ich denke der sollte dir da doch helfen können. War bei einem Bekannten von mir mit seinem Dachs jedenfalls so. Die ganzen Formalitäten mit Anmeldungen wurden von dem Verkäufer gemacht. Hat zwar eine kleinigkeit gekostet, aber ich denke es war weniger als du verloren hast, weil du den Antrag zu spät abgeschickt hast und mit etwas Pech auch nachträglich nichts erstattet bekommst.


    vava

  • Hier ein kurzer Zwischenstand:


    hab heut mit dem BAFA in Eschborn telefoniert: ich hab noch gar keinen Zulassungsbescheid, sondern nur die Eingangsbenachrichtigung nebst Kostenbescheid (75 Euro kostet der Spaß bekanntlich); der Zulassungsbescheid wird erst nächste Woche fertig. Ich bin gespannt ob in dem wenigstens drinsteht, daß er dem zuständigen EVU mitzuteilen ist.


    Auskunft BAFA: Der Zulassungsbescheid wird grundsätzlich, auch rückwirkend, ab dem Datum der tatsächlichen Erstinbetriebnahme (es gilt das Erstinbetriebnahmeprotokoll des Servicetechnikers) ausgestellt, ab diesem Datum läuft auch die 10 Jahre Förderungsdauer (5,11 ct pro kw eingespeisten Strom, die zusätzlich zum Baseload-Preis vom EVU auszuzahlen sind, das diese bekanntlich über die Stromrechnungen aller auch einnimmt ("KWK-Zuschlag")). Ob jetzt "mein" geliebtes EVU die Abrechnung ändert oder gar ändern muß, nachdem der Zulassungsbescheid dort vorliegt, wußte oder wollte das BAFA nicht sagen.


    Ich werd ein Briefchen ans EVU schicken und einfach mal Einspruch gegen die Abrechnung erheben, auch gegen den VNNE-Betrag, mal sehen was passiert....


    Meinen Installateur kann ich nicht zur Verantwortung ziehen, es war sein erstes BHKW , auf meine Initiative hin; deshalb auch ecopower, da ich wegen Senertec-Claimgehabe sonst den Handwerker hätte wechseln müssen, was ich keinesfalls wollte.


    Vielen Dank schon mal für eure Antworten!

  • Hallo Kalydon
    Schon das du gepostet hast wie es ausgegangen ist.
    Ich wünsche dir noch viel erfolgreiche Betriebsstunden. ))))

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
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