Liebe Blockheizwerker,
ein Anfängerfehler: Erstinbetriebnahme meines BHKW Mitte letzten Jahres, hab aber jetzt erst beim BAFA den Zulassungsantrag gestellt und auch kurzfristig bekommen (Anfang Februar). Mir war nicht bekannt daß dieser dem für mich "zuständigen" EVU weiterzuleiten ist (dachte innerhalb von einem Jahr nach Inbetriebnahme; die Ecopower-Dokumentation ist zu den Anmeldefragen leider nicht eindeutig genug). Die Herrschaften vom EVU haben jetzt eben für das vergangene Jahr nur nach Baseload abgerechnet plus VNNE (sagenhafte 0,12ct/kw; habs schon in die Datenbank eingegeben).
Was tun? Läuft die Zehnjahresfrist der Förderung nach Datum Erstinbetriebnahme oder nach Datum Zulassung beim BAFA? Kann ich vom EVU eine Korrektur der Abrechnung einfordern oder geht das erst ab dem Augenblick zu dem dort die BAFA-Zulassung vorliegt?
Vielleicht kann mir jemand einen Tip geben.