Hallo allerseits,
ich bin neu hier im Forum und schildere mal mein "aktuelles" Problem.
Zur Zeit erstelle ich gerade ein Mehrfamilienhaus mit 7 Einheiten.
Nach Abschluß der Heizkesselmontage (Gasbrennwert) wurde eine EC Power BHKWanlage beauftragt.
Zu dem Zeitpunkt der Beauftragung waren die Hausanschlüsse (Gas, Wasser und Strom) bereits hergestellt und abgerechnet.
Mit Beauftragung des BHKWs bekam ich Post von den Stadtwerken Osnabrück, da nach Einschätzung des Energieversorgers der Anschluß nun ein "gewerblicher" (zur Stromproduktion) seie und somit die bereits abgerechneten Hausanschlüsse anders abzurechnen seien (sogenannter Baukostenzuschuß). De Fakto fordert man von mir ca. € 3000,- nach, obwohl der Hausanschluß definitiv nicht geändert wurde oder werden muß.
Es scheint mir, als wenn die Stadtwerke zumindest in Osnabrück mit allen Mitteln versuchen die Verbreitung von BHKWs zu verhindern.
Ich habe mal gehört, dass ein BHKW nicht als (gewerbliche) Anlage zur Stromproduktion zu sehen ist sondern als Zusatzheizung.
Wer kann mir bei meinem Problem helfen und wie sehen die rechtlichen Grundlagen aus?
Danke schon vorab, Gruß
hinnerksen